2002-5 (1)


Am 10.1.02 hat Paul Schär eine Interpellation betreffend UKBB: an einem Standort mit dezentraler ambulanter Behandlung in Kindertageskliniken!? (2002/005) eingereicht und um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:

" 1. Ausgangslage


2001 wurde der Standortentscheid für das UKBB gefällt. Die Planungsarbeiten für das zukünftige UKBB mit Standort Basel Schanzenstrasse sind im Gange. Damit sollen einerseits eine regionale medizinische und universitäre Versorgung sichergestellt werden und anderseits den rasant steigenden Kosten Einhalt geboten werden.


Sollen Kosteneinsparungen im Spitalbereich realisiert werden, drängen sich auch neue innovative Modelle auf. Seit einiger Zeit besteht kein Zweifel daran, dass durch ambulante Behandlungen die direkten Kosten, welche z.B. durch die Hospitalisierung entstehen, gesenkt werden können.


Einen Beitrag zur Kosteneindämmung könnten auch Tageskliniken leisten. Tageskliniken schliessen die Lücke zwischen ambulanter Behandlung in der Arztpraxis und der stationären Pflege im Spital, ohne diese beiden Formen zu konkurrenzieren. Die Strategiefrage "stationäre Behandlung zentral - ambulante Behandlung dezentral vorgelagert" stellt sich somit auch für das zukünftige UKBB mit Standort Basel!




2. Fragen an den Regierungsrat


Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:


Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.




II.


Auftragsgemäss berichtet der Regierungsrat was folgt:


Zu Frage 1:


Ambulante und teilstationäre medizinische Behandlungen entsprechen einem Bedürfnis von seiten der Eltern der behandlungsbedürftigen Kindern, als auch von den Kindern selbst. Die Trennung eines behandlungsbedürftigen Kindes von seiner angestammten Umgebung und seiner Familie wird im allgemeinen von beiden Seiten als einschneidend und schmerzvoll erlebt. Aus diesem Grund soll die Dauer dieser Trennung möglichst kurz sein.


In einer Gesamtkostenbetrachtung sind teilstationäre und ambulante Behandlungen versus gleiche Behandlung über mehr als 24 h günstiger, da sie nicht die hohen Betriebskosten eines Dreischichtbetriebes (24h offen) benötigen. Allerdings ist dabei eine Kosteneinsparung nur zu erwarten, wenn im stationären Bereich keine Überkapazitäten bestehen, im Bereich der Tageskliniken keine Mengenausweitung betrieben wird und durch die Leistungen von Tageskliniken nicht diejenigen von Ärzten in freier Praxis ersetzt werden.


Unter den oben genannten Bedingungen bejaht der Regierungsrat der Regierungsrat die Frage nach dem Bedürfnis nach Kindertageskliniken und der damit verbundenen Kosteneinsparungen.




Zu Frage 2:


Aus der Sicht des Regierungsrates könnte es Sinn machen, wenn z.B. je eine Kindertagesklinik in der Agglomeration Basel und in der Region Liestal bestehen würden. Die Kindertagesklinik in Basel könnte möglicherweise ans UKBB angegliedert werden. In Bezug auf eine Kindertagesklinik in der Region Liestal ist der Regierungsrat offen für verschiedener Varianten, insbesondere auch für ernsthafte Prüfung einer privaten Trägerschaft. In diesem Falle müssten allerdings die Bedürfnisse von Lehre und Forschung durch einen Leistungsauftrag der Universität abgedeckt werden.




Zu Frage 3:


Der Regierungsrat ist bereit, dementsprechend auf die Planung UKBB Einfluss zu nehmen.


Liestal, 5. März 2002


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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