2002-116
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Urs Hintermann: Auto- und Motorradrennen im Kanton Baselland
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Autor/in:
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Urs Hintermann, SP
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Eingereicht am:
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2. Mai 2002
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Nr.:
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2002-116
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1955 beschloss der Regierungsrat des Kantons Baselland, die Durchführung von motorrennsportlichen Veranstaltungen im Kanton zu verbieten.
Wie dem Amtsblatt vom Februar 2002 (Seite 396) zu entnehmen ist, hat der Regierungsrat am 23.3.1999 beschlossen, dieses Verbot aufzuheben und die Bewilligung für die Durchführung eines Supercross in der St. Jakobshalle zu erteilen. Angeblich ist in einem Rechtsgutachten festgestellt worden, dass das Verbot nichtig ist.
Die Tatsache, dass zukünftig im Kanton Baselland (wieder) Auto- und Motorradrennen durchgeführt werden dürfen, steht in einem klaren Widerspruch zum Image des Kantons Baselland als verantwortungsbewusster, aufgeschlossener und auf nachhaltige Nutzung bedachter Kanton. Auch wenn ein einzelnes Rennen die Schadstoff- und Lärmbilanz des Kantons kaum massiv beeinträchtigt, so ist es doch ein falsches Signal und ein Schritt in die verkehrte Richtung. Die Regierung wird nicht müde zu betonen, wie wichtig Image und Lebensqualität für die Standortgunst unseres Kantons sind. Da ist die Aussicht wenig erfreulich, dass zukünftig Motocrossrennen auf freiem Feld und - wer weiss - plötzlich Autorennen auf engen Bergstrassen möglich sein sollen.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Wieso sind motorrennsportliche Veranstaltungen im Baselbiet nicht mehr verboten?
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2.
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Wieso wird die Aufhebung des Verbots von 1999 erst 2002 publiziert?
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3.
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Welche Bedeutung haben für den Regierungsrat derartige Veranstaltungen auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen, verantwortungsbewussten Nutzung unseres Kantons? Sieht er keinen Widerspruch zwischen der Wieder-Zulassung solcher Rennen und den Ausführungen in der letzten BUD-Zeitung, wonach die Luftqualität noch immer zu wünschen übrig lässt (NOx, Feinstaub etc.)?
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4.
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Wäre der Regierungsrat bereit, ein Gesuch für ein Autorennen auf einer Bergstrecke im Jura oder ein Motocrossrennen in der Landwirtschaftszone zu bewilligen?
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5.
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Oder besteht die Bereitschaft, das Verbot von 1955 auf einer neue Rechtsbasis wieder zu installieren?
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