2002-55 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
|
Beantwortung der Interpellation von Landrätin Margrit Blatter, SD, Polizeianlass als Pflicht zur Freiwilligenarbeit
|
|
vom:
|
7. Mai 2002
|
|
Nr.:
|
2002-055
|
|
Bemerkungen:
|
||
Acrobat (PDF):
|
Vorlage
[16 KB]
|
Am 28. Februar 2002 hat Margrit Blatter eine Interpellation betreffend "Polizeianlass als Pflicht zur Freiwilligenarbeit" eingereicht. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
Text:
" Die jährliche stattfindende Polizei-Hundeprüfung (Schweizer Prüfungsklasse) ist im Baselbiet vor allem auch ein gesellschaftspolitisches Ereignis, wo sich Personen aus der Politik und der kantonalen Verwaltung ungezwungen treffen. Es ist ein Anlass der in dieser Art viel Beachtung und Anerkennung bei den Gästen findet. Gastgeber ist die Kantonspolizei notabene der Polizeikommandant. Organisiert und betreut wird dieser Anlass vom Polizeihunde-Verband Basellandschaft, einem privaten Verein von Polizeimitarbeiterinnen und Polizeimitarbeitern im Dienste der Kantonspolizei Basellandschaft.
Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten (Lokalsuche, Vorbereitung der Räumlichkeiten, Verpflegung der Gäste, Parcoursvorbereitungen für die Polizei-Hundeprüfung, Prüfungsauswertungen usw.) kennzeichnen die Vereinsarbeit. Diese sind allerdings nicht im Arbeitsprogramm der Kantonspolizei vorgesehen und vom Kommando auch nicht genehmigt. Es scheint also, dass die Polizei-Hundeprüfung und der entsprechende Gesellschaftsanlass vom Polizeikommando noch immer als freiwilliges Engagement verstanden und bewertet wird, dies bei mehreren hundert Stunden Vorbereitungszeit.
So verwundert es nicht, dass zunehmend Stimmen laut werden (so an der diesjährigen GV des Polizeihundeführer-Vereins Basellandschaft), die diese sogenannt "freiwilligen" Pflichtleistungen kritisch hinterfragen. "Es geht (so ein Sprecher an der Generalversammlung) nicht an, dass die Vereins- und Vorstandsmitglieder für diesen Grossanlass sehr viel Freizeit opfern müssen, während es dem Polizeikommando die Gelegenheit gibt, das Polizeikorps an die anwesenden Regierungs- bzw.- Behördenmitglieder gut zu verkaufen - notabene auf Kosten der Freizeit und Aufwendungen (private Fahrten) vieler Polizeimitarbeiterinnen und Polizeimitarbeiter."
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.)
|
Warum ist im Arbeitsprogramm der Kantonspolizei Baselland für die Vorbereitung der Hundeprüfung (Parcours) keine Arbeitszeit/ Dienstzeit vorgesehen?
|
2.)
|
Warum wird dieser unbestrittene und sehr gute "Verwaltungstag" nicht auch analog anderer offizieller Behördenanlässe so organisiert, dass die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei die Vorbereitungsarbeiten (mindestens teilweise) auch während der Arbeitszeit wahrnehmen oder als Überzeit kompensieren dürfen?
|
BEANTWORTUNG der Fragen:
Frage 1:
Warum ist im Arbeitsprogramm der Kantonspolizei Baselland für die Vorbereitung der Hundeprüfung (Parcours) keine Arbeitszeit/ Dienstzeit vorgesehen?
In der Verordnung zum Polizeigesetz wird im Paragraphen 27 klar deklariert, dass Polizeivereine, die aktiv Oeffentlichkeitsarbeit leisten oder zur Förderung der Leistungsfähigkeit und zur Kameradschaft innerhalb der Polizei Basel-Landschaft beitragen, unterstützt werden. Diese Gesetzesbestimmung erlaubt den Einsatz von Mitarbeitenden der Polizei Basel-Landschaft zu Gunsten der Polizeihundeprüfung während der Dienstzeit. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Prüfungsverlaufs und zur Betreuung der Gäste werden jährlich rund 10 Helfer aus sämtlichen Hauptabteilungen der Polizei Basel-Landschaft während der Arbeitszeit eingesetzt. Dies betrifft die Bereiche Verkehrsregelung, Parkplatzeinweisung, Gastwirtschaft, Speaker und einen allfälligen Shuttletransport zu den Prüfungsplätzen. Ebenso sind sämtliche Angehörigen der Sondereinheit Sirius (Diensthundegruppe der Polizei Basel-Landschaft) an diesem Tag während der Dienstzeit im Einsatz.
In der Dienstvorschrift 7-6-1 der Sondereinheit Sirius sind unter Ziff. 8 "Polizeihundeführerverein" auch die Belange der Schweizerischen Verbandsprüfung geregelt. Diese lauten wie folgt: "Die Ausbildung für die Verbandsprüfung richtet sich nach den Vorgaben des Schweizerischen Polizeihundeführer-Verbandes. Der Verein ist für die jährliche Durchführung der Verbandsprüfung verantwortlich. Die Prüfung findet während der Arbeitszeit statt und soll den Wettkampfgeist der HundeführerInnen fördern. Die Teilnahme ist für sämtliche Angehörigen der SES mit einsatzfähigen Diensthunden obligatorisch". Nebst dieser Anordnung wird im Jahresprogramm ein weiterer Trainingstag, unmittelbar vor der Prüfung, zu Gunsten der Verbandsprüfung eingeplant (Training und Organisation). Das Arbeitsprogramm regelt ausschliesslich die Trainingsbelange der Sondereinheit Sirius und kann deshalb inhaltlich nicht mit Vereinsaktivitäten vermischt werden.
Frage 2:
Warum wird dieser unbestrittene und sehr gute "Verwaltungstag" nicht auch analog anderer offizieller Behördenanlässe so organisiert, dass die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei die Vorbereitungsarbeiten (mindestens teilweise) auch während der Arbeitszeit wahrnehmen oder als Überzeit kompensieren dürfen?
Bis anhin konnte der Prüfungsleiter die Vorbereitungsarbeiten grösstenteils während der Arbeitszeit erledigen. Die Verbandsprüfung 2001 nahm allerdings verhältnismässig viel Zeit in Anspruch, da eigens für diesen Anlass ein farbiger Festführer gedruckt wurde. Offensichtlich war man sich des grossen Aufwands im Voraus nicht bewusst, denn sonst hätte der Vereinsvorstand mit Sicherheit ein Gesuch um Freistellung der eingesetzten Mitarbeitenden gestellt. Dies war jedoch nicht der Fall. Für die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ist nach wie vor klar, dass die Vorbereitungszeiten - sofern sie in einem vernünftigen Ausmass sind - während der Arbeitszeit geleistet werden können. Gleiches gilt im übrigen auch für den logistischen Bereich wie Verpflegung, Verkehrsregelung etc.
Auch in Zukunft wird der Organisator der Verbandsprüfung die Vorbereitungsarbeiten grösstenteils während der Arbeitszeit erledigen können. Sind aufgrund bestimmter Umstände weitere Helfer einzusetzen, stellt der Verein ein entsprechendes Gesuch an den Leiter der Sondereinheit Sirius und zusätzliche Zeitaufwendungen können bewilligt werden. Vorausgesetzt, der Dienstbetrieb erlaubt dies. Aufwand und Ertrag sind jedoch im Gleichgewicht zu halten und die Rahmenbedingungen müssen durch den Verein so gesetzt werden, dass sie schlussendlich auch verhältnismässig sind.
Zum Schluss benutzt der Regierungsrat die Gelegenheit, allen Beteiligten für die Organisation der alljährlichen Polizeihundeprüfung zu danken. Sie ist ein nicht mehr wegzudenkender Anlass, der Brücken schlägt und dem guten Image unserer Polizei förderlich ist.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
Back to Top