2002-9


Sehr geehrter Herr Landratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 10. Januar 2002 hat Herr Peter Brodbeck seinen Rücktritt per 31. März 2002 vom Amt als Richter und Vizepräsident der Steuerrekurskommission bzw. des Steuergerichts erklärt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Peter Brodbeck ist diese Richterstelle und auch das Vizepräsidium neu zu besetzen. Die Mitglieder und das Vizepräsidium des Steuergerichts werden durch den Landrat gewählt (§ 67 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung (KV) vom 17. Mai 1984; § 31 Abs. 2 lit. c des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (GOG) vom 22. Februar 2001). Wahlfähig für das Nebenamt eines Richters am Steuergericht ist jede stimmberechtigte Aktivbürgerin und jeder stimmberechtigter Aktivbürger (§ 50 Abs. 1 KV). Das Vizepräsidium des Steuergerichts muss zudem eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung besitzen (§ 33 Abs. 2 lit. a GOG). Im weiteren ist § 34 Abs. 2 GOG zu beachten, wonach Mitglieder des Steuergerichts nicht gleichzeitig dem Landrat, dem Regierungsrat, einer Abteilung des Kantonsgerichts, die Verfassungs- und Verwaltungssachen zu beurteilen hat, oder einem Gemeinderat angehören oder ein Vollamt in der Staats-, Bezirks- oder Gemeindeverwaltung bekleiden dürfen. Schliesslich ist auf § 67 Abs. 2 des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) vom 25. September 1997 zu verweisen, wonach Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern spätestens auf das Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 70. Altersjahr vollenden, aus dem Amt ausscheiden.


://: Der Landrat wird ersucht, die Wahl einer Richterin bzw. eines Richters sowie des Vizepräsidiums am Steuergericht für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis zum 31. März 2006 vorzunehmen.



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