2002-118 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
|
Schriftliche Beantwortung der Interpellation von Landrat Roger Moll betreffend Zukunft der FHBB
|
|
vom:
|
9. Juli 2002
|
|
Nr.:
|
2002-118
|
|
Bemerkungen:
|
||
Acrobat (PDF):
|
Vorlage
[21 KB]
|
Einleitung
Den einleitenden Ausführungen des Interpellanten kann bezüglich der ausgeführten Tatsachen weitgehend zugestimmt werden. Die Ausführungen zur "Fachhochschule Basel/Mittelland" entbehren jedoch jeder Grundlage. Im Modell der sieben Fachhochschulen sieht der Bund neben der Fachhochschule Bern, welche das Mittelland abdeckt, die Fachhochschule Nordwestschweiz vor, die aus den Fachhochschulen beider Basel, Aargau und Solothurn besteht. Innerhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz ist die FHBB nicht "Aussenstelle", sondern mit der Fachhochschule Aargau die massgebliche Kraft. Wie die Zukunft der Fachhochschule Nordwestschweiz gestaltet und die noch ungenügende Kooperation zwischen den beteiligten Partnerschulen optimiert werden könnte, wird zur Zeit in einem breit angelegten Strategieprozess erarbeitet.
Der Regierungsrat verfolgt bereits heute die Politik einer engen Kooperation innerhalb der Fachhochschule Nordwestschweiz. Das Organ dazu ist der Kooperationsrat, der seine Aufgaben aufgrund der in der Interpellation genannten Zusammenarbeitsvereinbarung ausübt. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz zwar noch ungenügend, immerhin aber doch besser als in anderen offiziell bereits fusionierten Fachhochschulen der übrigen sechs Regionen. Die Kooperation richtet sich aus an den gegenseitigen Interessen der autonomen Hochschulen und entsteht und funktioniert dort, wo alle Mitglieder des Kooperationsrates sich auf einem gemeinsamen Nenner finden.
Entgegen der Wertung, welche den Interpellationstext durchzieht, gibt es durchaus auch ein Interesse der beiden Basler Kantone an einer engen regionalen Kooperation. Auch die FHBB kennt den Begriff der kritischen Mindestgrösse - insbesondere im Bereich der Nachdiplomangebote und Vertiefungsrichtungen - und auch den Trägerkantonen in der Nordwestschweiz sind Synergiegewinne aus einer intensivierten Zusammenarbeit hochwillkommen.
Nicht zuletzt auf Insistieren der beiden Basel ist der Kooperationsrat übereingekommen, zuerst eine gemeinsame Strategie für die Fachhochschule Nordwestschweiz zu definieren und erst anschliessend allfällig notwendige Konsequenzen struktureller Art zu ziehen (wie gegenseitig abgestimmtes Portofolio, gemeinsamer Marktauftritt, gemeinsame Strukturen, etc.). In einem breit angelegten Strategieprozess werden zur Zeit im Bottom-up-Verfahren die gemeinsamen Interessen sowie eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Fachhochschulen der Region Nordwestschweiz ermittelt. Der Kooperationsrat orientiert sich dabei am Strategieprozess, wie er an der FHBB mit grossem Erfolg durchgeführt wurde. Gegen eine engere Zusammenarbeit, welche aus der Einsicht der jeweils autonomen Schulen resultiert, wird schwerlich Einwand erhoben werden können.
Der Interpellant äussert die Meinung, dass die Regierung beginnen sollte, sich gegen die Marginalisierungstendenzen im Hochschulbereich zu wehren. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt tun dies bereits seit zwei Jahren in Zusammenarbeit mit der Universität, der FHBB sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern der beiden Basel in den eidgenössischen Räten kontinuierlich und die Erfolge der Interventionen sind in regelmässigen Abständen auch der Presse zu entnehmen. Unter anderem auf deutliche Signale aus unserer Region ist zurückzuführen, dass die innerhalb der Gruppe für Wirtschaft und Forschung (GWF) kurz lancierte Aufteilung der Universitätslandschaft in drei Pole sang- und klanglos wieder in der Versenkung verschwunden ist.
Die einzelnen Fragen des Interpellanten beantworten wir wie folgt:
Frage 1: Die Universität St.Gallen wurde vor einiger Zeit von den Regierungen BS/BL/SO/AG gebeten zu prüfen, ob eine Fusion der Fachhochschulen dieser vier Kantone Sinn machen würde. Der Bericht von Dr. Wattenhofer, Institut für Wirtschaftspädagogik kam zum Schluss, dass aus sachlichen Gründen eine solche Fusion keinen Sinn machen würde. Die FHBB bzw. die damaligen Ingenieurschulen in Muttenz und Brugg sind stark genug um eigenständig zu bleiben. Warum wurden diese wissenschaftlichen und neutralen Erkenntnisse bisher ignoriert ?
Die Ergebnisse der Wattenhofer-Studie vom November 1995 sind keineswegs ignoriert worden. Die FHBB ist nach wie vor eine autonome Institution und die beiden Basel haben sich bisher nicht auf Fusionsverhandlungen mit den Kantonen Aargau und Solothurn eingelassen. Bekanntlich haben Letztere untereinander den Versuch einer Fusion unternommen, weil die beiden Basel auf entsprechende Anfragen nicht eingegangen sind. Zu betonen ist allerdings, dass sich die Situation in der Fachhochschullandschaft Schweiz seit 1995 so grundlegend verändert hat, dass eine Überprüfung der damaligen Schlussfolgerungen durchaus gerechtfertigt ist. Ausgangslage zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts Wattenhofer war die Existenz von sieben HTL's und HWV's in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn und die Frage, ob sich diese in einem Fachhochschulverbund sinnvoll kombinieren liessen. Da die höheren Fachschulen in der Zwischenzeit der Vergangenheit angehören, kann auch dem Bericht Wattenhofer aus der heutigen Sicht nicht mehr als historischer Wert zugemessen werden.
Frage 2: Zwischen den vier Kantonen AG, BS / BL und SO bestand ein Kooperationsvertrag mit dem Zweck, durch freiwillige Ausschöpfung möglicher Synergien der von Bern betriebenen Fusion auszuweichen. Laut Presseberichten wurde ein inzwischen neuer Vertrag ausgehandelt. Trifft es zu, dass dieser Vertrag in erster Linie als Wegbereiter einer Fusion d.h. einer weiträumigen FH Vorschub leisten soll?
Es ist festzuhalten, dass die Fusion nicht nur von Bern aus betrieben wird. Auch unsere beiden Nachbarkantone Aargau und Solothurn wünschen diese Fusion mit den beiden Basel. Weil die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt einer Fusion bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch ablehnend gegenüber standen, wird die Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen in der Nordwestschweiz nach wie vor im Kooperationsvertrag geregelt. Dieser beruht auf dem Prinzip der Hoheit der einzelnen Fachhochschulräte und daraus folgend der notwendigen Einstimmigkeit im Kooperationsrat. Mit der Vertragsüberarbeitung im Jahr 2001 wurde die Zusammenarbeit verstärkt ohne diese Prinzipien in Frage zu stellen.
Frage 3 : Eine "FH Nordwestschweiz" nach Bemer Vorstellungen gibt es de iure aber noch gar nicht. Warum lässt die Regierung zu, dass der Bund "so tut als ob" es diese Institution bereits gäbe und entsprechend nur noch mit der (virtuellen) "FH Nordwestschweiz" kommuniziert?
Der Regierungsrat kann dem Bundesrat seinen Sprachgebrauch nicht vorschreiben. Immerhin bleibt zu erwähnen, dass die FHBB als solche über ihre Fachhochschulanerkennung verfügt. Die rechtlich relevante Zusendungen des Bundesrats - wie etwa Genehmigungen von Studiengängen - werden dementsprechend auch korrekt an die beiden Trägerregierungen der FHBB adressiert.
Frage 4: Wie steht es um den staatsrechtlichen Stellenwert eines Staatsvertrages zwischen zwei Kantonen im Bereich Bildung, die gemäss Bundesverfassung in die Hoheit der Kantone fällt, wenn faktisch Bundesämter diktieren, wohin die Reise gehen soll?
Der staatsrechtliche Stellenwert des Staatsvertrags steht ausser Frage. Auch wenn das BBT - es sind nicht mehrere Bundesämter - die Reiserichtung vorgibt, wird die Strategie der FHBB nach wie vor vom Fachhochschulrat in Abstimmung mit den beiden Trägerregierungen formuliert. Sowohl Regierungsrat wie Fachhochschulrat nehmen sich dabei die Freiheit, im Einzelnen der gleichen Meinung wie der Bund zu sein.
Frage 5: Eine zu gründende Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit der FHBB anzugliedern hätte die Aussichten für ein selbständiges Überleben der FHBB gestärkt. Die räumliche Nähe hätte beachtliche Synergien freigesetzt (Verwaltung, Bibliothek, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten u.a.m.). Wäre die Regierung allenfalls bereit, diese Frage nochmals im grösseren Zusammenhang mit den oben beschriebenen Tendenzen (Gefahren) zu prüfen?
Der Regierungsrat ist einer Fusion der beiden Hochschulen gegenüber durchaus offen. Sie soll jedoch zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem die beiden Hochschulen nach ihren jeweiligen Fusionen konsolidiert sind, und sich die Ausrichtungen innerhalb der Nordwestschweiz weiter geklärt haben.
Frage 6: Wie stellt sich die Regierung zum Entwurf "Grossregionen der Schweiz" und der darin vorgeschlagenen "Hochschullandschaft Schweiz" im Allgemeinen und der sich damit abzeichnenden Abwertung und Marginalisierung des Hochschulstandorts BS / BL im Speziellen?
Frage 7: Sieht die Regierung die Gefahr, dass unsere "cisjurane Nordwestschweiz" durch die Bildung von Bern diktierter, grossdimensionierter bildungspolitischer Planungsräume mit Schwerpunkt südlich der Juraketten langfristig in die Ecke gedrängt und marginalisiert wird? Wenn ja, was gedenkt sie konkret dagegen zu unternehmen?
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt setzen sich kontinuierlich gegen eine Marginalisierung in der Hochschullandschaft ein. Sie tun dies mit Selbstbewusstsein und im Wissen um die Qualität der hiesigen Hochschulen. Einer Erweiterung der Trägerschaft des bisher von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt getragenen Hochschulangebots stehen die beiden Regierungen aus diesem Grund positiv gegenüber. Den Kantonen Aargau und Solothurn wurde bereits signalisiert, dass an einer Neuordnung der nordwestlichen Hochschullandschaft durchaus Interesse besteht. Allerdings sollte sich diese aus Sicht der Basler Kantone nicht ausschliesslich auf den BBT-Fachhochschulbereich beschränken. Die Regierungen der beiden Basler Kantone verfolgen somit eine Strategie, in welcher Universität und Fachhochschulen der Nordwestschweiz gesamthaft einen starken Pol bilden, welche alle Hochschulressourcen des zweitstärksten Wirtschaftstandorts überzeugend bündelt und ein Gewicht erreicht, das von den planenden Instanzen des Bunds nicht ignoriert werden kann.
Frage 8: Ist die Regierung bereit sich dafür einzusetzen, dass die heutige FHBB - getreu ihrem Leitbild - autonom bleibt und sich ihre Kooperationspartner selbst aussuchen kann, statt sie von Bundesbern aufgezwungen zu erhalten?"
Ja. Dazu gehört, dass die FHBB sich - in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat und dem Landrat - zur gegebenen Zeit auch mögliche Kooperations- oder Fusionspartner selbst aussuchen kann.
Liestal, 9. Juli 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Back to Top