Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | A: Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) | |
vom: | 28. Mai 2002 | |
Nr.: | 2002-136 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Standortfrage UKBB den Beschluss gefasst, als Ersatz für die bisherigen beiden Standorte einen Neubau auf dem Areal 'Schanzenstrasse/Schällemätteli' zu erstellen. Die Fachdirektionen bzw. die Fachdepartemente beider Kantone wurden beauftragt, eine Parlamentsvorlage für einen Vorprojekt-Kredit zur Realisierung der Variante 'Neubau' gemäss Expertenbericht der Helbling Management Consulting AG (HMC) vom 10. August 2001 im Detail auszuarbeiten.
Für die Erarbeitung der Parlamentsvorlage mussten insbesondere die Überprüfung des Leistungsprofils des UKBB, die Evaluation von Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kantonsspital Basel (KBS) und die Überarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms für den Neubau UKBB vorgenommen werden. Auch in dieser Phase wurde die Helbling Management Consulting AG als Experten beigezogen.
Im Rahmen der Überprüfung des Leistungsprofils des UKBB stand der langfristige Leistungsumfang des UKBB im Vordergrund. Auf Grund der zu erwartenden Entwicklungen wichtiger Einflussfaktoren wird prognostiziert, dass der Umfang der stationären Versorgung im UKBB in der langen Frist abnehmen wird. Die erwartete Abnahme im stationären Bereich beruht insbesondere auf zwei Annahmen:
1) Infolge einer zu erwartenden Abnahme der Kinderzahlen in der Nordwestschweiz nimmt die Zahl der im UKBB behandelten Kinder ab
2) Die künftig zu erwartenden medizinischen und medizintechnischen Möglichkeiten führen zu einer Verlagerung in der Versorgung vom stationären zum teilstationären (Tagesklinik) und ambulanten (Poliklinik) Bereich
Die an der Planung beteiligten Fachleute halten eine Entwicklung am wahrscheinlichsten, welche langfristig von rund 5'000 stationären Fällen und rund 32'000 Pflegetagen ausgeht. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber 2001 von etwa 6'000 Pflegetagen (-15%)) und von 15 Betten (von heute 131 betriebenen Betten auf 116 Betten). Entsprechend wird eine moderate Erweiterung der Raumkapazitäten in der teilstationären und ambulanten Versorgung gegenüber heute geplant.
Zu beachten ist jedoch, dass die Erwartungen über die künftige Entwicklung in den nächsten Jahren auf Grund neuer Erkenntnisse noch ändern könnten, sodass die Voraussetzungen zu schaffen sind, um den langfristigen Leistungsumfang im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich entsprechend anpassen zu können. Zudem erfüllen die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die bereits hohen und stetig steigenden Gesundheitskosten mit grosser Besorgnis. Aus diesem Grund soll eine weitere denkbare Entwicklung mit rund 27'000 Pflegetagen (-30%) und 100 Betten (-31 Betten) als mögliche Variante in der Planung und im vorgesehenen Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden.
Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Festlegung des definitiven Leistungsumfangs erst bei der nächsten Kreditvorlage voraussichtlich im Sommer 2004 vornehmen zu können. Als weitere Massnahme ist in der Bauplanung eine multifunktionelle und flexible Baustruktur zu wählen, welche bauliche Erweiterungen (z.B. Möglichkeit einer späteren Aufstockung) und am jeweiligen Bedarf angepasste Raumnutzungen erlaubt.
Unabhängig von der Realisierung des Neubaus UKBB in Basel wurde auch eine erweiterte Erstversorgung in der Kindermedizin im Raum Liestal geprüft, welche eine Triagefunktion der pädiatrischen Notfälle für die Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg sicherstellen würde. Gemäss ersten Schätzungen würde eine solche Organisation jährliche Kosten von über Fr. 1 Mio. generieren. Die Prüfung hat ergeben, dass die bestehende Erstversorgung (durch die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte, die Kindertagesklinik in Liestal (KTK) und die Notfallstation im Kantonsspital Liestal) für den Bedarf genügt, sodass auf eine erweiterte Erstversorgung verzichtet werden kann.
Auch künftig wird das UKBB am neuen Standort in Basel im stationären Bereich etwa 12 akutpsychiatrische Betten betreiben; dagegen wird die ambulante Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen auch in Zukunft ausserhalb des UKBB erfolgen. Für die Einheit der Kinder- und Jugendmedizin auf universitärer Ebene ist es von Vorteil, die Poliklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik und -poliklinik (KJUP) räumlich mit dem UKBB zusammenzuführen. Die Unterbringung der Poliklinik der KJUP im Neubau UKBB kann räumlich und finanziell getrennt vom neuen UKBB erfolgen, sodass dies nicht direkt das partnerschaftliche Geschäft zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft für den Neubau des UKBB tangiert. Die geschätzten Anlagekosten für die räumliche Integration der Poliklinik der KJUP im Neubau UKBB belaufen sich auf ca. Fr. 11,0 Mio., die vom Kanton Basel-Stadt allein zu tragen sind. Angesichts dieser relativ hohen Kosten für den Kanton Basel-Stadt sollen in den folgenden Planungsschritten der Vorprojektphase auch alternative Lösungen zur räumlichen Integration geprüft werden. Insbesondere ist zu evaluieren, ob ein anderer Standort für die Poliklinik der KJUP in der Nähe des Neubaus UKBB realisierbar wäre.
Im Rahmen der Festlegung des langfristigen Leistungsprofils des UKBB wurden raumrelevanten Kooperationsmöglichkeiten mit dem KBS evaluiert. Als Ergebnis konnten zahlreiche Leistungsbereiche ermittelt werden, die künftig vollumfänglich vom KBS für das UKBB erbracht werden können. Als Folge davon wird das UKBB praktisch keine eigenen personellen und infrastrukturellen Ressourcen in diesen Bereichen bereitstellen müssen; die bezogenen Leistungen wird es hingegen abgelten. Es handelt sich dabei um folgende Leistungen: Sterilisation, Apotheke, Verpflegung der Patienten und des Personals inkl. Personalrestaurant, Materialversorgung, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, Technischer Dienst, Post, Radiologie und Labor. Demgegenüber wird es Bereiche geben, die nach heutigem Kenntnisstand keine Kooperationsmöglichkeiten zulassen. Dazu zählt der Sozialdienst, die Bettenaufbereitung, die Ergotherapie, Logopädie und die Ernährungsberatung, die Informatik und die Administration. Im administrativen Bereich werden Sparpotentiale dagegen durch die Nutzung gemeinsamer Systeme beim späteren Betrieb erwartet. Die Fragestellung wird im Rahmen der Detailprojektierung noch vertieft zu prüfen sein.
Das in der vorliegenden Parlamentsvorlage dargelegte Raum- und Funktionsprogramm stützt sich auf eine langfristige Entwicklung in der stationären Versorgung von 116 Betten ab. Das Soll-Raumprogramm für den Neubau UKBB umfasst 11'053 m2 Hauptnutzfläche (HNF). Es beinhaltet 100 stationäre Betten, die sich auf 4 Pflegestationen (84 Betten) und 1 Intensivpflegestation (16 Betten) verteilen. Die 16 Betten der Neonatologie werden räumlich nicht im Neubau UKBB integriert, da derzeit mit dem Bau der Universitäts-Frauenklinik im Klinikum 1 West des KBS die Neonatologie-Station des UKBB erstellt wird. Die räumliche Integration der Poliklinik der KJUP erhöht den Raumbedarf um weitere 1'050 m2 HNF auf 12'100 m2 HNF. Auf ein eigenes Parking wird im Rahmen des Neubaus UKBB verzichtet, da im benachbarten City-Parking genügend freie Kapazitäten für den künftigen Parkbedarf des UKBB vorhanden sind. Bei einer möglichen Überarbeitung des künftig erwarteten Leistungsumfangs des UKBB bis zur nächsten Kreditvorlage wäre das Raum- und Funktionsprogramm entsprechend anzupassen.
Die folgenden Angaben zu den Anlagekosten beinhalten einen Leistungsumfang im stationären Bereich von 116 Betten. Die durch die Helbling Management Consulting AG geschätzten gesamten Anlagekosten betragen Fr. 151,3 Mio. Ohne Berücksichtigung des Landwertes (BKP 0) ergeben sich geschätzte Kosten von Fr. 126,4 Mio. Die geschätzten Kostenangaben können auf Grund der in der aktuellen Planungsphase üblichen Kostengenauigkeit noch um +/- 10% differieren. Erst die beabsichtigte Kostenplanung in der nun folgenden Vorprojektphase des Neubauprojektes wird eine genauere und verbindlichere Kostenschätzung ermöglichen. Zudem erfolgt die Kostenschätzung ohne Berücksichtigung einer erwarteten Bauteuerung und möglichen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Im Rahmen der möglichen Kostenabweichung von +/- 10% ergibt sich bei den Gesamtkosten eine Bandbreite von 136,4 Mio. bis 166,3 Mio.
Unter Berücksichtigung der geschätzten Anlagekosten für die räumliche Integration der Poliklinik der KJUP erhöhen sich die Anlagekosten um Fr. 11 Mio. von Fr. 151,3 Mio. auf Fr. 162,3 Mio.
Geschätzte Anlagekosten Neubau UKBB (Stand Mai 2002)
ohne Poliklinik KJUP |
mit Poliklinik KJUP |
|
Anlagekosten, BKP 0-5 (inkl. MwSt.) | Fr. 151,3 Mio. | Fr. 162,3 Mio. |
Unterer Wert der Bandbreite (-10%): Anlagekosten, BKP 0-5 (inkl. MwSt.) |
Fr. 136,4 Mio. | Fr. 146,4 Mio. |
Oberer Wert der Bandbreite (+10%): Anlagekosten, BKP 0-5 (inkl. MwSt.) |
Fr. 166,3 Mio. | Fr. 178,3 Mio. |
Anlagekosten ohne Landwert, BKP 1-5 (inkl. MwSt.) | Fr. 126,4 Mio. | Fr. 135,6 Mio. |
Je nach Kombination der verschiedenen Planungs- und Bauphasen sind für die Realisierung eines Neubaus für das UKBB 2 bis 3 Kreditvorlagen an die Parlamente notwendig. Da es sich um ein partnerschaftliches Vorhaben handelt, müssen beide Kantone trotz diesbezüglich leicht unterschiedlicher Praxis sich auf ein einheitliches Vorgehen einigen. Um die Planungs- und Erstellungszeit auf ein Minimum zu reduzieren, ziehen die Regierungen der beiden Kantone ein Vorgehen vor, das vom Kanton Basel-Stadt bereits für grössere Bauvorhaben gewählt wurde: Die Kosten für die Vorprojektphase werden in einer ersten Vorlage den Parlamenten unterbreitet; Die Kosten für die Bauprojektphase und die Ausführungsphase werden in einer zweiten Kreditvorlage zusammengefasst. Der zu beantragende Kredit wird als Kostendach gesprochen. Mit diesem Vorgehen kann der Neubau bereits in 7 (2009) statt 9 Jahren (2011) realisiert werden. Zudem wird mit diesem Vorgehen sichergestellt, dass der Kreditbeschluss für die Vorprojektphase in beiden Kantonen dem fakultativen Referendum untersteht. Das Vorgehen gestattet es auch, mit der gebotenen Offenheit neue Erkenntnisse, die sich aus der weiteren Planungsarbeiten ergeben können, zu berücksichtigen.
Die Kosten der Vorprojektphase belaufen sich auf insgesamt Fr. 1'950'000.--. Beim Verteilschlüssel wurde berücksichtigt, dass in der ersten Stufe des zweistufigen Wettbewerbs die Festlegung eines städtebaulichen Konzeptes bei der Umsetzung des Raumprogramms für den Neubau UKBB auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli erfolgt. Dieses Ergebnis dient insbesondere dem Landeigentümer bzw. dem Kanton Basel-Stadt. Deshalb sollen die Kosten der ersten Wettbewerbsstufe in der Höhe von Fr. 200'000.-- zu Lasten des Kantons Basel-Stadt gehen. Die restlichen Kosten der Vorprojektphase (Fr. 1'750'000.--) werden je zur Hälfte auf die beiden Kantone verteilt. Somit beträgt der Kostenanteil des Kantons Basel-Stadt Fr. 1'075'000.-- und jener des Kantons Basel-Landschaft Fr. 875'000.--.
Die Mittel für die Finanzierung des UKBB-Neubaus sollen vollständig durch die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereit gestellt werden. Der fertig gestellte Neubau soll, nach Errichtung einer Baurechtsparzelle mit einer noch festzulegenden Baurechtszinspflicht gemäss einem zwischen den Kantonen noch auszuhandelnden Baurechtsvertrag, an das UKBB vermietet werden. Verzinsung und Amortisation des Investitionsvorhabens erfolgen in Form eines Mietzinses über die laufende Rechnung des UKBB. Die Aufteilung und Modalitäten der Investitions- und Betriebskostenbeiträge für den Neubau des UKBB müssen zwischen den beiden Kantonen noch ausgehandelt werden, wobei wichtige Faktoren, wie Synergiegewinne und Standortvorteile, zu untersuchen und zu berücksichtigen sein werden.
Gemäss heutigen Schätzungen werden die Betriebskosten des künftigen Einstandortbetriebs - unter der Annahme gleichbleibender externer Rahmenbedingungen - leicht tiefer als heute sein. Die künftigen Mehraufwendungen im baulichen Bereich werden kompensiert durch erhebliche Einsparungen bei den Betriebskosten.
In der Vorprojektphase ist zunächst ein zweistufiger Wettbewerb vorgesehen. Die erste Stufe dient der Festlegung eines städtebaulichen Konzeptes bei der Umsetzung des Raumprogramms für den Neubau UKBB auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli. In der zweiten Wettbewerbsstufe werden konkrete Projektvorschläge entwickelt. Das ganze Wettbewerbsverfahren nimmt voraussichtlich rund 12 Monate in Anspruch. Der im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählte Projektvorschlag wird nach einer ersten Überarbeitung bezüglich der Kostenprämissen überprüft und allenfalls angepasst. Vorgesehen ist darum auch die Erteilung eines Auftrages an einen Kostenplaner mit Erfahrungen im Spitalbau. Der in der vorstehenden Art zum eigentlichen Vorprojekt überarbeitete Wettbewerbsvorschlag dient als Grundlage für eine zweite Kreditvorlage an die Parlamente.
Da es sich um ein partnerschaftliches Projekt der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft handelt, ist sicherzustellen, dass beide Regierungen in jeder Projektphase optimal über den Verlauf des Vorhabens informiert sind und wenn notwendig ihren Einfluss geltend machen können. Diesem Anliegen soll mit einer Projektorganisation , welche eine angemessene Vertretung beider Kantone auf den verschiedenen Stufen vorsieht, Rechnung getragen werden.
Da die Realisierung des Neubaus (voraussichtlich 2007) noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, evaluieren das Sanitätsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft für die Übergangsphase verschiedene Optimierungsvarianten für die aktuelle unbefriedigende Situation des UKBB an drei Standorten. Neben weiteren gezielten Massnahmen zur Verbessung der Ist-Situation an den bestehenden Standorten soll die vorübergehende Zusammenführung der Standorte Römergasse und Bruderholz geprüft werden. Im Herbst 2002 wird im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung des UKBB ab 2003 darüber berichtet.
Fortsetzung >>>
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