2002-8 (1)

Nr. 1455

5 Fragestunde

1. Urs Baumann: "Verantwortlichkeit von Verwaltungsratsmitgliedern"
Zunehmend in den Schlagzeilen findet man das Thema "Verantwortlichkeit von Verwaltungsratsmitgliedern". Einerseits werden Fragen der Kompetenz der jeweiligen Mitglieder diskutiert, anderseits solche der Haftung aus diesen Mandaten. Aus dem Staatskalender sind weder die Mandate von Regierungsräten noch diejenigen von Verwaltungsangestellten ersichtlich. Im Gegensatz dazu legen die Landratsmitglieder jeweils Rechenschaft ab über ihre derartigen Engagements.

Fragen:
1. Welche Regierungsräte sitzen in welchen Verwaltungsräten?
2. In welchen Verwaltungsräten sind Verwaltungsangestellte vertreten?
3. Wie gross ist der Zeitaufwand der Regierungsräte für diese Engagements inkl. Vorbereitung?
4. Wie kommt die Meinungsbildung der delegierten Verwaltungsräte zustande?
5. Wie ist die Haftungsfrage geregelt, bestehen Haftpflichtversicherungen?
6. Was geschieht mit den VR-Honoraren?

RR Adrian Ballmer
zu 1: Auf den Seiten 153 bis 156 des kantonalen Amtskalenders sind die Verwaltungsratsmandate aufgelistet. Weitere Verwaltungsratsmandate haben die Regierungsräte grundsätzlich nicht inne. Durch die Sache begründet, findet man die häufigsten Verwaltungsratsmandate in der Bau- und Umweltschutzdirektion.

Zu 2: Ab Seite 156 bis 161 sind die Mandate der Verwaltungsangestellten aufgeführt.

Zu 3: Der Zeitaufwand ist für die einzelnen Regierungsratsmitglieder, aber auch für die einzelnen Mandate sehr unterschiedlich, geht von marginal bis zu hoch, insbesondere für die zum Amt als solchem gehörenden Mandate.

Zu 4: Zu wesentlichen, strategischen und politischen Fragen sprechen sich die Regierungsmitglieder miteinander ab, handeln aber im Übrigen in ihren Gremien selbstverantwortlich.

Zu 5: Gemäss Obligationenrecht (OR 752 bis 754) sind Verwaltungsräte grundsätzlich für den Schaden verantwortlich, den sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen; dabei haftet ein Verwaltungsrat nur für jenen Schaden, der
ihm aufgrund persönlichen Verschuldens oder aufgrund der Umstände anzurechnen ist.
Die Staatshaftung richtet sich nach dem kantonalen Verantwortlichkeitsgesetz; zu unterscheiden ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, falls nicht, haftet der Staat, ansonsten die Regierungsrätin beziehungsweise der Regierungsrat oder der beziehungsweise die Verwaltungsangestellte persönlich.
Zur Zeit ist eine Motion von Peter Tobler hängig Das Baselbiet braucht ein modernes Haftpflichtrecht . Der Kanton kennt eine umfassende Haftpflichtversicherung - bis 10 Millionen im Einzelfall, 5 Millionen für Rechtsschutz und Strafverfahren - eingeschlossen darin sind alle Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmitglieder.

Zu 6: Das Fixum fliesst in die Staatskasse, das Sitzungsgeld in die Tasche der Mandatsträgerin oder des Mandatsträgers.

Urs Baumann möchte vom Regierungsrat erfahren, ob er auch der Ansicht sei, dass die übrigen Verwaltungsratsmandate, die einen viel grösseren Haftungsumfang annehmen könnten, Pensionskasse oder Kantonalbank etwa, nicht auch mit einer Haftung verbunden sein sollten.

RR Adrian Ballmer klärt, bei der Pensionskasse sei die Haftungsfrage über das BVG geregelt. Zudem werde die gesamte Agenturproblematik zur Zeit intensiv studiert, insbesondere sei das Rollenverständnis zu definieren.

Dieter Schenk ergänzt, die GPK beschäftige sich seit längerem mit der angesprochenen Thematik, ein Bericht folge bei Gelegenheit.



2. Esther Maag: Sicherheit für VelofahrerInnen auf der Kasernenstrasse
Ende November letzten Jahres ereignete sich auf der Kantonsstrasse Kasernenstrasse in Liestal ein Unfall mit einer Velofahrerin. Die Velofahrerin wurde von einem Lastwagen, der zu eng vorbeifuhr, zu Fall gebracht. VelofahrerInnen beklagen sich schon lange über die Gefährdung auf der Kasernenstrasse in Liestal durch zu schnell oder zu nah vorbei rasende Autos. Und auch das Abbiegen sei oft schlicht nicht möglich, trotz korrekter Signalisation mit ausgestrecktem Arm.
Nun sind ja im Bereich Kasernenstrasse noch weitere bauliche Veränderungen geplant.
Fragen:
1. Durch welche Massnahmen wird der Schutz der VelofahrerInnen verbessert?
2. Erhalten sie eine extra markierte Fahrspur?
3. Ist die Sicherheit - vor allem auch der SchülerInnen - im Bereich Gitterli/Unterführung zum Frenkenschulhaus - gewährleistet?

RR Andreas Koellreuter antwortet in Stellvertretung von Frau Regierunsgrätin Elsbeth Schneider-Kenel.
Zu 1: Die Kasernenstrasse befindet sich im Innerortsbereich, Tempo 50 km/h. Spezielle Massnahmen für VelofahrerInnen sind deshalb nicht vorgesehen. Im Bereich der Querung Altbrunnenweg - Bensburweg sind gemäss Auftrag der landrätlichen Bau- und Planungskommission weitere Verbesserungen für den Zweiradverkehr geplant. Eine Velo- und Fussgängerunterführung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Zu 2: Aus Platzgründen können auf der Kasernenstrasse keine Velostreifen markiert werden. In der Regel werden innerorts ohnehin keine Radstreifen angebracht, da solche nur für längere Stecken ohne Querbeziehungen sinnvoll sind. Beim Verlassen des Radstreifens geniesst der Veloverkehr gegenüber dem übrigen Verkehr keinen Vortritt, weshalb er sich beim Linksabbiegen oder Überqueren der Strasse in einer schlechteren Position befindet. Aus diesem Grunde ist innerorts der Mischverkehr der Verkehrstrennung vorzuziehen.

Zu 3: Weder der BUD noch der Stadt Liestal ist klar, wo sich das angesprochene Strassenstück befinden soll. Da die BUD aber davon ausgeht, dass es sich um eine Gemeindestrasse handelt, ist die Stadt Liestal zuständig.



3. Esther Maag: Bootshafen in Augst

Fragen:
1. Ist es richtig, dass zwischen Schleuse Augst und Ergolzmündung ein neuer Bootshafen geplant ist?
2. Mit welchen baulichen Massnahmen wäre dies verbunden?
3. Wer müsste dies bezahlen?
4. Wäre ein Motorboothafen am geplanten Standort überhaupt erlaubt; ist es nicht eine Schutzzone?
5. Warum sollen die Motorboote von der Ergolz in den Rhein verlegt werden?
6. Ist es überhaupt nötig, Motorboote zuzulassen?

RR Andreas Koellreuter zu 1und zu 5: Zur Zeit befindet sich bei der Ergolzmündung eine Bootsanlegestelle mit 40 Plätzen auf Augster Boden. Aufgrund der niedrigen Brücke Richtung Rhein besteht eine Grössenbeschränkung für die Boote. Das Hochwasser der Ergolz beschädigt periodisch die festgemachten Boote. Zwischen naturschützerischen Interessen - Projekt Biber - und jenen der Bootsangleger kommt es zu Konfliktsituationen. Vor diesem Hintergrund wurde in Absprache mit der Gemeinde eine Überprüfung des Standortes eingeleitet. Ein möglicher Standort liegt zwischen der Schleuse und der Ergolzmündung.

Zu 2 und 3: Diese Fragen lassen sich erst nach der Festlegung eines neuen Standortes abschliessend beantworten. In der Regel ist die Betreiberin einer solchen Anlage für die Finanzierung zuständig. Die bestehende Anlage betreibt die Einwohnergemeinde Augst. Die Studie, die im Zusammenhang mit der Aufwertung des gesamten Rheinufers steht, wird Ende Februar 2002 abgeschlossen sein.

Zu 4: Diese Frage ist Gegenstand einer Prüfung. Auf der Seite Kaiseraugst, Kanton Aargau, besteht ein Rheinuferschutzdekret, das Bauten und Anlagen - mit Ausnahmen - verbietet. Mit dem Kanton Aargau wurden Gespräche aufgenommen.

Zu 6: Die Schifffahrt auf dem Rhein steht, gestützt auf Artikel 1 der Mannheimer Akte, allen zu. Man geht davon aus, dass eine beschränkte Anzahl Boote den Wohnstandort Augst aufwertet und dem Rhein unter Beachtung der Vogelschutzziele keinen Schaden zufügt. Die Beschränkung ergibt sich aus der zur Verfügung stehenden Anzahl Standplätze.

Esther Maag möchte verhindern, dass ein Naturschutzanliegen für ein anderes geopfert wird. Das Problem der regierungsrätlichen Erklärung ortet die Landrätin beim Zusatz mit Ausnahmen.



4. Esther Maag: Das Basler Baudepartement stellt zur Zeit den Lichthof für die Ausstellung
"Goldener Stecker" zur Verfügung. Dabei werden prämierte Energiespar-Leuchten gezeigt - eine Freude fürs Auge, für den Energieverbrauch und - bedingt - auch fürs Budget.

Fragen:
1. Kann das AUE die Ausstellung auch ins Baselbiet holen?
2. Wenn ja, wann und wohin?
3. Könnte die Ausstellung dannzumal sinnvollerweise auch noch durch günstigere Modelle ergänzt werden?
4. Wäre eine Zusammenarbeit mit Händlern denkbar?
5. Was gedenkt das AUE marketingmässig diesbezüglich sonst noch zu tun?

RR Andreas Koellreuter zu 1: Die Vorbereitungsarbeiten zur Übernahme der Ausstellung im Baselbiet sind im Gange. Das AUE ist seit November 2001 mit den Ausstellern im Gespräch.

Zu 2: Vorgesehen sind ein Standort im oberen Baselbiet, eventuell Sissach, und ein zweiter im unteren Baselbiet, eventuell Reinach. Die genauen Daten können noch nicht angegeben werden.

Zu 3: Im Konzept steht die Ausstellung. Ziel ist es, den Besucherinnen und Besuchern effiziente Beleuchtungsmöglichkeiten an konkreten Beispielen zu zeigen. Das Leuchtenangebot ist riesig, dieses mit weiteren Leuchten zu ergänzen, ist nicht vorgesehen.

Zu 4: Die Ausstellung wird gemeinsam mit der Baselbieter Energieberatung durchgeführt. Eine Zusammenarbeit mit Händlern, die Bevorzugung einzelner Produkte, ist nicht vorgesehen, ein gemeinsamer Werbeauftritt in der Presse wird geprüft.

Zu 5: Das Ausstellungskonzept beinhaltet ein umfassendes Marketing. Die regionale Presse wird einbezogen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei





Nr. 1456

6 2001/132
Motion von Gerold Lusser vom 10. Mai 2001: Konzept über die Abwicklung und Entwicklung des Flugverkehrs in der Regio TriRhena

Fortsetzung der Beratungen vom Vormittag

Heinz Aebi erinnert an die interessanten, vormittäglichen Ausführungen des Motionärs, im Speziellen zu den Lärmfragen des Flugverkehrs. Ausgehend vom Anliegen des Vorstosses würde sich die SP-Fraktion für Überweisen der Motion aussprechen, doch muss konstatiert werden, dass der Vorstoss die falsche Form trägt und sich an den falschen Adressaten wendet.
Nicht nur bei der Oberrheinkonferenz, sondern auch noch beim Oberrheinrat vorstellig zu werden, ist sachlich unsinnig. Gelangt ein Auftrag in den Oberrheinrat, so beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit der eingereichten Thematik. Danach weist diese Arbeitsgruppe ihre Resolutionen an die Plenarversammlung, welche die Resolutionsbeschlüsse an die jeweiligen Körperschaften weiterleitet, auf Schweizer Seite an die kantonalen Parlamente. Der Auftrag würde somit via Oberrheinrat wieder in den Landrat geschleust.
Die formellen Fehler des Vorstosses müssten vorab korrigiert werden, damit die durchaus berechtigten Anliegen des Vorstosses richtig und mit der geforderten Ernsthaftigkeit weiterverfolgt werden könnten.

Hanspeter Frey ist anlässlich der Beratung der Vorlage 98/145 das Grundsatzbekenntnis für einen regionalen, den regionalen Bedürfnissen der Wirtschaft dienlichen Flughafen nicht entgangen. Mag der Vorstoss Lusser nun mit formellen Fehlern behaftet sein, so erscheinen die Forderungen der Motion inhaltlich doch richtig. Insbesondere ist auch die Einbindung des Flughafens in ein oberrheinisches Gesamtverkehrskonzept zu begrüssen. Ein solches Konzept böte Gelegenheit, die trinationale Lastenverteilung des gesamten Flugverkehrs endlich auf den Tisch zu bekommen. Eine Konkurrenzierung welcher Art auch immer Richtung Zürich sollte unbedingt vermieden werden. Die Rollenverteilung der Flughäfen bleibt trotz der neuen Airline dieselbe.
Die räumliche, vor allem die bauliche Entwicklung sieht gerade für die Gemeinde Allschwil nicht gerade rosig aus. An der Politik liegt es, die Zielrichtung für die räumliche Entwicklung anzugeben. Allschwil soll nicht zum Büroort mit ein paar Freizeitparks verkommen.
Der Vorstoss sollte, wenn nicht als Motion, so mindestens als Postulat überwiesen werden, damit bezüglich der Bedeutung des Flughafens, der Wohn- und Lebensqualität und der Verkehrsentwicklung die Weichen für die Zukunft zum Wohle Aller richtig gestellt werden.

Rita Kohlermann verwahrt sich einleitend gegen die Bemerkung des Motionärs, wer den Vorstoss nicht überweise, verweigere Allschwil die Solidarität.
Einverstanden ist die Landrätin mit der Argumentation von Heinz Aebi, eine Überweisung des Vorstosses an den Oberrheinrat käme tatsächlich nicht einem effizienten Vorgehen gleich. Zudem hätten im Oberrheinrat auch die VertreterInnen des Raums Strasbourg, Stuttgart und Frankfurt bestimmte Vorstellungen über die Lärmproblematik. Regio Trirhena deckt das von Gerold Lusser anvisierte Gebiet ab. Möchte man ein trinationales Gremium einschalten, so wäre die Nachbarschaftskonferenz der richtige Adressat.
Die von Gerold Lusser aufgeführten Anliegen können durchaus als realisierbar gelten, müssen aber als Daueraufgabe betrachtet und möglichst in die direkt bearbeitenden Gremien eingespiesen werden. Wichtig ist bei der Behandlung der Anliegen die Bereitschaft, alle Betroffenen - inklusive Flughafen - einzubeziehen.
Nicht einverstanden ist die Landrätin mit der im Vorstoss dargestellten Absicht, die Destinationen der Fluggesellschaft mitzubestimmen. Ein solcher planwirtschaftlicher Eingriff in die Geschäftstätigkeit der neuen Airline kann sie nicht unterstützen.
Im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Gesamtverkehrskonzept rät die Landrätin zum Studium des raumordnerischen Orientierungsrahmens des Oberrheins. Dieses Werk entstand in siebenjähriger Planungszeit unter Einbezug von Dutzenden von Gremien.
Eine Mehrheit der FDP-Fraktion lehnt die Motion ab.

Hans Schäublin erkannte als erstes Anliegen des Motionärs die Gesundheit der Gesellschaft. Es stellt sich trotz der Wichtigkeit der Gesundheit die Grundfrage, wie auch die wirtschaftliche Entwicklung der Region gefördert werden soll. Effiziente Wirkung zur Verminderung des Lärmproblems könnte in dieser Frage der Bund erzielen. Insgesamt könnte die Fraktion der SVP den Vorstoss unterstützen, wenn Gerold Lusser bereit wäre, sein Anliegen in ein Postulat umzuwandeln.

Marc Joset unterstützt vorab die inhaltlichen Aspekte des Vorstosses. Unbedingt und in jeder Beziehung müsse aber auch der Stadtnähe des Flughafens Rechnung getragen werden. Der Flughafen hat - die SP erklärte dies immer wieder - die Bedürfnisse der Region abzudecken, vor allem soll er sich nicht zu einer europäischen Frachtdrehscheibe entwickeln. Im Bereich der Expressfracht wird das Volumen, wie die aktuellen Zahlen belegen, noch immer forciert. Auch diese Frachtflüge müssen sich künftig an die Nachtflugsperre halten.
In einer Studie der BUD aus dem Jahre 1997 steht zur Frage der Emissionen: Der Luftreinhalteplan zeigt, dass zu viele Schadstoffe vorhanden sind, eine Plafonierung der Emissionen im Flugverkehr ist zu fordern. Ein Kommentar dazu erübrigt sich vor dem Hintergrund der Flugverkehrsentwicklungen seit diesem Datum.
Das Pistenbewirtschaftungskonzept formulierte der Landrat als verbindliche Auflage, als er im Januar 1999 einen Investitionsbeitrag von 33 Millionen Franken an den Flughafenausbau bewilligte. Bei Nichteinhaltung, so beschloss es der Landrat damals, müsste der Flughafen mit Nichtauszahlungen oder Kürzungen rechnen. An den Finanzdirektor geht deshalb die Frage, ob er zuwarte, bis alle Auflagen erfüllt sind, oder ob er allenfalls bereits Kürzungen vorgenommen habe.

Madeleine Göschke fragt Hans Schäublin, was uns denn eine florierende Wirtschaft und volle Portemonnaies nützten, wenn die Gesundheit darunter leide.
Mit Freude vernimmt die Landrätin das Bekenntnis des Regierungsrates für Lebensqualität, Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung sowie für die Bedürfnisse der Region. Diese Bedürfnisse müssen allerdings genau angesehen werden. Wichtig ist, dass die Menschen nicht vergessen werden.
Der Vorstoss sollte als Motion überwiesen werden, weil die Regierung nur auf diesem Wege zur Aktivität verpflichtet werden kann.

Bruno Steiger hat die regierungsrätliche Aussage enttäuscht, der Handlungsspielraum sei nur marginal. Auch der geringste Spielraum sollte zu Gunsten der betroffenen Bevölkerung genutzt werden.
Die Sorgen der Regierung wegen der Infrastruktur des Flughafens erscheinen Bruno Steiger unbegründet.
Auch durch die Hintertür dürfe nicht ein Interkontinentalflughafen eingerichtet werden.
Sämtliche in der Motion auflisteten Anliegen würden sich auf die Lebensqualität der betroffenen Menschen beziehen, seien ernst zu nehmen, formelle Ungereimtheiten hin oder her.
Wie von Hanspeter Frey richtig angesprochen, gehe es auch um die Entwicklung der Gemeinde Allschwil, gewisse Baulandreserven seien bereits in Gefahr.
Wer solidarisch denke, stimme dem Vorstoss zu.

Sabine Stöcklin ist die klare politische Willensäusserung im Vorstoss von Gerold Lusser sympathisch. Auch die Erkenntnis, dass die Problematik in den trinationalen Gremien behandelt werden muss, unterstützt die Landrätin. Um im Plenum zu einem positiven Entscheid zu gelangen, macht Sabine Stöcklin Gerold Lusser folgende zwei Änderungen beliebt:
- Umwandlung in ein Postulat
- Ersatz des Begriffs "Oberrheinrat" durch "trinationale Exekutivgremien"
In einem eigenen, schon vor langer Zeit überwiesenen Vorstoss verlangte die Landrätin eine trinationale Schutzkonvention. Den Ball im Dreiländreck ständig hin und her zu schieben, sollte endlich der Vergangenheit angehören. Die Schutzvorstellungen sollten für alle drei Länder in Übereinstimmung gebracht werden.

Max Ribi stellt seine Gedanken in Zusammenhang mit allen Vorlagen zur Flughafenproblematik. Zentral ist das Lärmproblem. Subjektiv stellt Max Ribi eher eine Abnahme der Lärmbelastung fest, vielleicht mangels Auslastung, vielleicht aber auch wegen der Inbetriebnahme der Ost-/Westpiste.
Leider muss festgestellt werden, dass Allschwil, Schönenbuch und ein paar französische Gemeinden den Schwarzpeter in der Hand tragen. Bei diesem Spiel haben bekanntliche jene heimlich Freude, die diese Karte nicht in Händen halten. Durchaus menschlich ist es auch, dass der positive Erlebnisteil, das Fliegen, die Kehrseite verdrängt. Die Kehrseiten scheinen sich, so Max Ribi, vor allem in Grenzgebieten zu häufen. Dies wird deutlich bei den Standorten der Kernkraftwerke, der Deponien, der Kehrichtverbrennungsanlagen, der Kläranlagen usw.
Gewisse Hoffnungen für Verbesserungen lässt innerhalb der Lärmberechnungen Szenario 3b aufkommen.
Dass Allschwil mit einer Bausperre noch einen zweiten Schwarzpeter in die Hand gedrückt bekommt, dürfe allerdings nicht sein.
Abschliessend regt Max Ribi die Gedanken des Rates mit folgender, virtueller Geschichte an, deren Schluss zu erraten, er jedem Ratsmitglied selbst überlässt: Autorennfahrer Schumacher reichte im Appenzellerland, in der Nähe eines Flugplatzes ein Baugesuch für ein grösseres "Heemetli" ein. Nachdem das Gesuch abgelehnt wurde, traf sich Max Ribi mit Herrn Schumacher und offerierte ihm das grosse, völlig unbebaute, sehr nahe beim Flughafen gelegene Ziegeleiareal in Allschwil............!

Gerold Lusser ist beeindruckt von der Art und Weise, wie das Parlament das Thema aufgenommen hat. Die materiellen Strukturen des Vorstosses scheinen grossmehrheitlich auf Zustimmung zu stossen. Dass nun aber formale Unzulänglichkeiten als Argumentarium gegen diese für gut befundenen Strukturen herangezogen werden, dürfe doch wohl nicht sein.
Sehr bewusst habe er nicht Regio Trirhena, sondern die oberrheinische Region angesprochen, es gelte, europäisch zu denken, nicht nur bis in die oberrheinische Tiefebene hinein. In die Länderräte, in das Département Haut Rhin hinein habe er, vielleicht etwas machiavellistisch, beabsichtigt, einen Virus zu setzen.
In die Festlegung von Flugdestinationen wolle die Motion nicht eingreifen, doch müsse sich der Flugbetrieb als im Interesse der Regio erweisen, was bedeute, dass die Region sich nicht nur belasten lassen müsse, ohne etwas davon zu haben. Fracht etwa, die hierher gekarrt wird, um dann in Basel in Luftfracht umgewandelt zu werden, sei beispielsweise nicht im Interesse der Regio, dagegen dürften in der Region produzierte Frachtgüter selbstverständlich auch per Luftfracht in Basel verschoben werden.
Um den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, erklärt sich Gerold Lusser bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, in der Hoffnung allerdings, dass die Verbindlichkeit des Papiers darunter nicht leiden wird.

Olivier Rüegsegger erachtet es als Ziel, von allen drei Seiten her mit den von Gerold Lusser aufgestellten Forderungen auf den Flughafen einzuwirken. Wer die Website des Flughafens aufsuche, stelle nur wenig Sensibilitäten für das Thema Gesundheit und Lärm fest. Die Abschwächung der Motion in ein Postulat enttäuscht Olivier Rüegsegger, wenn er den Vorgang aus taktischen Gründen auch versteht. Materiell dürfte seines Erachtens die Motion sogar weiter gehen, indem etwa im Satz, Die Wohn- und Lebensqualität wird ........möglichst unter allen Umständen gewährleistet , das Wort möglichst gestrichen werden sollte. Auch dass der Luftfrachtverkehr auf die Bedürfnisse im weitesten Sinne ausgerichtet sein soll, erscheint Olivier Rüegsegger als zu schwach, im weitesten Sinne soll ebenfalls gestrichen werden.

RR Adrian Ballmer unterschreibt die Anamnese Gerold Lussers und unterstützt auch die Zielsetzung des Vorstosses voll und ganz, bittet aber auch, die Zielkonflikte - einerseits den Wirtschaftsstandort und andererseits die Bedürfnisse der Bevölkerung - nicht aus den Augen zu verlieren. Der Finanzdirektor erkennt ein Optimierungsproblem zwischen dem Nutzen dieser Verkehrsinfrastrukturen und den damit verbundenen, einzelne verstärkt treffenden Emissionen.
Die Auseinandersetzung mit der Lärmfrage bilde für die Regierung ein Dauertraktandum im Kontakt mit den betroffenen Gemeinden Allschwil, Schönenbuch und Binningen.
Zur Frage, ob die Forderungen sinnvollerweise in der Oberrheinkonferenz einzubringen wären, verweist der Finanzdirektor auf das grosse, nämlich vom Bodensee bis in den Raum Karslruhe reichende Mandatsgebiet dieses Gremiums. Dieses Faktum schon zeige, dass die Oberrheinkonferenz der falsche Adressat sei, mehr als ein Placeboeffekt wäre nicht zu erreichen. Der richtige und kompetente Ansprechpartner sei die als Dauergremium installierte trinationale Umweltkommission.
Auf Marc Josets Frage, ob die Finanzdirektion mit den Auszahlungen bis zur Erfüllung der Auflagen zuwarte, klärt Regierungsrat Adrian Ballmer, die Auszahlungen erfolgten in drei Tranchen, unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrades der Auflagen und in Absprache mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt.
An die Adresse von Madeleine Göschke räumt der Finanzdirektor ein, persönlich erachte er die Mobilität an sich als zu billig. Sehr glücklich wäre er, wenn der Verkehr kostendeckend funktionieren würde, doch die Systemgrenzen dieses Problems befänden sich leider nicht im Kanton Basel-Landschaft.

://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2001/132 von Gerold Lusser mit 57 zu 16 Stimmen als Postulat.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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