2002-134

Der englische Landschaftsgarten "Ermitage" in Arlesheim steht seit 1999 unter Denkmalschutz und seit 2000 unter Naturschutz. Die Anlage ist der berühmteste englische Landschaftsgarten in der Schweiz und unbestritten von grosser Bedeutung; sie wird auch immer wieder in internationaler Gartenliteratur zitiert.

Zudem steht in den Statuten der 1997 gegründeten und als gemeinnützig anerkannten Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck: "Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und der Schutz des Schlosses Birseck als historisches Baudenkmal, der Ermitage Arlesheim als historischer Landschaftsgarten und der zum Stiftungsgut gehörigen übrigen Gebäude als Objekte des Denkmalschutzes und des übrigen Geländes und der Wälder als Objekte des besonderen Natur- und Landschaftsschutzes und als schutzwürdige Umgebung der Ermitage und des Schlosses Birseck." Weiter wird auf die "besondere Schutzwürdigkeit dieser historischen Parkanlage" hingewiesen und betont, dass es ein Anliegen der Gemeinde Arlesheim sei, sich für die "Erhaltung dieses historisch bedeutsamen und landschaftlich einzigartigen Komplexes" einzusetzen und "dieses einzigartige Ensemble für die Zukunft zu bewahren".


In Anbetracht dieser unbestrittenen Schutzwürdigkeit der Ermitage ist es äusserst fragwürdig, wie mit diesem historischen Garten gegenwärtig umgegangen wird.


Baumfällaktion Winter 2000/2001:

Fachgutachten Marcus Köhler:
Im Frühjahr 2001 verfasste Herr Marcus Köhler im Auftrag der Denkmalpflege Basel-Landschaft ein sogenanntes Fachgutachten über die Ermitage. In einem Artikel in der BAZ vom 19.5.2001, heisst es: "Die Baselbieter Denkmalpflege hat den Gartenhistoriker Professor Marcus Köhler, der an der Universität Neu-Brandenburg lehrt, beauftragt, ein Gutachten über den Wert der denkmalgeschützten Ermitage im europäischen Vergleich zu erarbeiten, dürfte sie doch eine der bedeutendsten romantischen Gartenanlagen auf dem Kontinent sein". Das tönt gut, doch leider ist alles nur Schall und Rauch.
Architekturwettbewerb:
Es ist geplant, mittels eines Architekturwettbewerbes einige der verschwundenen Kleinarchitekturen der Ermitage in moderner Fassung wieder aufzubauen. Doch zuerst müsste abgeklärt werden, ob dies überhaupt mit Denkmalschutz zu vereinbaren ist.
Eintritt, Restaurant, Souvenirshop
Es wird geplant, in Zukunft die Ermitage einzuzäunen und Eintrittsgeld zu verlangen. Dies ist aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Weitere Fragen an die Verantwortlichen für die Massnahmen in der Ermitage:

Fusszeilen:
1 Art. 5: "Als Ausdruck der engen Beziehung zwischen Kultur und Natur, als eine Stätte der Erquickung, zur Meditation oder zum Träumen geeignet, fällt dem Garten der allumfassende Sinngehalt eines Idealbildes der Welt zu: Er ist ein "Paradies" im ursprünglichen Sinne des Wortes, das aber Zeugnis von einer bestimmten Kultur, einem Stil, einer Epoche, ... ablegt." Art. 18: "Zwar ist jeder historische Garten dafür gedacht, betrachtet und betreten zu werden, doch muss der Zugang nach Massgabe von Ausdehnung und Belastbarkeit des Gartens in Grenzen gehalten werden, um seine Substanz und seine kulturelle Aussagekraft zu bewahren." Art. 19: "Nach Wesen und Bestimmung ist der historische Garten ein ruhiger Ort, der Naturbegegnung, Stille und Gelegenheit zur Naturbeobachtung fördert." Art. 21: "Die Ausführung von Unterhaltungsmassnahmen oder konservierenden Eingriffen, ... die dazu beitragen, die Authentizität des Gartens wieder zu gewinnen, müssen immer Vorrang vor Nutzungsansprüchen haben."
2 In Artikeln der BAZ vom 21.11.2000 und des Baslerstab ebenfalls vom 21.11.2000, (sowie der BAZ vom 14.8.2001) ist z.B. von Auslichten und Wiederherstellen der Sichtachsen die Rede. Doch hatte das, was schlussendlich gemacht wurde, mit Auslichten nichts zu tun hat. (Übrigens wird immer versichert, dass die Baumfällaktion optimal verlaufen sei, z.B. BAZ 19.5.2001; weshalb aber blieb dann die Ermitage bis Ende Januar 2001 geschlossen, obwohl sie ursprünglich nur bis zum 15.12.2000 hätte gesperrt sein sollen?) Und die irreführende Informationspolitik geht genauso weiter: Im Artikel der BAZ vom 19.5.2001 steht auch, man wolle die verschwundenen Kleinarchitekturen wiederaufbauen; dies suggeriert einen originalgetreuen Wiederaufbau; von einem Architekturwettbewerb ist nirgends die Rede. Im BAZ-Artikel vom 14.8.2001 wiederum heisst es, die Ermitage gewinne "ihr ursprüngliches Gesicht zurück". Das alles sind leere Behauptungen, die genauerer Beobachtung nicht standhalten.



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