2002-117 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation Nr. 2002/117 von Eric Nussbaumer: Nach 111 Monaten ist es Zeit für den Neubau der Berufsschule für Pflege
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vom:
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19. November 2002
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Nr.:
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2002-117
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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I.
Am 2. Mai 2002 hat Eric Nussbaumer die Interpellation "Nach 111 Monaten ist es Zeit für den Neubau der Berufsschule für Pflege" eingereicht. Sie hat folgenden Wortlaut:
"Am 1. Februar 1993 - genau vor 111 Monaten - hat der Landrat das Postulat der Geschäftsprüfungskommission (1991-195) überwiesen, welches eine Vorlage für einen Neubau der Berufsschule für Pflege (früher Schule für Spitalberufe) forderte. Bereits damals wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass die Schule zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe im Gesundheitsbereich einer optimaleren räumlichen Situation bedarf. Im Frühling 2000 hat die VSD den Planungsprozess für diesen Neubau einmal mehr gestoppt und die Fortführung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Dem Amtsbericht 2001 des Regierungsrates ist nun zu entnehmen, dass dem Regierungsrat ein Vorprojektbericht vorliegt über die "Reorganisation der Berufsbildung im Gesundheitswesen der Kantone BS und BL". Es war beabsichtigt, im Februar 2002 das Hauptprojekt zu beauftragen.
Ich bitte den Regierungsrat um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Kann der Regierunsgrat bereits gefällte Entscheide im Bereich der weiteren Entwicklung der Berufsschule für Pflege BL bekanntgeben?
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2.
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Wird mit der Standortevaluation und mit der Durchführung des Architekturwettbewerbs für einen Schulneubau noch in diesem Jahr begonnen?
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3.
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Erachtet es der Regierungsrat als zweckmässig, den Schulneubau in den nächsten drei Jahren zu realisieren, damit die Berufsschule für Pflege beim Inkrafttreten des eidg. Berufsbildungsgesetzes und der damit verbundenen Bildungssystematik in den Gesundheitsberufen, über eine optimale Infrastruktur verfügt?
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4.
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Welche Budget-Beträge will der Regierungsrat in den Voranschlag 2003 und in den Finanzplan der nächsten Jahre aufnehmen, um zielgerichtet diesen Neubau realisieren zu können?
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5.
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In wie vielen Monaten wird der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage für einen Neubau der Berufsschule für Pflege unterbreiten?"
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II.
Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation wie folgt:
Allgemeine Bemerkungen
Der Interpellant spricht das neue eidg. Berufsbildungsgesetz und die Einführung der neuen Bildungssystematik in den Gesundheitsberufen durch die Sanitätsdirektoren Konferenz (SDK) sowie die Reorganisation der Berufsbildung im Gesundheitswesen der Kantone BS und BL an.
Aktuelle Situation:
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Die SDK hat 1999 entschieden, die Bildungssystematik des zukünftigen Berufsbildungsgesetzes bereits vor der Umsetzung des neuen Gesetzes einzuführen. Sie wird Mitte bis spätestens Ende Jahr die Ausbildungsverordnung für den neuen Beruf der Fachangestellten Gesundheit (FAGE), das Berufsprofil der zukünftigen Diplompflegeberufe und die Übergangsbestimmungen für die bestehenden Ausbildungen verabschieden.
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Voraussichtlich wird auf den 1. Januar 2004 das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung (BGB) in Kraft gesetzt. Hauptmerkmal für die Berufe im Gesundheitswesen ist die Angleichung der Bildungssystematik an die anderen Berufe, d.h. Subventionsleistungen des Bundes können auch für Berufe im Gesundheitswesen geltend gemacht werden und die Ausbildungsangebote definieren sich auf Sekundarstufe II (Ausbildungsmöglichkeiten direkt nach der obligatorischen Schulzeit und die Möglichkeit Ausbildungen im Lehrortsprinzip anzubieten) und Tertiärstufe (Ausbildungszugang mit abgeschlossener Sekundarstufe II (berufliche oder allgemeine Bildung).
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Die beiden Basel haben auf Regierungsebene beschlossen, die Umsetzung der Auswirkungen der Gesetzesreform für die Gesundheitsberufe in partnerschaftlicher Kooperation anzugehen. Das Resultat eines abgeschlossenen, diesbezüglichen Vorprojektes wurden den beiden Regierungen im Februar 2002 vorgelegt. Die Arbeitsgruppe hat den Regierungen folgende Umsetzung vorgeschlagen:
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Für die Planung und Projektleitung der zukünftigen "Berufsfachschule Gesundheit" auf Sekundarstufe II ist der Kanton Basel-Landschaft zuständig
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Für die Planung und Projektleitung der "Höheren Fachschule Gesundheit" ist der Kanton Basel-Stadt zuständig
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Die Trägerschaft der zukünftigen Berufsfachschule Gesundheit wird vom Kanton Basel-Landschaft übernommen
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Die Trägerschaft der zukünftigen Höheren Fachschule ist noch zu bestimmen.
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Verantwortung und Trägerschaft für Aufbau und Betrieb einer Berufsfachschule mit den neuen Angeboten 'Fachangestellte Gesundheit' und 'Berufsattest' auf der Sekundarstufe II übernimmt der Kanton Basel-Landschaft. Das Angebot steht Lernenden beider Kantone zur Verfügung. Der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet sich, Lernende aus Betrieben des Kantons Basel-Stadt gleich zu behandeln wie Lernende aus Betrieben des Kantons Basel-Landschaft.
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Die Höhere Fachschule Gesundheit soll mittelfristig von einer neu zu bildenden Trägerschaft geführt werden. Für die neu zu bildende Trägerschaft sind drei Varianten zu verfolgen und den Regierungen zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung vorzulegen:
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Die neuen Ausbildungen auf der Sekundarstufe II werden im Lehrortsprinzip angeboten. Die Lehraufsicht erfolgt kantonal durch die zuständigen Ämter für Berufsbildung und Berufsberatung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
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Die Schule wird analog zu den bestehenden Berufsschulen als 'Berufsfachschule Gesundheit' durch den Kanton Basel-Landschaft geführt.
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Die heutige Berufsschule für Pflege wird zur neuen Berufsfachschule Gesundheit transformiert. Der entsprechende Prozess startet ab 2004 und soll bis 2008 beendet sein.
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Beantwortung der Fragen
1. Kann der Regierungsrat bereits gefällte Entscheide im Bereich der weiteren Entwicklung der Berufsschule für Pflege BL bekanntgeben?
Antwort:
Wir verweisen auf die vorstehenden Ausführungen. Im Vordergrund stand nicht das künftige Raumprogramm der Berufsschule für Pflege, sondern die gemeinsame strategische Ausrichtung beider Basel im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen Grundlagen.
2. Wird mit der Standortevaluation und mit der Durchführung des Architekturwettbewerbs für einen Schulneubau noch in diesem Jahr begonnen?
Antwort:
Sobald ein entsprechendes approximatives Raumprogramm vorliegt, kann mit der Standortevaluation begonnen werden. Dies ist voraussichtlich ab November 2002 der Fall. Die Durchführung eines Architekturwettbewerbs noch in diesem Jahr ist nicht realistisch, da nicht alle nötigen Grundlagen (Standort, Bedarf, Raumprogramm) vorhanden sind.
3. Erachtet es der Regierungsrat als zweckmässig, den Schulneubau in den nächsten drei Jahren zu realisieren, damit die Berufsschule für Pflege beim Inkrafttreten des eidg. Berufsbildungsgesetzes und der damit verbundenen Bildungssystematik in den Gesundheitsberufen, über eine optimale Infrastruktur verfügt?
Antwort:
Dies wird aus Gründen der Arbeitsabläufe nicht realistisch sein. Der Regierungsrat ist bereit dieses Projekt, mit Unterstützung des Landrates, so schnell wie möglich zu realisieren. Es müssen aber für die ersten drei Jahre, ab 2004, infrastrukturelle Übergangslösungen vorgesehen werden. Dann wird der Bedarf an Ausbildungsplätzen durch die Institutionen des Gesundheitswesens definiert, welche Lehrverhältnisse abschliessen müssen. Wir sind bereit dem Bedarf nachzukommen, damit genügend qualifizierte Fachpersonen in einer guten Infrastruktur für die Praxis ausgebildet werden können.
4. Welche Budget-Beträge will der Regierungsrat in den Voranschlag 2003 und in den Finanzplan der nächsten Jahre aufnehmen, um zielgerichtet diesen Neubau realisieren zu können?
Antwort:
Im Investitionsprogramm Stand September 2002 sind für die Berufsschule für Pflege folgende Beträge berücksichtigt:
Jahr
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2004
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2005
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2006
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2007
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2008
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total
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Betrag (Mio Fr.)
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0.3
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1.0
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5.0
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8.0
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5.0
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19.3
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Die Kostenannahmen basieren auf Grundlagen, die sich noch verändern dürften. Die Beträge müssen anhand des künftigen Raumprogramms angepasst werden.
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Antwort:
Der Regierungsrat wird dem Landrat frühestens im Jahre 2004 eine entsprechende Vorprojektvorlage und Ende 2005 eine Baukreditvorlage unterbreiten.
Die reinen Bearbeitungsfristen ohne unerwartete Hindernisse setzen sich folgendermassen zusammen:
Voraussetzung: Raumprogramm und Standort liegen vor
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Ausschreibung Wettbewerb oder Konkurrenzverfahren
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2 Mte.
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Durchführung Wettbewerb oder Konkurrenzverfahren
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7 Mte.
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RRB Planerbeauftragung
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Vorprojektvorlage
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9 Mte.
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Landrat
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6 Mte.
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Baukreditvorlage
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10 Mte.
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total mindestens
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34 Mte.
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Liestal, 19. November 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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