2002-136 (1)


I. Organisation der Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage wie folgt behandelt: Gemeinsam mit der Gesundheitskommission des Grossen Rates am


Die Beratung innerhalb der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission erfolgte am 6. und 20. September sowie am 6. November 2002 (Beschlussfassung). An der Sitzung vom 6. September nahm eine Delegation der Bau- und Planungskommission mit Marc Joset, Isaac Reber und Peter Zwick teil; zudem wurde Dr. Manuel Isler, Chefarzt KJPD, zur Anhörung eingeladen. Am 23. Oktober 2002 erfolgte zusätzlich eine Informationsveranstaltung zum Thema "Die Auswirkungen der 2. KVG-Revision auf die Kantone". Eingeladen waren: Monika Merki Frey, Geschäftsführerin der Firma Trovacon Zürich (Lösungen im Gesundheitswesen); Dr. Heinz Locher, Management- + Consulting Services Bern sowie Manfred Manser, Direktor Helsana Versicherungen. Die Kommission wurde begleitet durch Herrn Regierungsrat Erich Straumann, Rosmarie Furrer, Generalsekretär und Lukas Erb, Leiter Gesundheitsplanung.




II. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage


Teil A: Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB)


Diese Vorlage ist die Weiterentwicklung der Vorlage 2001/236 vom 25. September 2001, welche der Landrat an seiner Sitzung vom 7. Februar 2002 mit einigen Auflagen einstimmig genehmigt hatte. Zu diesen Auflagen gehören:


Für die geschichtliche Rückblende und Standortevaluation wird auf die Vorlage verwiesen.




2. Ausgangslage und Beschlüsse der Regierungen BL und BS


Nachdem am 1. Januar 1999 das UKBB mit zwei Standorten (Römergasse Basel-Stadt und Bruderholz Basel-Landschaft) seinen Betrieb aufgenommen hatte, war bald festzustellen, dass die Bewältigung der Anforderungen an zwei Standorten problematischer als angenommen war. Korrekturen führten jedoch nur zu einer partiellen, nicht aber vollständigen Optimierung. Die Regierungen beider Basel haben sich deshalb am 16.8.2000 für einen einzigen Standort ausgesprochen und eine Standortevaluation in Auftrag gegeben. An einer gemeinsamen Sitzung am 29. August 2001 erfolgte dann ihr Beschluss, auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli einen Neubau für ein Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) zu erstellen. Die Fachdirektionen bzw. Fachdepartemente beider Kantone wurden beauftragt, eine Parlamentsvorlage für einen Vorprojektierungs-Kredit zur Realisierung der Variante "Neubau" gemäss Expertenbericht der Helbling Management Consultig AG (HMC) im Detail auszuarbeiten. Zudem war ein Finanzierungskonzept für das Neubauvorhaben auszuarbeiten sowie ein Entwurf für die Änderung beziehungsweise Ergänzung des geltenden Staatsvertrages (siehe Punkt C der Vorlage) zu erstellen. Gleichzeitig beschlossen die beiden Regierungen, die gemeinsame Spitalplanung weiterzuentwickeln und zu vertiefen (siehe Punkt B der Vorlage).


Für die Erarbeitung der Vorlage standen insbesondere folgende Arbeiten im Vordergrund: Die Überprüfung des Leistungsprofils UKBB, die Evaluation von Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kantonsspital Basel (KBS) und die Überarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms für den Neubau UKBB.


Wie der derzeitige Spitalbetrieb an drei Standorten (Römergasse, Bruderholz und Neonatologie-Station im alten Frauenspital Basel-Stadt) verbessert werden soll, wird im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung des UKBB ab 2003 behandelt. Neben weiteren gezielten Massnahmen ist beabsichtigt, die zeitlich befristete Zusammenführung der Standorte Römergasse und Bruderholz zu evaluieren.




3. Langfristiges Leistungsprofil UKBB


Die Sicherstellung der kinder- und jugendmedizinischen Spitalversorgung der Einwohner und Einwohnerinnen beider Basler Kantone ist im Rahmen einer Leistungsvereinbarung gewährleistet, welche in den Spitalgesetzen und dem Staatsvertrag zwischen beiden Kantonen geregelt ist. Im Hinblick auf die Realisierung eines Neubaus UKBB werden Leistungsbeschrieb und Leistungsauftrag näher analysiert und, wo notwendig, überarbeitet. Der aus aktueller Sicht langfristige Leistungsauftrag unterscheidet sich vom geltenden (2.11.2000) insbesondere beim Leistungsumfang (Anzahl Pflegetage, Anzahl Behandlungen usw.) sowie bei den Kooperationen. Nur punktuelle Änderungen sind beim Leistungsangebot zu verzeichnen.




3.3 Leistungsauftrag


Es ist geplant, die heute bestehenden 6 Betten der Rehabilitation, in denen schwerstbehinderte Kinder gepflegt werden, aufzuheben. Dies einerseits deshalb, weil im UKBB im eigentlichen Sinne der Wiedereingliederung in Alltag und Schule keine Rehabilitation erfolgt, und andererseits, weil in der Region in den nächsten Jahren Alternativen entstehen werden. Es ist jedoch vorgesehen, im Akutbereich Pädiatrie eine kleine Kapazität für schwerstbehinderte, noch nicht schulpflichtige Kinder sowie für kurzfristige Entlastungsaufenthalte einzuplanen. In den Bereichen stationäre Chirurgie und Orthopädie sowie Tagesklinik, Sprechstunden / Polikliniken und Kinder- und Jugendpsychiatrie sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Hingegen besteht durch die inskünftige unmittelbare Nähe zum KBS grundsätzlich ein grösseres, noch näher zu analysierendes Synergiepotenzial in Form einer Kooperation z.B. in den Bereichen Küche, Radiologie, Sterilisation, Therapien, Labor und Apotheke. Dies gilt ebenso in den Bereichen gemeinwirtschaftliche Leistungen bzw. zentrale Dienste.




3.3.2 Langfristiger Leistungsumfang in der stationären Versorgung


Seite 15 der Vorlage zeigt eindrücklich die Entwicklung und den Umfang in Bezug auf die Pflegetage, Anzahl Fälle in den verschiedenen Disziplinen sowie auch die Herkunft der Patienten und Patientinnen auf. Gegenüber den ersten beiden Betriebsjahren des UKBB konnte im Jahr 2001 eine Steigerung (ohne Rehabilitation) von ca. 33'000 auf etwas über 35'000 Pflegetage verzeichnet werden. Da sich der Zweistandorte-Betrieb nach einer schwierigen Anfangsphase in der Zwischenzeit etabliert hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Wert des Jahres 2001 als tatsächlicher Bedarf in unserem Einzugsgebiet angenommen werden kann. Interessant ist die Feststellung, dass die Nordwestschweiz (BS, BL inkl. AG, JU und SO) 86% der Fälle und 84% der Pflegetage ausmachen und immerhin ein Viertel der Fälle aus der übrigen Schweiz, resp. dem Ausland stammen.


Zur Bestimmung des langfristigen Bedarfs sind die wesentlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Für unsere Region wird von einem Rückgang der Anzahl Kinder und Jugendlichen von ca. 10% ausgegangen. Die Konzentration der Kindermedizin an einer zentralen Lage hingegen dürfte die Inanspruchnahme des UKBB ansteigen lassen. Ebenso wird der Trend zur Verlagerung stationärer Behandlungen zu teilstationären bzw. ambulanten Behandlungen anhalten - genaue Annahmen sind jedoch kaum möglich. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung muss leider auch mit einer Zunahme der Behandlungen in der Kinder- und Jugendspychiatrie gerechnet werden.


Die Vorlage geht bei der Planung von drei verschiedenen Szenarien aus:


Ausgehend von einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 75 Prozent ergibt sich beim Szenario "moderate Entwicklung" ein Bedarf von 116 Betten und beim Szenario "Schrumpfung" ein solcher von 100 Betten. Die 116 Betten entsprechen einem Abbau gegenüber heute von 15 Betten und setzen sich wie folgt zusammen: 84 Betten Pflegestation, 16 Betten Intensivstation und 16 Betten Neonatologie (im Frauenspital stationiert). Da die Auswirkungen der verschiedenen Einflussfaktoren heute nicht so genau eruiert werden können und beide Regierungen zudem die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht ausser Acht lassen, wird auch die Variante "Schrumpfung" weiter verfolgt.




3.3.3 Langfristiger Leistungsumfang in der teilstationären Versorgung


Aktuell werden im UKBB rund 2'000 tagesklinische Behandlungen erbracht. Für das Jahr 2001 ist ein Zuwachs von 7,5 Prozent zu verzeichnen. Übereinstimmend mit dem generellen medizinischen Trend muss mit einer Erhöhung von 1'000 Behandlungen ausgegangen werden. Dafür wird Raum für 13 tagesklinische Plätze (heute 5-8) geplant. Neben dem UKBB werden die Kinder auch in der Kindertagesklinik Liestal AG (KTK) behandelt. Der Anteil liegt bei ca. 25 Prozent aller teilstationären Behandlungen. Im Gegensatz zum UKBB bietet die KTK keine Übernachtungen an - die Kinder bleiben jedoch nach einem medizinischen Eingriff durchschnittlich zwei Tage in der KTK. Die tagesklinische Behandlung ist ein Bestandteil des integralen Behandlungskonzeptes, braucht doch eine Tagesklinik eine stationäre Einheit in unmittelbarer Nähe als fachliche Absicherung bei Komplikationen, mit Vorzug eine Kinderklinik.




3.3.4 Langfristiger Leistungsumfang in der ambulanten Versorgung


Wie bei der teilstationären wird auch bei der ambulanten Versorgung mit einem höheren Bedarf gerechnet. Die Verfügbarkeit von Topspezialisten (Kardiologie, Nephrologie) sprechen für eine räumliche Integration ins UKBB. Die ambulanten Fälle dienen dazu, die hohe Qualität in den einzelnen Spezialgebieten zu sichern. Auch aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen macht der Einbau von Polikliniken in Spitälern Sinn. Für die Zukunft wird mit rund 70'000 ärztlichen Konsultationen gerechnet, was einem Anstieg von ca. 13% gegenüber heute entspricht (62'000 Konsultationen). Die in der Vorlage errechneten 25 Untersuchungsräume werden in den nächsten Planungsschritten nochmals vertieft überprüft.




3.3.5 Überprüfung des langfristigen Leistungsumfangs


Um künftig die nötige Flexibilität in der Planung zu erhalten, werden im vorgesehenen Wettbewerbsverfahren verschiedene Leistungsumfänge berücksichtigt. Zudem ist in der Bauplanung eine multifunktionelle und flexible Baustruktur zu wählen, welche in der langfristigen Betrachtung bauliche Erweiterungen und am jeweiligen Bedarf angepasste Raumnutzungen erlaubt.




3.4 Verzicht auf erweiterte Erstversorgung im Raum Liestal


Unabhängig von der Realisierung eines Neubaus des UKBB in Basel stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer erweiterten Erstversorgung im Raum Liestal. Für die Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg kann von ca. 2'000 bis 4'000 Notfällen pro Jahr ausgegangen werden. Heute wird die Erstversorgung in diesem Gebiet vor allem durch freipraktizierende Ärzte und Ärztinnen, die Kindertagesklinik KTK und die Notfallstation im Kantonsspital Liestal gewährleistet. Dies belegt auch die Notfallstatistik des UKBB: Von den 19'190 Notfällen kamen 11'759 oder 61 Prozent aus Basel-Stadt und lediglich 7'431 oder 39 Prozent aus Basel-Landschaft. Der Baselbieter Anteil müsste aufgrund der Kinderzahlen jedoch mit 64 Prozent (42'000 Kinder) bedeutend höher sein als jener von Basel-Stadt mit 36 Prozent (23'600 Kinder). Es kann davon ausgegangen werden, dass viele Baselbieter Notfälle nicht im UKBB behandelt werden. Die bereits gute und für den Bedarf ausreichende Erstversorgung für das obere Baselbiet ist von der künftigen Aufhebung des Standortes Bruderholz wenig betroffen, da die Anfahrt an den künftigen zentralen Standort nicht wesentlich länger ist als zum Bruderholz. Deshalb wird auf Grund der heute genügenden Erstversorgung durch die bestehenden Leistungserbringer eine Erweiterung der Erstversorgung nicht in Betracht gezogen.




4. Räumliche Integration der Poliklink der KJUP


4.1 Ausgangslage


Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und -poliklinik (KJUP) des Kantons Basel-Stadt wurde bei der Gründung des UKBB per 1. Januar 1999 ausgegliedert und zu einer selbständigen Organisationseinheit des Sanitätsdepartements Basel-Stadt umgestaltet. Das UKBB betreibt derzeit je sechs Betten an den Standorten Basel und Bruderholz. Die ärztlichen Leistungen in Basel werden durch die KJUP betrieben, jene im Bruderholz vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) Basel-Landschaft eingekauft. Auch künftig sollen insgesamt 12 Psychiatriebetten im Neubau des UKBB berücksichtigt werden. Die Regelung der inskünftigen ärztlichen Versorgung muss bis zu diesem Zeitpunkt noch geklärt werden.




4.2 Regelung der ambulanten Versorgung


Im Gegensatz zur stationären wird die ambulante Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen auch in Zukunft ausserhalb des UKBB betrieben. Während die KJUP-Standorte Alemannengasse 60 und Röschenzerstr. 5+7 beibehalten werden, ist geplant, die Poliklinik am Schaffhauserrheinweg 55 räumlich in den Neubau zu integrieren. Mit der räumlichen Zusammenführung sollen, gemäss Vorlage, medizinische und universitäre Synergien genutzt werden. Eine Unterbringung der Poliklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik und -poliklinik des Kantons Basel-Stadt kann räumlich und finanziell getrennt vom eigentlichen UKBB erfolgen, sodass dies nicht direkt das durch beide Kantone betriebene UKBB tangiert.




4.3 Kosten der räumlichen Integration


Die Kosten werden vollumfänglich durch den Kanton Basel-Stadt getragen.




5. Kooperationen


Bisher wurden vor allem, im Rahmen von Vorabklärungen, Kooperationsmöglichkeiten mit Potenzial zur Raumersparnis geprüft. Weitere Prüfungen, speziell im ärztlichen Bereich, werden noch nicht in Betracht gezogen. Weitere Analysen werden jedoch, spätestens bis zu Beginn der Vorprojektierungsphase, erfolgen.




5.1.1 Künftige externe Leistungserbringung


Folgende Leistungsbereiche könnten inskünftig vollumfänglich vom KBS für das UKBB erbracht und durch das UKBB abgegolten werden: Sterilisation, Apotheke, Verpflegung der Patienten und des Personals inkl. Personalrestaurant, Materialversorgung, Wäscheversorgung, Abfallentsorgung, Technischer Dienst und Post. Eine solche externe Leistungserbringung setzt jedoch voraus, dass eine entsprechende Verbindung, z.B. in Form eines unterirdischen Tunnels, zwischen den beiden Spitälern geschaffen wird (ca. Fr. 1 Mio. Aufwand). Die Kosten für den Ausbau der entsprechenden Leistungsbereiche werden mit ca. Fr. 2 Mio. veranschlagt. Die Kooperationsmöglichkeiten sind für beide Partner wirtschaftlich interessant, einerseits verbilligen sie die Leistungen des KBS, andererseits entfallen Investitionen für das UKBB.




5.1.2 Weiterhin interne Leistungserbringung


Aus verschiedenen Gründen ergaben sich bis heute keine Kooperationsmöglichkeiten für diverse Bereiche. Siehe Vorlage Seite 27.




5.2 Synergien auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli


Bedingt durch die räumliche Nähe des Neubaus UKBB zur Universität und zur Zentrumsmedizin wird auf einen eigenen Hörsaal und eigene Labors für klinische Forschung verzichtet. Die bestehenden Infrastrukturen sollen mitbenutzt werden können.




6. Raum- und Funktionsprogramm


Das erarbeitete Raum- und Funktionsprogramm stützt sich auf das Szenario "Moderate Entwicklung" ab. Es müsste bei einer möglichen Überarbeitung des künftig erwarteten Leistungsumfangs während der Vorprojektierungsphase entsprechend angepasst werden. Die errechnete Hauptnutzfläche für einen Neubau beträgt 11'053 m2. Auf die detaillierte Aufstellung sei auf die Vorlage verwiesen. Die wichtigsten Punkte:




7. Kosten und Finanzierung


7.1 Schätzung der Anlagekosten des Neubaus des UKBB


Die Anlagekosten wurden auf Grund von Kennzahlen vergleichbarer Spitalprojekte durch die Helbling Management Consulting AG geschätzt und basieren auf den bereits erwähnten Werten. Es wird mit Gesamtanlagekosten von Fr. 151,3 Mio. gerechnet (ohne Landwert Fr. 126,4 Mio.). Die Kostenangaben können auf Grund der in der aktuellen Planungsphase üblichen Kostengenauigkeit noch um +/- 10% differieren. Die Kostenschätzung berücksichtigt weder eine mögliche Bauteuerung noch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Im Rahmen der möglichen Kostenabweichung von +/- 10% ergibt sich bei den Gesamtkosten eine Bandbreite von Fr. 136,4 Mio bis 166,3 Mio (ohne Landwert von Fr. 114,0 Mio. bis Fr. 138,9 Mio.). Unter Berücksichtigung der geschätzten Anlagekosten für die räumliche Integration der Poliklinik der KJUP (BS) erhöhen sich die Kosten um Fr. 11 Mio.




7.2 Vorgehen betreffend Kreditvorlagen


Je nach Kombination der verschiedenen Planungs- und Bauphasen sind für die Realisierung eines Neubaus für das UKBB 2 bis 3 Kreditvorlagen an die Parlamente notwendig. Da es sich um ein partnerschaftliches Vorhaben handelt, müssen beide Kantone trotz diesbezüglich leicht unterschiedlicher Praxis sich auf ein einheitliches Vorgehen einigen.




7.2.2 Gewähltes Vorgehen


Die Regierungen der beiden Kantone ziehen ein Vorgehen nach Variante C (siehe Vorlage) sowohl aus politischen, terminlichen wie auch finanziellen Erwägungen vor. Damit kann die Planungs- und Erstellungszeit auf ein Minimum reduziert und ein definitiver Entscheid über den Bau des Neubaus UKBB kann sehr rasch, d.h. vor der Investition grosser finanzieller Mittel, erwirkt werden.




7.3 Kredit für die Vorprojektphase


Neben der gesamten Preissumme für Preise, Ankäufe und Entschädigungen an die Bewerber umfasst der Kreditantrag für die Vorprojektphase auch die Honorare für die Preisrichter, die Wettbewerbsnebenkosten (Modellunterlagen, Vorprüfung, Druckkosten, usw.), die Kosten für eine allfällige Überarbeitung des ausgewählten Wettbewerbsvorschlages sowie das Honorar für die Kostenplanung. Somit ergeben sich für die Vorprojektphase insgesamt Totalkosten von Fr. 1'950'000.--. Diese Kosten werden von den beiden Kantonen übernommen, wobei zu beachten ist, dass der Landeigentümer (BS) die Kosten von Fr. 200'000.-- für die erste Wettbewerbsstufe (Festlegung eines städtebaulichen Konzeptes auf dem Areal Schanzenstrasse/Schällemätteli), siehe 8.2 der Vorlage, selber übernimmt.




7.4 Finanzierungskonzept


Die beiden Kantone Basel-Stadt- und Basel-Landschaft sollen gemeinsam als Bauherren bei diesem Vorhaben auftreten; d.h. die strategische Planung, die Baurealisierung und -finanzierung erfolgen in gemeinsamer Verantwortung. Die Mittel für die Finanzierung des UKBB-Neubaus sollen vollständig durch die beiden Kantone bereit gestellt werden. Der fertig gestellte Neubau soll, nach Errichtung einer Baurechtsparzelle mit einer noch festzulegenden Baurechtszinspflicht, gemäss einem zwischen den Kantonen noch auszuhandelnden Baurechtsvertrag an das UKBB vermietet werden. Verzinsung und Amortisation des Investitionsvorhabens erfolgen in Form einer Mietbelastung über die laufende Rechnung des UKBB. Die Aufteilung und Modalitäten der Investitions- und Betriebskostenbeiträge für den Neubau des UKBB müssen zwischen den beiden Kantonen noch ausgehandelt werden, wobei wichtige Faktoren, wie Synergiegewinne und Standortvorteile zu untersuchen und zu berücksichtigen sein werden. Die Belastung der vollen Anlagenutzungskosten (Baurechtszinsen, Kapitalzinsen, Abschreibungen) der Betriebskosten ist notwendig, um die Preisbildung zu Vollkosten zu gewährleisten.




7.5 Schätzung der Folgekosten


Die baulichen Folgekosten werden jährlich mit Fr. 10'514'500.-- errechnet, welche aufgeteilt sind in bauliche Investitionen Fr. 8'618'500.-- sowie Unterhaltsarbeiten und Gebäudekosten von Fr. 1'896'000.--. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Aufwendungen für beide Standorte muss mit dem Neubau mit einer jährlichen Mehrbelastung von Fr. 6'122'500.--gerechnet werden.




7.5.2 Personelle Folgekosten


Der Einstandortbetrieb wird ein Verzicht auf eine zweite Notfallstation sowie mehrere Standorte für Radiologie, Neonatologie, Neuropädiatrie und die Aufhebung der Trennung Tageschirurgie und Chirurgie ermöglichen. Dadurch wird sich der Personalbestand voraussichtlich um rund 13 Stellen bei den Ärzten und rund 42 Stellen im Pflegebereich reduzieren. Der übrige Personalbestand nimmt zudem um weitere rund 32 Stellen ab (die damit tieferen Betriebskosten werden jedoch zu rund 85% durch den vorgesehenen Leistungseinkauf wiederum kompensiert). Insgesamt ergibt sich somit eine Abnahme der Betriebskosten von jährlich rund Fr. 6'300'000.--. Gemäss heutigen Schätzungen werden die Betriebskosten des künftigen Einstandortbetriebs also leicht tiefer als heute sein. Nicht berücksichtigt sind die zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die öffentliche Meinung, das interne Arbeitsklima und die Qualitätssteigerung dank besseren internen Abläufen, die sich durch den Einstandort einstellen werden.




8. Bauplanung


Hier sei auf den Mitbericht der Bau- und Planungskommission verwiesen.



Teil B: Zwischenbericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel

1. und 2. Übersicht über das Gesamtprojekt


Die Ausführungen in dieser Vorlage verstehen sich als vertiefte Information zur Vorlage 2001/236 der beiden Regierungen, datiert vom 25. September 2001. Sie basieren auf einem durch die Regierungen beider Basel an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 gefällten Entscheid, die gemeinsame Spitalplanung zu vertiefen und weiterzuentwickeln.


Insbesondere wurden folgende Prämissen und Eckwerte festgelegt:


Das Gesundheitswesen für die Bevölkerung der beiden Kantone soll unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter gestaltet werden.


Ein Vorgehensplan wurde erarbeitet, welcher zusammen mit dem Terminplan durch die stimmberechtigten Mitglieder des Lenkungsausschusses (Sanitäts- und Finanzdirektoren der beiden Kantone) am 10. Dezember 2001 genehmigt wurde. Die detaillierten Informationen dazu sind in den Anhängen lV - Vlll ersichtlich. Es wurde zudem ein Expertengremium gewählt, welches eine breite Abstützung des Projekts sicherstellt (Anhang V).


Die erteilten Aufträge werden in drei Teilprojekten bearbeitet, welche an das Projekt-Kernteam rapportieren. Dieses koordiniert die Arbeiten und erstattet dem Lenkungsausschuss regelmässig Bericht und legt ihm die Projektzwischenergebnisse und Projektergebnisse zum Entscheid vor. Die Regierungen und die Parlamente der beiden Kantone werden bei Meilensteinen während des Projektes informiert und einbezogen. Zudem hat der Landrat anlässlich der Beratung der Vorlage 2001/236 die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission als - im Sinne von §24 Landratsgesetz - begleitende Kommission bestimmt.




3. Teilprojekt 1: Medizinische Fakultät


In Teilprojekt 1 werden die organisatorische Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen der Medizinischen Fakultät bzw. der Universität im Verhältnis zu den kantonalen Verwaltungen (Sanitätsdepartement Basel-Stadt, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft und Kantonsregierungen) analysiert, dargestellt und bewertet.




4. Teilprojekt 2: Entflechtung Finanzströme


In Teilprojekt 2 werden die Kosten für Lehre und Forschung einerseits und für die medizinische Dienstleistung andererseits transparent aufgeschlüsselt.




5. Teilprojekt 3: Verbund der universitären medizinischen Dienstleistungen


Im Teilprojekt 3 sind im Rahmen einer engeren Koordination der Spitalangebote beider Kantone und ggf. eines potenziellen Spitalverbundes der Universitätskliniken mögliche Modell der Fachgebiets-Aufteilung auf die Standorte sowie deren finanzielle Konsequenzen aufzuzeigen und zu bewerten.




5.2 Begriffsdefinitionen im Bereich der medizinischen Spezialisierung 7.6


Gemäss Analyse der Arbeitsgruppe Dezentralisierbarkeit eignen sich die Definitionen der Versorgungskategorien der Spitalliste BS-BL (Grundversorgung, Spezialisierte Versorgung, hochspezialisierte Versorgung / universitäre Medizin) nicht zur genauen Abgrenzung des Auftrages und zur Analyse der Dezentralisierbarkeit von Disziplinen. Siehe Punkt 7 der Vorlage - Klärung der Begriffsdefinitionen




5.3 Grundsätzliche Überlegungen zu Kosteneinsparungspotenzialen


Die Arbeitsgruppe empfiehlt, Kosteneinsparungen gezielt bei "grossen Brocken" zu suchen und schenkt der Entwicklung entsprechender Modelle grosse Aufmerksamkeit. Neben entsprechenden Effizienzfaktoren im Spitalbereich erachtet sie Faktoren wie demographische Entwicklung, medizinischer Fortschritt, steigende Nachfrage, Medikamentenpreise und Anreizmechanismen als wichtige Kostentreiber. Diese können weder durch das Projekt und kaum durch die kantonale Gesundheitspolitik beeinflusst werden. Bleibt die Kostendynamik im Gesundheitswesen in den nächsten Jahren weiterhin ungebrochen, muss leider erwartet werden, dass die aufgrund des Projektes erzielten Einsparungen durch die allgemeine Kostensteigerung teilweise oder ganz aufgehoben werden.




5.4 Stand der Modellentwicklung


Innerhalb des Zeithorizonts für die Umsetzung der regionalen Spitalplanung ist damit zu rechnen, dass der Akutbettenbedarf weiter sinken wird, weil infolge der medizinischen Entwicklung und aus Kostengründen eine weitere Verkürzung der Spitalaufenthaltsdauer und eine zusätzliche Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich zu erwarten ist. Zudem spielt der Standort Bruderholz bei der Modellentwicklung aus verschiedenen Gründen eine besondere Rolle. Bedingt durch die anstehenden Investitionskosten sowie durch die örtliche Nähe zum Kantonsspital Basel ergeben sich bei der Verteilung von medizinischen Fachdisziplinen Lösungsmöglichkeiten, welche etwa für das Kantonsspital Liestal aus geografischen Gründen weniger in Frage kommen. Die Modellentwicklung erfolgt in drei strategischen Stossrichtungen.




A. Strategische Dezentralisierungsmodelle


Diese Stossrichtung versucht die strategischen Chancen der gemeinsamen regionalen Planung und der anstehenden Sanierungsarbeiten im Bruderholz auszunutzen, indem an den verschiedenen Standorten ein differenziertes, schlagkräftiges Angebot mit Ausstrahlungskraft aufgebaut wird. An einem Standort würden ein oder allenfalls mehrere regionale Kompetenzzentren mit eng aufeinander abgestimmtem Angebot medizinischer Dienstleistungen einiger verwandter Fachgebiete aufgebaut. Zum Beispiel: Herz-Thorax-Zentrum mit Zusammenfassung der Kardiologien, Herz-, Thorax- und Gefässchirurgien, Angiologien und Pneumologien, oder eine "Elektiv-Klinik" / "Kurzaufenthaltsklinik" resp. ein Bewegungsapparat-Zentrum mit Zusammenfassung aller orthopädischen Kliniken und verwandten Disziplinen wie rheumatologischer Rehabilitation auf dem Bruderholz. Solche Modelle setzen am ehesten grosse Kosteneinsparungspotenziale frei, sind jedoch in der Realisation mit den grössten Umstellungen der Spitallandschaft verbunden und verlangen für die nachhaltige Umsetzung einen straff geführten Spitalverbund.




B. Dezentralisierung kleiner Kliniken im Sinne von "Insellösungen"


Die Stossrichtung der Dezentralisierung kleiner Kliniken versucht einige oder alle von der medizinischen Dezentralisierbarkeit her geeigneten Disziplinen an je einem Standort zu konzentrieren und auf die vier Standorte zu verteilen. Voraussichtlich sind in diesen Modellen die grossen medizinischen Fächer wie Innere Medizin und Allgemeine bzw. Viszerale Chirurgie eher nicht betroffen, und an den bisherigen Kantonsspitälern würden Notfallstationen und Intensivstationen weitergeführt. Diese Modelle benötigen keine allzu starke Umgestaltung der Spitallandschaft , eignen sich im Sinne einer Realkompensation und können in einem lockeren Verbund nachhaltig umgesetzt werden. Sie bringen allerdings gewisse Dezentralisierungsnachteile aus medizinischer Sicht und ihr realisierbares Kosteneinsparungspotenzial erscheint tief.




C. Zentralisierungsmodelle


Diese Stossrichtung prüft die gegenüber heute noch weitergehende Konzentration möglichst aller, auch der heute auf die vier Standorte verteilten, zentrumsmedizinischen Dienstleistungen am Kantonsspital Basel. Damit würde das breite Angebot an Grundversorgung und gewissen spezialisierten Dienstleistungen, ohne Zentrumsschlagkraft, der anderen Standorte erhalten.




5.6 Bewertungskriterien


Die in späteren Phasen des Projektes durchzuführende Nutzwertanalyse setzt voraus, dass die dann anzuwendenden Kriterien zum voraus festgelegt werden. Sie sollen folgende Bereiche umfassen:



Teil C: Entwurf der Änderungen der Spitalgesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und Genehmigung der Änderung des Kinderspitalvertrages

Da der heute gültige Staatsvertrag vom 3. Juni 1998 und die Spitalgesetze beider Basel einen Zweistandortebetrieb beinhalten, macht der Standortentscheid betreffend Neubau UKBB gewisse Änderungen in beiden Kantonen notwendig. Zudem ist es angezeigt, gleichzeitig die Kompetenzen, Zusammensetzung, Amtsdauer und Beaufsichtigung des Kinderspitalrates teilweise neu zu gestalten. Dies erfordert Änderungen der Spitalgesetze sowie des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel ( Kinderspitalvertrag) (siehe Synopse im Angang).




IIl. Detailberatung


Teil A: UKBB


Als eigentlicher "Knackpunkt" entpuppte sich die Frage, ob ein Neubau im Gebiet Schanzenstrasse-Schällemätteli zwingend notwendig sei oder ob es aufgrund von vorhandenen Raumreserven nicht möglich wäre, das UKBB in bestehende Räumlichkeiten des Kantonsspitals Basel - allenfalls ergänzt durch gewisse Um- und Erweiterungsbauten - unterzubringen. Folgende Punkte waren dazu ausschlaggebend. Der ursprünglich bei der Planung zugrunde liegende Sollwert von 131 Betten (Bedarf im Jahr 2001) wurde, gestützt auf verschiedene Einflussfaktoren, in der Vorlage ernsthaft hinterfragt. So werden bei der Projektierungsphase die Varianten "moderate Entwicklung" und "Schrumpfung" weiterverfolgt. Weiter nahm die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission von einer Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft Kenntnis, wonach beide Kantone seit Ende 1995 insgesamt 571 Spitalbetten oder 21 Prozent abgebaut haben. Von den 477 in Basel-Stadt abgebauten Betten betreffen deren 304 die öffentlichen Spitäler, während sich die 94 Betten im Kanton Basel-Landschaft auf 65 im öffentlichen und 29 im privaten Bereich aufteilen. Des Weiteren blieben zwei Vorstösse vom Juni 2002, welche eine Reevaluation einer Einmietung des UKBB ins Kantonsspital Basel resp. eine Prüfung forderte, ob die Bettenstation des UKBB ins KBS verlagert werden könnte, unbeantwortet.


Mit ihrem Zusatzbericht vom 25. Oktober 2002, "Reevaluation Einmietung UKBB", erstellt durch die Firma Helbling Management Consulting AG, geben nun die beiden Regierungen detailliert Auskunft über die räumlichen Verhältnisse auf dem Areal rund um das Kantonsspital Basel KBS. Der Bericht hat die folgenden Varianten geprüft:


Zudem geht der Bericht auch ein auf den in den letzten Jahren erfolgten massiven Bettenabbau und auf die Verwendung der frei gewordenen Flächen.


Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine räumliche Integration des Universitätskinderspitals beider Basel UKBB ins Kantonsspital Basel räumlich und betrieblich, aber auch unter dem Kosten- und Terminaspekt nicht machbar ist.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anerkennt diese, unter grossem Zeitdruck erstellte und trotzdem erfreulich detaillierte Arbeit. Den Schlussfolgerungen wird beigepflichtet und danach Eintreten auf die gesamte Vorlage einstimmig beschlossen.




2.5 Übergangsphase bis zur Realisierung des Neubaus


In der Zwischenzeit sind die beiden Regierungen auch auf diesen Aspekt in der Vorlage 2002/275 zurückgekommen, sie schreiben: " Die betrieblichen und auch kostenmässigen Probleme des UKBB auf Grund des Mehrstandorte-Betriebs können also nicht mit einem befriedigenden Provisorium bis zur Fertigstellung des Neubaus behoben werden"; es soll vielmehr "eine raschmöglichste Realisierung des Neubaus im Vordergrund stehen". Die VGK ist sehr froh um diesen Entscheid und sieht ihre bisherige Meinung dadurch bestärkt.




3. Langfristiges Leistungsprofil UKBB


Als grundsätzliche Aussage vermisst die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission im Leistungsprofil ein Bekenntnis zum Erhalt der universitären Kinderheilkunde resp. der medizinischen Fakultät in Basel. Es wird jedoch grosser Wert darauf gelegt, dass Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Universitätskinderspitälern sowie anderen Kantonen angestrebt werden.




3.3.2 Langfristiger Leistungsumfang


Die Frage nach dem erforderlichen Bettenbestand des Neubaus wurde intensiv beraten. Es sind dies speziell die Szenarien "moderate Entwicklung" (heutige Bettenzahl minus 15%) und "Schrumpfung" (heutige Bettenzahl minus 30%). Zur Zeit ist eine definitive Eingrenzung wohl nicht möglich. Einerseits müssen sehr viele Einflussfaktoren mitberücksichtigt werden, andererseits verzeichnet unser Kinderspital eine beträchtliche Anzahl von 27 Prozent an Patienten und Patientinnen von ausserhalb der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Dies hängt ab von der Qualität des Angebotes, sprich der verfügbaren Spezialisten. Beim Trend der laufend kürzer werdenden Aufenthaltsdauer macht eine Aussage von Prof. Dr. Schubiger hellhörig, welcher feststellt, dass der Tiefpunkt erreicht sein könnte, indem tendenziell die Aufenthaltsdauer wieder steigt, wie z.B. bei Frühgeburten, oder bei gewissen orthopädischen und psychiatrischen Problemen. Gestützt auf diese Überlegungen unterstützt die VGK die vorgeschlagene Option, dass, so lange dies die Planung zulässt, beide Szenarien verfolgt werden müssen. Wir stellen zudem fest, dass von den in der Vorlage auf Seite 19 - für die moderate Entwicklung - erforderlichen 116 Betten deren 16, nämlich jene der Neonatologie, in die Frauenklinik zu stehen kommen; im Neubau müssten somit 100 Betten geplant werden.


Es soll zudem geprüft werden, ob die Intensivstation und die Neonatologie nicht auch örtlich zusammen betrieben werden könnten. Die teure Ausrüstung und die spezialisierten Betreuungs-/Pflegepersonen sind grösstenteils die gleichen und würden damit besser ausgelastet. Die Frage muss abgeklärt werden, ob die Grösse unseres UKBB zwei spezialisierte Stationen mit je 16 Betten rechtfertigen. Bei einer Übergrösse des Angebots besteht die Gefahr, dass diese extrem kostenintensiven Betten lediglich gefüllt werden, weil sie da sind. Dies soll im Interesse unseres heute schon sehr teuren Gesundheitswesen vermieden werden.




4. Räumliche Integration der Poliklinik der KJUP


Die VGK liess sich vom Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste KJPD, Dr. Emanuel Isler über die Kinder- und Jugendpsychiatrie informieren. Der Kanton Baselland betreibt heute die stationäre Behandlung im UKBB auf dem Bruderholz. Aufgrund seiner Erfahrungen ist Dr. Isler der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche nicht primär in einer psychiatrischen Struktur, sondern in einem Kinderspital behandelt werden sollten. Demzufolge kann der Einbezug von 12 Psychiatriebetten (je 6 für jeden Kanton) ins neue UKBB nur begrüsst werden. Noch nicht gelöst sind jedoch Fragen über die Strategie, das Konzept und die Kompetenzen bei der Führung dieser kleinen Station. Hinterfragt werden muss auch die Begründung für die räumliche Zusammenführung der Poliklinik der KJUP Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklink und -poliklink des Kantons Basel-Stadt mit dem UKBB, wofür gemäss Vorlage medizinische und universitäre Gründe sprechen sollen. Diese Theorie wird durch die derzeitige Praxis in Basel-Landschaft klar widerlegt. Hat sich doch das ausgezeichnete Organisationskonzept mit seinen eng verzahnten Einheiten (stationäre Behandlung auf dem Bruderholz und amb. Behandlung in Liestal, Laufen und Bruderholz) bestens bewährt. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ist deshalb der Ansicht, dass die Gesamtthematik unbedingt noch in der Strukturkommission genau geprüft werden muss, bevor weitere Planungen erfolgen.




5. Kooperationen mit dem Kantonsspital Basel


Den Ausführungen betreffend Kooperationen mit dem KBS steht die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sehr positiv gegenüber. Die leider fortdauernde, massive Verteuerung unseres Gesundheitswesens fordert uns geradezu heraus, alle nur möglichen Synergien bestehender Angebote zu nutzen. Diesbezügliche Kooperationsmöglichkeiten sollen auch über unsere Kantons- und Landesgrenzen hinaus geprüft werden.




7. Kosten und Finanzierung


8. Bauplanung


Siehe separater Bericht der Bau- und Planungskommission


.//. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt Ziffer 1 des Landratsbeschlusses mit 11 Jastimmen und 1 Neinstimme zu.




Teil B: Regionale Spitalplanung


Mit Datum vom 23. Oktober 2002 erfolgte eine Information von drei ausgewiesenen Fachpersonen (siehe Organisation der Kommissionsberatung) zum Thema "Die Auswirkungen der 2. KVG-Revision auf die Kantone". Es soll hier lediglich auf einen Teil der zur Zeit durch National- und Ständerat beratenen Materie eingegangen werden. Das revidierte Krankenversicherungsgesetz beabsichtigt, ein obligatorisches, allen Personen - unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - zugängliches Leistungspaket anzubieten. In Ergänzung zu diesem Paket werden individuell zu bezahlende Zusatzleistungen angeboten. Der Staat definiert dirigistisch, was dieses Paket umfasst, wer zu Lasten dieses Paketes arbeiten darf und wie das Paket finanziert wird. Weder Ärzte noch Privatspitäler oder öffentlichen Spitäler hätten ein Recht auf den Zugang zur Spitalliste. Dies zwingt jedoch die Kantone zu einer umfassenden Planung für die gesamte Bevölkerung. Alle Spitäler, staatliche wie private, mit denen der Kanton einen Vertrag abschliessen will, müssen auf der Spitalliste erscheinen. Für die auf der Spitalliste befindlichen Spitäler hat der Kanton künftig 50 Prozent der Betriebskosten zu bezahlen. Der Kanton muss entscheiden, welche Spitäler für die Versorgung notwendig sind. Das heisst, dass mit der 2. KVG-Revision nicht mehr Spitäler, sondern Leistungen subventioniert werden, die beispielsweise ein Privatspital in Ausübung eines vom Kanton festgelegten Leistungsauftrages erbringt. Das Angebot in der Spitzenmedizin (z.B. Lebertransplantationen in vier Spitälern der Schweiz) wird unter diesem Aspekt ebenfalls ernsthaft geprüft werden müssen. Längerfristig wird eine bikantonale Spitalplanung (inklusive Fricktal und Schwarzbubenland) angegangen werden müssen.


Unter Berücksichtigung dieser grundlegenden Neuerungen des KVG, welche unter optimalen Bedingungen bereits ab dem Jahr 2005 in Kraft treten könnten, fordert die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission die Regierung auf, unverzüglich eine bedarfsgerechte Spitalplanung unter Berücksichtigung der 2. KVG-Revision an die Hand zu nehmen . Längerfristig muss eine Fokussierung in Richtung Spitalplanung Nordwestschweiz erfolgen.




2. Übersicht über das Gesamtprojekt / Prämissen und Eckwerte


Der Einleitungssatz: "Das Gesundheitswesen für die Bevölkerungen der beiden Kantone soll unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter gestaltet werden" wird als einzige und zentrale Prämisse eingestuft.


Die Aussage - würde kein kostengünstiger Effekt realisiert, so könnte man die ganze Übung abbrechen - wird durch die Kommission bestätigt; damit ist die enorme Wichtigkeit dieser Prämisse aufgezeigt. Trotzdem muss bedacht werden, dass die Spitalplanung lediglich ein Teil des gesamten Gesundheitswesens ausmacht.


Die Kommission hat über alle Eckwerte beraten. Auf detaillierte Erläuterungen wird hier bewusst verzichtet, weil der Landrat über die vielen eingereichten parlamentarischen Vorstösse im Einzelnen befinden wird.


Eckwert 1
"Die Kantonsspitäler Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden weiter betrieben".
://. Zustimmung mit 9 zu 4 Stimmen unter Einbezug des Punktes 3a und Ausschluss von Punkt 3b der Präzisierungen gemäss Anhang lV.


Eckwert 2
"In den Universitätsspitälern findet eine kostenneutrale Entflechtung der Finanzströme Lehre und Forschung einerseits und Dienstleistungen andererseits statt".
.//. Zustimmung mit 13 zu 0 Stimmen.


Eckwert 3
"Die Regierungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bekennen sich zum Erhalt einer medizinischen Fakultät und zur Sicherstellung der entsprechenden Akkreditierung".
.//. Zustimmung mit 12 Stimmen gegen 1 Stimme.


Eckwert 4
"Die universitäre Lehre und Forschung (Medizinische Fakultät) werden im Rahmen des Universitätsvertrages gemeinsam getragen und sollen finanziell von der Dienstleistung getrennt werden. Sie werden mittels Leistungsaufträgen definiert und abgegolten".
.//. Zustimmung mit 13 zu 0 Stimmen.


Eckwert 5
"Zwecks Sicherstellung der spitzenmedizinischen Dienstleistung / universitären Medizin werden von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsame Strukturen geschaffen. Es ist insbesondere zu prüfen, wie die universitären Klinken im Rahmen eines zu schaffenden Verbundes auf die Spitäler in den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt verteilt werden können. Dabei soll das Prizip, jedes universitäre Fach nur an einem Ort anzusiedeln, gelten"
.//. Zustimmung mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen.




5.Teilprojekt 3: Verbund der universitären medizinischen Dienstleistungen


5.3 Überlegungen zu Kosteneinsparungspotenzialen


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission bestätigt die Empfehlung der Arbeitsgruppe, dass Kosteneinsparungen des Gesamtsystems gezielt bei "grossen Brocken" zu suchen sind. Ernüchternd muss zudem auf folgende Feststellung hingewiesen werden: "Bleibt die Kostendynamik im Gesundheitswesen in den nächsten Jahren weiterhin ungebrochen, muss leider erwartet werden, dass die aufgrund des Projektes erzielten Einsparungen durch die allgemeine Kostensteigerung im Spitalbereich teilweise oder ganz aufgehoben werden ". Eine Feststellung, welche die Forderung der Kommission nach einer auf unseren Kanton errechneten Bedarfsplanung zusätzlich untermauert. Die Frage nach der Schaffung eigentlicher Kompetenzzentren, wie sie nun durch Vorstösse im National- und Ständerat gefordert werden, müssen ebenfalls ernsthaft angegangen werden. Hier muss auch die Nordwestschweiz eine Rolle übernehmen können. Es gilt nicht nur, unsere medizinische Fakultät zu erhalten, sondern sie auch aufzuwerten.


In einem weiteren Schritt soll auch die Bedarfsgerechtigkeit und die horizontale wie die vertikale Vernetzung mit anderen Institutionen wie Pflegeeinrichtungen, Rehabilitation, Spitex und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen angesehen werden.




5.5 In Prüfung befindliche Grobmodelle


Die VGK wertete ihre Beratung der drei strategischen Stossrichtungen sowie deren Grobmodelle eher als eine politische denn als eine rein fachliche. Der Grundtenor war, dass Lösungen gefunden werden müssen, mit welchen massgebend Kosten gespart werden können. Die Schaffung zweier Zentren wie Kantonsspital Basel einerseits und Bruderholzspital andererseits könnte hiezu eine Lösung sein. Die präsentierte Liste der Grobmodelle wurde als wenig überzeugend eingestuft. Als Grobmodelle dürften nur die Modelle 1 bis 3 bezeichnet werden, die Modelle 4 und 5 repetierten einzig die Strategie. Eine Konsultativabstimmung hat folgende Präferenzen ergeben:


Die Kommission möchte insbesondere bei Modell 4 auch das Bruderholzspital einbezogen sehen im Sinne der Aussage: "Noch weitere Zusammenführung der in der Region angebotenen Fachdisziplinen mit zentrumsmedizinischer Schlagkraft ans Bruderholzspital (und nicht nur ans KBS)".


.//. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nimmt den Zwischenbericht regionale Spitalplanung gemäss Ziffer 2 des Landratsbeschlusses mit 11 zu 0 Stimmen zur Kenntnis.




Teil C: Entwurf der Änderungen der Spitalgesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und Genehmigung der Änderung des Kinderspitalvertrages


Landratsbeschluss betreffend Änderung des Spitalgesetzes


§ 15c Kinderspitalrat


Zu Diskussionen Anlass bot insbesondere Absatz 2: "Die Mitglieder des Kinderspitalrates können während der Amtsdauer abberufen und neu gewählt werden".


Die Befürchtung wurde laut, dass es damit nicht unbedingt leichter fallen werde, Top-Persönlichkeiten für diese Aufgabe zu motivieren.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt Ziffer 4 des Kinderspitalvertrages (Spitalgesetz) mit 10 Jastimmen und 1 Enthaltung zu.




Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag)


§ 5 Kinderspitalrat, Zusammensetzung und Wahl


Die Reduktion des Kinderspitalrates von neun auf neu sieben Personen bot Anlass für eine intensive Meinungsbildung. Die Kommission zeigte Verständnis für den derzeitigen Trend nach schlanken Strukturen und kleineren Verwaltungsgremien. Gleichzeitig wertete sie die Notwendigkeit nach einer möglichst breit abgestützten, mit viel Erfahrung und Kompetenz bestückten Besetzung des Kinderspitalrates als sehr wichtig. Vor allem auch deshalb, weil die nächsten Jahre grosse Anforderungen an die betreffenden Personen stellen dürften. Für die Verkleinerung spricht, dass der Kinderspitalrat inskünftig gemäss § 6 der Funktion eines Aufsichtsorgans enthoben wird, da diese Aufgabe neu bei den Kantonen, resp. den Parlamenten liegt.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt Ziffer 3 des Landratsbeschlusses (Kinderspitalvertrag) mit 8 Jastimmen und 3 Enthaltungen zu.




IV. Antrag


Die VGK beantragt dem Landrat,


Muttenz, 12. November 2002


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer



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