2002-118
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation vom Roger Moll: Zur Zukunft der FHBB
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Autor/in:
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Roger Moll, FDP
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Eingereicht am:
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2. Mai 2002
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Nr.:
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2002-118
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"Die FHBB ist eine autonome Fachschule. Sie kooperiert mit starken Partnern in der Nordwestschweiz (Leitbild der FHBB)."
Wie weit besteht diese Autonomie, wenn gleichzeitig auf Druck von Bern ein Generalsekretariat für eine "Fachhochschule Nordwestschweiz" eröffnet wird, wobei aus Berner Sicht die "Nordwestschweiz" bis in die Nähe des Bieler - resp, Zugersee reicht, nahezu dreimal so gross ist wie die allgemeine Definition?
Die Trägerschaft der FHBB beruht auf einem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (eine beachtliche staatspolitische Leistung), die bereits seit Jahrzehnten funktioniert, aber vom Bund offensichtlich nicht gebührend wahrgenommen wird.
Der ursprüngliche Entwurf der Fachhochschullandschaft Schweiz, der unter Federführung des verstorbenen Bundesrates Delamuraz erarbeitet wurde sah folgende Strukturen vor:
Zehn Fachhochschulen - darunter Brugg-Windisch und die FHBB als eigenständige Institutionen.
Bemerkung: Später wurden aus zehn ohne jede sachliche Begründung nur noch sieben. Die daraus entstandene gefährliche Zukunftsperspektive, dass die FHBB zu einer abhängigen Aussenstelle einer "nebulösen Fachhochschule Basel - Mittelland" absinken könnte.
Mit diesem Berner Schachzug wird in Wirklichkeit ein Angriff auf kantonale Hoheiten gefahren. Aus den schreibenden Medien geht hervor, dass "der Bildungsbereich einem intensiven Regionalisierungsprozess" unterworfen wird. Diese einschneidende und noch junge Entwicklung bewirkt einen Abbau an kantonaler Autonomie ( Zitat aus 'Grossregionen der Schweiz', herausgegeben von den Bundesämtern für Statistik und Raumplanung, 1990 S. 67).
Wir stehen vor der Situation, dass einerseits der Bereich Bildung gemäss Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Kantone fällt, andererseits jedoch gewisse Bundesämter die schweizerische Hoch-Schullandschaft ohne jede demokratische Legitimation am Schreibtisch neu gestalten will. Die Absicht besteht darin, dass mit Druck eine weiträumige Fachhochschule Nordwestschweiz geschaffen werden soll, mit der Absicht ein Generalsekretariat für eine Institution einzurichten, die es de iure gar noch nicht gibt.
Ähnlichkeiten der Behandlung der FHBB mit derjenigen der Universität Basel durch den Bund sind offensichtlich. Es ist leider zu bemerken, dass beide sich anbahnenden Entwicklungen (einerseits die Schaffung einer weiträumigen Fachhochschule Nordwestschweiz mit Aufgabe der Unabhängigkeit der FHBB und andererseits die Schaffung eines Drei-Zentren-Modells für die schweizerischen Universitäten mit der Perspektive, dass die Universität Basel langfristig zur Aussenstelle der Universität Bern degeneriert) die gleiche Wirkung haben werden, nämlich ein weiters mal eine Marginalisierung der zweitstarksten Wirtschaftregion der Schweiz als Wissens- und Forschungszentrum.
Der Interpellant ist der Meinung, dass es höchste Zeit ist, dass sich die Regierung zu wehren beginnt und bittet folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Die Universität St. Gallen wurde vor einiger Zeit von der Regierungen BS / BL / SO / AG gebeten zu prufen, ob eine Fusion der Fachhochschulen dieser vier Kantone Sinn machen würde. Der Bericht von Dr. Wattenhofer, Institut für Wirtschaftspädagogik, kam zum Schluss, dass aus sachlichen Gründen eine solche Fusion keinen Sinn machen würde. Die FHBB bzw. die damalige Ingenieurschulen in Muttenz und Brugg sind stark genug um eigenständig zu bleiben.
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Warum wurden diese wissenschaftlichen und neutralen Kenntnisse bisher ignoriert?
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2.
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Zwischen den vier Kantonen AG, BS / BL, und SO bestand ein Kooperationvertrag mit dem Zweck, durch freiwillige Ausschöpfung möglicher Synergien der von Bern betriebenen Fusion auszuweichen. Laut Presseberichten wurde ein inzwischen neuer Vertrag ausgearbeitet.
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Trifft es zu, dass dieser Vertrag in erster Linie als Wegbereiter einer Fusion d.h. einer weiträumigen FH Vorschub leisten soll?
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3.
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Eine "FH Nordwestschweiz" nach Berner Vorstellung gibt es de iure aber noch gar nicht.
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Warum lässt die Regierung zu, dass der Bund "so tut als ob" es diese Institution bereits gäbe und entsprechend nur noch mit der (virtuellen) "FH Nordwestschweiz" kommuniziert?
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4.
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Wie steht es um den staatsrechtlichen Stellenwert eines Staatsvertrages zwischen zwei Kantonen im Bereich Bildung, die gemäss Bundesverfassung in die Hoheit der Kantone fällt, wenn faktisch Bundesämter diskutieren, wohin die Reise gehen soll?
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5.
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Eine zu gründende Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit der FHBB anzugliedern, hätte die Aussichten für ein selbständiges Überleben der FHBB gestärkt Die räumliche Nähe hätte beachtliche Synergien freigesetzt (Verwaltung, Bibliothek, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten u.a.m.).
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Wäre die Regierung allenfalls bereit, diese Frage nochmals im grösseren Zusammenhang mit den oben beschriebenen Tendenzen (Gefahren) zu prüfen?
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6.
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Wie stellt sich die Regierung zum Entwurf" Grossregionen der Schweiz" und der darin vorgeschlagenen "Hochschullandschaft Schweiz" im Allgemeinen und der sich damit abzeichnenden Abwertung und Marginalisierung des Hochschulstandortes BS/BL im speziellen?
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7.
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Sieht die Regierung die Gefahr, dass unsere "cisjurane Nordwestschweiz" durch die Bildung von Bern diktierter, grossdimmensionierter bildungspolitischer Planungsräume mit Schwerpunkt südlich der Juraketten langfristig in die Ecke gedrängt und marginalisiert wird? Wenn ja, was gedenkt die Regierung dagegen zu unternehmen?
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8.
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Ist die Regierung bereit sich dafür einzusetzen, dass die heutige FHBB - getreu ihrem Leitbild - autonom bleibt und sich ihre Kooperationspartner selbst aussuchen kann, statt sie von Bundesbern aufgezwungen zu erhalten?
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Für die schriftliche Beantwortung der Fragen danke ich dem Regierungsrat im voraus.
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