2002-121 (1)
Bericht Nr. 2002-121 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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18. September 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB)
Revision des Gesetzes betreffend die Zivilprozessordnung (ZPO) Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen |
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Bemerkungen:
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Entwurf Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB)
Entwurf Gesetz betreffend die Zivilprozessordnung (ZPO) Entwurf Dekret über das Zivilstandswesen (Alles Fassungen der Redaktionskommission) |
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1. Grund für die Gesetzesrevision
Am 1. Januar 2000 trat eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) in Kraft, welche in erster Linie das Scheidungsrecht betraf. Diese Revision bedingte kurzfristig Anpassungen des kantonalen Rechts. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurden diese Ausführungsbestimmungen im Oktober 1999 zunächst in Form eines Dekrets erlassen. Dieses Dekret zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch über Ehe- und Partnerschaftsvermittlung, Eheungültigkeit, Ehescheidung und Ehetrennung war stets als Übergangsrecht gedacht und sollte nach relativ kurzer Zeit und der Sammlung von ersten Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht von einer Gesetzesrevision abgelöst werden. Gewisse Regelungen dieses Dekrets wurden allerdings bereits im Juni 2000 im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens vom Verfassungsgericht aufgehoben.
Die Vorlage entspricht materiell weitgehend dem genannten Dekret in der vom Landrat beschlossenen Fassung. Während das EG ZGB die Bestimmungen über die gerichtlichen Zuständigkeiten enthält, befasst sich die ZPO mit den Verfahrensbestimmungen.
Im Weitern werden aufgrund der Revision des ZGB Änderungen des Dekrets über das Zivilstandswesen notwendig und das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen lässt verschiedene Bestimmungen im EG ZGB und in der ZPO obsolet werden.
2. Organisation der Beratung
Die Justiz- und Polizeikommission des Landrats (JPK) hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 10. Juni, 12. August und 26. August 2002 beraten. Sie wurde dabei begleitet von Regierungsrat Andreas Koellreuter, Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1 JPMD und Marcel Leuenberger, Präsident des Bezirksgerichts Arlesheim.
3. Eintreten
Eintreten auf die Vorlage blieb unbestritten.
Die JPK hat sich eingehend über die ersten Erfahrungen mit der vom neuen Scheidungsrecht vorgeschriebenen Kindesanhörungen informieren lassen und die im Entstehen begriffene Praxis und die Modalitäten der Anhörungen diskutiert. Diese Diskussion hat allerdings nicht zu einer wesentlichen Änderung des Gesetzesentwurfs geführt.
4. Detailberatungen
4.1 Fünfer- oder Dreierkammer bei strittigen Scheidungen?
Wie bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Dekrets war insbesondere im Vernehmlassungsverfahren umstritten, ob strittige Scheidungen von der Dreier- oder der Fünferkammer des Bezirksgerichts beurteilt werden sollen. Ein Antrag, die Zuständigkeit entgegen dem regierungsrätlichen Entwurf bei der Fünferkammer zu belassen, wurde allerdings deutlich mit 2:10 Stimmen abgelehnt.
4.2 Diverse kleinere Änderungen
Im Rahmen der Detailberatungen wurden einige Präzisierungen oder Ergänzungen des Gesetzestextes vorgenommen:
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So sollen in der Dreierkammer bei der Beurteilung von Scheidungs-, Trennungs- und Eheungültigkeitsangelegenheiten nicht zwingend, sondern
nach Möglichkeit
beide Geschlechter vertreten sein.
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Die Revision der ZPO wurde zum Anlass genommen, eine Unklarheit bezüglich der friedensrichterlichen Zuständigkeit zu beseitigen und die Akzente in der Bestimmung über die Anhörung der Kinder etwas zu verschieben.
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Alle diese Änderungen erfolgten weitgehend einstimmig oder mit grossem Mehr und stellen keine wesentlichen Änderungen der Revisionsvorlage dar.
Der Entwurf des Dekrets über das Zivilstandswesen blieb unverändert.
5. Antrag
Die JPK beantragt dem Landrat mit 11:0 Stimmen (ohne Enthaltungen), gemäss dem beiliegenden Gesetzes- und Dekretsentwurf zu beschliessen.
Lausen, den 18. September 2002
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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