2002-43
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Verfahrenspostulat von Roland Laube: Änderung der Reihenfolge der Traktanden
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Autor/in:
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Roland Laube, SP (Abt, Aebi, Aeschlimann, Brassel, Chappuis, Fuchs, Halder, Joset, Münger, Nussbaumer, Nyffenegger, Plattner, Portmann, Rudin Christoph, Rudin Karl, Schmied, Stöcklin, Wüthrich, Ziegler)
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Eingereicht am:
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7. Februar 2002
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Nr.:
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2002-043
(Modifiziert am 12. September 2002)
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An der Landratssitzung vom 10.1.2002 wurde ein Antrag zur Änderung der Reihenfolge der Traktanden gestellt (PUK-Vorstoss). Richtigerweise wies Landratspräsident Ernst Thöni darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäss Geschäftsordnung nicht möglich sei.
Nun ist es aber schon seit Jahren (Jahrzehnten?) üblich, dass beispielsweise je nach An- oder Abwesenheit von Regierungsräten Verschiebungen auf der Traktandenliste vom Morgen auf den Nachmittag oder umgekehrt ohne grosses Aufheben erfolgen. Dies ist zwar sinnvoll, verstösst aber klar gegen die Geschäftsordnung. Diese lässt gemäss § 75 und unter bestimmten Bedingungen nämlich nur die Aufnahme von neuen Geschäften und die Absetzung von traktandierten Geschäften zu. Eine Änderung der Reihenfolge der Traktanden ist nicht vorgesehen.
Da durchaus Fälle denkbar sind, wo eine Änderung der Behandlungsreihenfolge Sinn macht (Beispiel: siehe oben), und damit sich der Landratspräsident in Zukunft in allen Fällen auf sicherem gesetzlichem Boden bewegen kann, laden die Unterzeichnenden das Büro ein, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der § 75 der Geschäftsordnung des Landrats in folgendem Sinne ergänzt wird:
"Am Sitzungstag kann eine Änderung der Reihenfolge der Traktanden vorgenommen werden, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder zustimmen." (Die vorstehende Formulierung versteht sich lediglich als Textvorschlag.)
Vom Landrat am
12. September 2002
modifizierter Text:
§ 75 Abs. 1 lautet neu: "In zwingenden Fällen kann der Landratspräsident beziehungsweise die Landratspräsidentin am Sitzungstag eine Änderung der Reihenfolge der Traktandenliste anordnen."
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