2002-57
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Ausstattung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit den Befugnissen der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal
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vom:
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28. Februar 2002
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Nr.:
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2002-057
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Bemerkungen:
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Vorlage
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1. Verfahrenspostulat
Am 8. November 2001 reichte die SP-Fraktion das Verfahrenspostulat 2001/277 betreffend "Einsetzung einer Parlamantarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Vorkommnisse rund um den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Liestal" ein (Anhang I). Das Büro sollte mit diesem Vorstoss beauftragt werden, eine Vorlage zur Einsetzung einer PUK gemäss § 18 des Landratsgesetzes zur Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Aufarbeitung sollte die PUK beauftragt werden, zukunftsgerichtete Empfehlungen vorzulegen.
2. Behandlung des Verfahrenspostulates
In der Sitzung der Ratskonferenz wurde das folgende Vorgehen bei der Behandlung des Verfahrenspostulates im Detail erläutert: Wenn der Landrat das Verfahrenspostulat ans Büro überweist, wird dieses gemäss § 64 Absatz 1 des Landratsgesetzes Stellungnahmen des Regierungsrates und der Geschäftsprüfungskommission einholen und dem Landrat innert einer Frist von drei Monaten seit der Überweisung des Verfahrenspostulates eine Vorlage unterbreiten oder einen Bericht erstatten. Der Landrat wird dann gemäss § 18 Absatz 1 Buchstabe c bzw. § 64 Absatz 1 des Landratsgesetzes definitiv über die Einsetzung einer PUK beschliessen können.
Das Verfahrenspostulat wurde in der Landratssitzung vom 10. Januar 2002 behandelt. Im Verlaufe der Debatte erklärte sich die SP-Fraktion bereit, ihren Vorstoss so zu modifizieren, dass das Büro eingeladen werden sollte, "eine Vorlage zur Ausstattung der GPK mit den Befugnissen der PUK gemäss § 64 Absatz 1 Buchstabe b des Landratsgesetztes zur Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital auszuarbeiten". Im Rahmen dieser Aufarbeitung sollte die GPK beauftragt werden, zukunftsgerichtete Empfehlungen abzugeben.
Der Landrat überwies das modifizierte Verfahrenspostulat am 10. Januar 2002 grossmehrheitlich.
3. Anhörung von Regierungsrat und GPK
Mit Beschluss Nr. 402 vom 24. Januar 2002 lud das Büro die GPK ein, ihm bis spätestens 15. Februar 2002 eine Stellungnahme einzureichen und sich dabei insbesondere auch zu folgenden Punkten zu äussern:
- Umfang sowie Ziele der Untersuchung
- Organisation der GPK für die Untersuchung
- Notwendige zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
- Zeitplan für die Abklärungen
Der Regierungsrat wurde gleichzeitig eingeladen, ebenfalls eine Stellungnahme einzureichen und sich dabei insbesondere auch zu folgenden Punkten zu äussern:
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Grundsätzliche Stellungnahme zur Ausstattung der GPK mit den Befugnissen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)
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Hauptziele bzw. -bereiche der Untersuchung der GPK.
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4. Stellungnahme des Regierungsrates
Nachdem der Landrat das modifizierte Verfahrenspostulat mit deutlichem Mehr überwiesen hat, wendet sich der Regierungsrat nicht gegen eine Ausstattung der GPK mit den Befugnissen der PUK. Er geht jedoch davon aus, dass die weitere Aufarbeitung der Vorkommnisse durch eine Parlamentskommission kaum mehr grundlegend neue Erkenntnisse bringen wird.
Sollte der Landrat definitiv beschliessen, die GPK mit den Befugnissen der PUK auszustatten, empfiehlt er die Bereiche Bautätigkeit, Controlling BUD und Lehren für die Zukunft zur weiteren Bearbeitung.
5. Stellungnahme der GPK
Die GPK hält im Begleitschreiben zu ihrer Stellungnahme fest, dass sie es als unmöglich und unzweckmässig betrachte, im heutigen Zeitpunkt einen enger gefassten Vorgehensplan vorzulegen. Die Untersuchung werde sich als Prozess entwickeln, in dessen Verlauf sich neue Aspekte ergeben können, welche das Vorgehen beeinflussen. Die Steuerung des Ablaufes müsse deshalb bei der GPK verbleiben.
In ihrer Stellungnahme hält die GPK einleitend fest, dass ihre Abklärungen mehrstufig erfolgen sollen, damit sich die Untersuchung auf die wesentlichen Punkte konzentrieren kann und die Arbeit nicht ins Uferlose abgleitet.
Umfang und Ziele der Untersuchung
In einer ersten Phase sollen die Grundlagen (Chronologie des Bauvorhabens, Terminologie, Begriffsdefinitionen usw.) erarbeitet werden. Dies soll vorwiegend durch Vergabe von externen Aufträgen erfolgen.
In Phase 2 sollen Schwachstellen untersucht werden. Dafür sind vor allem Befragungen beteiligter Personen sowie Aktenstudium vorgesehen. Spätestens in dieser Phase soll Kontakt zum Gutachter Prof. Gauch hergestellt werden, der den Vergleich zwischen Baudirektion und Arcoplan herbeigeführt hat (s. dazu Ziffer VI)..
Aus dieser zweiten Phase werden sich Schwerpunkte herauskristallisieren, die in der dritten Phase unter Beizug von juristischen und bautechnischen Fachleuten in Detailuntersuchungen vertieft abgeklärt werden sollen.
Aus der Klärung von Verfahren, Strukturen und Verantwortlichkeiten in den Phasen 2 und 3 sollen in der vierten Phase klare Regeln für die Abwicklung künftiger Grossprojekte herausgearbeitet werden.
Organisation der GPK für die Untersuchung
Die GPK beabsichtigt, aus ihrer Mitte einen Untersuchungsausschuss mit 9 Mitgliedern einzusetzen, bestehend aus je 2 Mitgliedern der SP-, der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion sowie je einem Mitglied der übrigen Fraktionen.
Notwendige zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
Die Abschätzung der notwendigen finanziellen und personellen Mittel wird als schwierig bezeichnet. Die Sekretariatsarbeiten sollen einer fest zuständigen, verwaltungsexternen Vertrauensperson übertragen werden, welche idealerweise über eine gewisse Erfahrung im Bauwesen verfügt. Dem Sekretariat des Untersuchungsausschusses soll ein geeigneter Raum bzw. Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Ebenfalls externe Ressourcen werden für die rechtliche Beratung sowie für Gutachten benötigt.
Zeitplan
Die GPK ist nicht in der Lage, heute schon einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen. Sie sieht aus heutiger Sicht vor, dem Landrat ihren Bericht im ersten Quartal 2003 vorzulegen.
6. Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen
Den Medienmitteilungen des Regierungsrates vom 5. Februar 2002 war zu entnehmen, dass die unter der Leitung von Professor Peter Gauch - fachtechnisch unterstützt von zwei Bauexperten - durchgeführten Schlichtungsverhandlungen zwischen Arcoplan Generalplaner AG und dem Kanton Basel-Landschaft am 2. Februar 2002 zu folgendem Ergebnis geführt haben: Arcoplan Generalplaner AG schuldet dem Kanton Basel-Landschaft per Saldo Fr. 358'000.-. Beide Parteien verzichten damit auf die gegenseitigen (weitergehenden) Forderungen.
7. Beratungen des Büros
Das Büro nahm von den Stellungnahmen von GPK und Regierungsrat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2002 Kenntnis. Das Büro erachtet das von der GPK vorgeschlagene Vorgehen als zweckmässig.
Gestützt auf den Auftrag des Landrates vom 10. Januar 2002 und die Stellungnahmen des Regierungsrates und der GPK beantragt das Büro dem Landrat deshalb, die GPK mit den Befugnissen der PUK gemäss §§ 64 bis 68 des Landratsgesetzes auszustatten.
Damit die mit den Befugnissen der PUK ausgestattete GPK ihre Aufgabe zweckmässig wahrnehmen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1.
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Die GPK bildet einen Untersuchungsausschuss mit 9 Mitgliedern (SP- , FDP- und CVP/EVP-Fraktion je 2 Mitglieder, übrige Fraktionen je 1 Mitglied). Der Ausschuss konstituiert sich selbst.
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2.
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Die GPK überträgt die Sekretariatsarbeiten einer fest zuständigen, verwaltungsexternen Vertrauensperson.
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3.
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Dem Untersuchungsausschuss bzw. dessen Sekretariat wird (von der Landeskanzlei) eine zweckmässige Infrastruktur zur Verfügung (Büro, Sitzungszimmer, Bürogeräte und Büromaterial) gestellt.
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4.
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Die Kosten des Untersuchungsausschusses, insbesondere die Aufwendungen für externe Gutachten und für die externe juristische und bautechnische Beratung werden vom Landrat bewilligt.
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8. Antrag
Das Büro beantragt dem Landrat mit 6 : 0 Stimmen bei einer Enthaltung, gemäss beiliegendem Landratsbeschluss zu beschliessen.
Liestal, 28. Februar 2002
Im Namen des Büros des Landrates
der Präsident: Thöni
der Landschreiber: Mundschin
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