2002-128

Konjunkturelle Einbrüche und die damit verbundene Verschlechterung der Beschäftigungssituation konfrontieren die öffentliche Hand in der Regel mit beträchtlichen sozialen Folgekosten und gleichzeitigen Ertragsausfällen. Der Staat ist ausgerechnet dann in seiner finanziellen Handlungsfähigkeit eingeschränkt, wenn mit öffentlichen Mitteln wichtige Impulse zur Belebung der Konjunktur und zur Verbesserung der Beschäftigungslage geleistet werden müssten.


Konsequenterweise wäre es sinnvoll, in wirtschaftlich guten Zeiten nicht dringende Investitionsvorhaben und Projekte zurück zu stellen und diese bei einer Abkühlung der Konjunktur zu realisieren. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen erlauben offenbar nicht, die erforderlichen finanziellen Reserven zu bilden.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten, mit der die Grundlagen für eine antizyklische Wirtschafts- und Finanzpolitik geschaffen werden können.



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