2002-7
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Dieter Völlmin: Lotteriefonds: "Gare du Nord" oder Baselbieter Vereine?
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Autor/in:
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Dieter Völlmin, SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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10. Januar 2002
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Nr.:
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2002-007
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Bereits am 30. Juni 2001 konnte der Presse entnommen werden, dass der Kulturbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft sich stark für ein Zentrum für neue Musik am Badischen Bahnhof ("Gare du Nord") engagiert und dafür rund Fr. 700'000.-- aus dem Lotteriefonds einsetzen will. Gemäss neuesten Medienberichten bezahlt der Kanton Basel-Landschaft als Starthilfe Fr. 120'000.-- und zusätzlich Fr. 500'000.-- an die Betriebskosten für die ersten beiden Jahre, wogegen der Kanton Basel-Stadt keinen Beitrag leistet.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung der Regierungsrat gebeten wird:
1.
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Hat der Regierungsrat aus dem Lotteriefonds einen Beitrag für ein Zentrum für neue Musik in Basel in der genannten Höhe geleistet?
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2.
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Wie erklärt der Regierungsrat diesen Entscheid den Stimmberechtigen, welche aufgrund der regierungsrätlichen Abstimmungsinformation tatsächlich geglaubt haben, die Mittel des Lotteriefonds würden schwergewichtig für Baselbieter Vereine eingesetzt?
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3.
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Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass man sich als Mitglied des Komitees "Ja zu Lotteriegeldern für Baselbieter Vereine" etwas verschaukelt fühlt?
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4.
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Wieso hat der Regierungsrat die Gesuchsteller nicht auf den Dispositionsteil im Rahmen des Kulturvertrags, welcher am 23.11.1997 von den Stimmbürgern genehmigt wurde, verwiesen?
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5.
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In den Abstimmungserläuterungen für den Kulturvertrag schreibt der Regierungsrat: "Der Kulturvertrag beruht auf einer leicht verständlichen Formel: 1 % aus dem Steueraufkommen der natürlichen Personen steht für das überregionale Kulturangebot in Basel-Stadt zur Verfügung - nicht mehr und nicht weniger."
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Fühlt sich der Regierungsrat an seine immerhin Grundlage des Volksentscheids bildenden Aussagen nicht mehr gebunden?
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6.
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Trifft es zu, dass der Regierungsrat möglichst ohne parlamentarisches Verfahren oder gar eine Volksbefragung seine Leistungen an den Kanton Basel-Stadt zu erhöhen versucht? Wenn ja, wieso wählt er den Weg über die Hintertür?
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7.
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Aus den Medienberichten entsteht der Eindruck, das Projekt sei ohne Einbezug des Regierungsrats eingefädelt worden und der Regierungsrat sei vor einem politischen fait accompli gestanden.
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Stimmt dieser Eindruck? War der Kulturdirektor bei diesem Projekt von Anfang an involviert oder hat der Kulturbeauftragte in eigener Regie Kulturpolitik betrieben, die der Regierungsrat faktisch nur noch nachträglich zu finanzieren hatte?
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