2002-48
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Max Ribi: Provisorische Sicherheitsmassnahmen vor Beendigung des demokratischen Entscheidungsprozesses
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Autor/in:
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Max Ribi, FDP (Kohlermann, Nufer, Rytz, Schäfli, Schär, Steiner, Thöni, Tschopp)
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Eingereicht am:
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28. Februar 2002
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Nr.:
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2002-048
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Die Debatte vom 8. Februar 2002 im Landrat betreffend Tramübergänge Dillackerstrasse, Grenzweg und Jupiterstrasse ( Vorlage 2001/143 ) hat den Konflikt zwischen demokratischen Entscheidungsprozess und Sicherheitsvorkehrungen beispielhaft aufgezeigt. Demokratischer Entscheidungsprozess: Projekt 1995 durch Landrat genehmigt, Planauflage, Einsprachen, 1999 parlamentarischer Vorstoss mit dem Auftrag die Übergänge mit Barrieren zu sichern anstatt zu schliessen, Sistierung des ursprünglichen Projekts, Landrat genehmigt am 8. Februar 2002 das Projekt mit 2 Barrieren, erneute Planauflage wird folgen, erneute Einsprachemöglichkeit, Rekursmöglichkeit, Bau der Barrieren. Während dieses langwierigen Entscheidungsprozesses sind auf den unbewachten Übergängen zum Teil schwere Unfälle passiert und weitere können noch bis zum Bau der Barrieren passieren.
Wer trägt die Verantwortung? Rechtlich ist alles klar. Die Verkehrsregeln wurden verletzt. Man spricht von menschlichem Versagen. Durch die Projektverzögerung nimmt man in Kauf, dass weitere Unfälle geschehen können. Die langsamen demokratischen Entscheidungsprozesse haben Vorrang vor raschen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Dem Handeln zugunsten der Sicherheit sind durch die verbrieften demokratischen Rechte die Hände gebunden. Ist das verantwortbar? Sollten nicht provisorische Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden dürfen und der demokratische Entscheidungsprozess würde im Nachhinein ablaufen? Ich meine Ja. Die gesetzlichen Grundlagen zum provisorischen Eingreifen zugunsten der Sicherheit müssen geschaffen werden. Übrigens: Das Sicherheitsinspektorat zögert nicht, in andern Bereichen einzugreifen, wenn es um die Sicherheit geht. Risikoanalysen sind gang und gäbe.
Zum Nachdenken: Nach dem Unglück im Gotthardtunnel wurde zugunsten der Sicherheit gehandelt: Lastwagenverkehr portionenweise nur in einer Richtung und auf 150 m Abstand. Akzeptanz? Verständnis?- Nicht überall. Proteste.
Ausweitung des Anwendungsbereichs: Die am Beispiel Bahn/Tramübergängen gemachten Überlegungen "Provisorische Massnahmen zu Gunsten der Sicherheit" sollten gesetzlich so verankert werden, dass sie auch in andern Bereichen angewandt werden können.
Antrag: Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es erlauben, provisorische Massnahmen zu Gunsten der Sicherheit zu ergreifen, bevor der demokratische Prozess abgeschlossen ist.
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