2002-55

Die jährliche stattfindende Polizei-Hundeprüfung (Schweizer Prüfungsklasse) ist im Baselbiet vor allem auch ein gesellschaftspolitisches Ereignis, wo sich Personen aus der Politik und der kantonalen Verwaltung ungezwungen treffen. Es ist ein Anlass der in dieser Art viel Beachtung und Anerkennung bei den Gästen findet. Gastgeber ist die Kantonspolizei notabene der Polizeikommandat. Organisiert und betreut wird dieser Anlass vom Polizeihunde-Verband Basellandschaft, einem privaten Verein von Polizeimitarbeiterinnen und Polizeimitarbeitern im Dienste der Kantonspolizei Basellandschaft.


Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten (Lokalsuche, Vorbereitung der Räumlichkeiten, Verpflegung der Gäste, Parcoursvorbereitungen für die Polizeihundeprüfung, Prüfungsauswertungen usw.) kennzeichnen die Vereinsarbeit. Diese sind allerdings nicht im Arbeitsprogramm der Kantonspolizei vorgesehen und vom Kommando auch nicht genehmigt. Es scheint also, dass die Polizeihundeprüfung und der entsprechende Gesellschaftsanlass vom Polizeikommando noch immer als freiwilliges Engagement verstanden und bewertet wird, dies bei mehreren hundert Stunden Vorbereitungszeit.


So verwundert es nicht, dass zunehmend Stimmen laut werden (so an der diesjährigen GV des Polizeihundeführer-Vereins Basellandschaft), die diese sogenannt "freiwilligen" Pflichtleistungen kritisch hinterfragen. "Es geht (so ein Sprecher an der Generalversammlung) nicht an, dass die Vereins- und Vorstandsmitglieder für diesen Grossanlass sehr viel Freizeit opfern müssen, während es dem Polizeikommando die Gelegenheit gibt, das Polizeikorps an die anwesenden Regierungs- bzw.- Behördenmitglieder gut zu verkaufen - notabene auf Kosten der Freizeit und Aufwendungen (private Fahrten) vieler Polizeimitarbeiterinnen und Polizeimitarbeiter."


Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1.) Warum ist im Arbeitsprogramm der Kantonspolizei Baselland für die Vorbereitung der Hundeprüfung (Parcours) keine Arbeitszeit/ Dienstzeit vorgesehen?


2.) Warum wird dieser unbestrittene und sehr gute "Verwaltungstag" nicht auch analog anderer offizieller Behördenanlässe so organisiert, dass die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei die Vorbereitungsarbeiten (mindestens teilweise) auch während der Arbeitszeit wahrnehmen oder als Überzeit kompensieren dürfen?



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