2002-136 (2)
Mitbericht Nr. 2002-136 an den Landrat |
Mitbericht der:
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Bau- und Planungskommission (Mitbericht)
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vom:
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14. November 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB)
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft an den beiden Sitzungen vom 16. September und 7. November 2002 beraten. Die BPK hat sich dabei auf Teil A der Regierungsvorlage beschränkt, bei dem es explizit um bauliche Fragen geht. An der Sitzung vom 7. November hat die BPK in Basel einen Augenschein des für den geplanten Neubau vorgesehenen Geländes vorgenommen.
Beraten wurde die BPK durch Frau Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider, Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Roya Blaser, Stv Kantonsarchitektin, Thomas Blanckarts, Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt, Patrizio Agnetti, Projektleiter UKBB VSD Basel-Stadt und Hans Buchmann, Spitalleiter Kantonsspital Basel.
2. Vorstellen der Vorlage
Die beiden Regierungen BS und BL haben im August 2001 den neuen Standort des UKBB in Basel auf dem Areal Schanzenstrasse / Schällenmätteli festgelegt. Nach einer detaillierten Ueberprüfung des Raumprogramms sowie Abklärungen zur Nutzung von Synergien wurde das Projekt auf einen Raumbedarf von 11'000m2 und Kosten von 151 Mio. Franken reduziert. Der festgestellte Bedarf im Bereich Kinderpsychiatrie wurde als Option mit Zusatzkosten von 11 Mio. Franken dem UKBB angegliedert. Dabei handelt es sich ausschliesslich um einen Bereich des Kantons Basel-Stadt.
Das von Basel-Stadt vorgeschlagene Vorgehen - ihr obliegt die Federführung - sieht vor, mit der jetzigen Vorlage einen Projektierungskredit für die Durchführung eines Wettbewerbs und die Kostenplanung für das Bauprojekt zu bewilligen. Der Anteil für den Kanton Baselland beläuft sich dabei auf Fr. 875'000.-.
Die Vorprojektphase sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Die erste Stufe dient der Festlegung eines städtebaulichen Konzepts für die Umsetzung des Raumprogramms für das UKBB. In der zweiten Stufe werden konkrete Projektvorschläge entwickelt.
Bis Mitte 2004 soll die Projektierung soweit abgeschlossen sein, dass der Baukredit beantragt werden kann. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2009 vorgesehen.
3. Kommissionsberatung
Nachdem, aufgrund der Studie Helbling, der Gesamtregierungsrat hinter der Vorlage steht, unterstützt auch die BPK den geplanten Neubau in Basel uneingeschränkt.
Die nochmalige Ueberprüfung der verschiedenen Varianten hat sich nach Meinung der BPK gelohnt. So liegen nun klare Entscheidungsgrundlagen für die Vorprojektvorlage vor. Die noch offenen Fragen sind Bestandteil des Wettbewerbs und sollen durch diesen gelöst werden. Alle Varianten mit Ergänzungsbauten und Unterbringungen in bestehende Bausubstanzen schneiden in der Bewertung deutlich schlechter ab als ein Neubau. Gemäss der Studie müsste nicht nur mit höheren Gesamtkosten gerechnet werden, auch die langjährigen Bemühungen des KBS, mögliche Synergien zu nutzen, würden teilweise zunichte gemacht. Nicht zuletzt würde die Realisierung der verschiedenen Varianten mehr Zeit beanspruchen, als die Realisierung eines Neubaus.
Der Augenschein vor Ort hat gezeigt, dass mit der Nähe zur Universität und zum Kantonsspital sowohl medizinische als auch strukturelle Synergien genutzt werden können. Bautechnisch ist eine direkte Verbindung zwischen Neubau und Kantonsspital machbar.
Nicht als optimal betrachtet die BPK den Standort bezüglich Verkehrserschliessung. Hier sind Verbesserungen zu prüfen und die Erschliessung des UKBB durch den öffentlichen und privaten Verkehr sind in den Wettbewerb miteinzubeziehen. Ebenso ist zu prüfen, ob die Parkmöglichkeiten für den Individualverkehr ausreichend sind. Oberirdische Parkplätze für Notfälle sind einzuplanen.
Für die vorhandene Parzelle wird ein Richtplan die Bebauung festlegen. Dieser Richtplan wird das Ergebnis der ersten Stufe des Wettbewerbs sein. Der Wettbewerbssieger wird partnerschaftlich erkoren, bewilligt wird der Richtplan jedoch durch den Kanton Basel-Stadt.
Die unterschiedlichen Ansichten zur Bettenzahl (flexibel BS, feste Zahl BL, 100 oder 116 oder ?) sind zwar für die Erstellungskosten und das Bauvolumen nicht von grosser Bedeutung, umso mehr jedoch für die nachfolgenden Betriebskosten.
Der Landpreis ist zwar in der Vorlage aufgeführt, wird jedoch nicht zu den Investitionskosten gerechnet, da er lediglich der Berechnung des Baurechtszinses dient, an dem sich der Kanton Baselland beteiligen muss. Die BPK ist der Meinung, dass über diesen - doch stattlichen - Betrag noch verhandelt werden muss.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 13 : 0 Stimmen Teil A (Landratsbeschluss Ziffer 1) der Regierungsvorlage zuzustimmen.
Oberdorf, 14. November 2002
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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