2002-42
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Dieter Völlmin: Regionalkonferenz der Regierungen der Nordwestschweiz / Vollendung des schweizerischen Nationalstrassennetzes
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Autor/in:
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Dieter Völlmin, SVP
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Eingereicht am:
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7. Februar 2002
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Nr.:
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2002-042
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An der Aussage von 1995 gegenüber dem Bundesrat, eine Kapazitätserhöhung auf der gesamten Strecke der A1, d.h. ein Bauentscheid stehe gegenwärtig nicht zur Diskussion, ist grundsätzlich festzuhalten.
1.
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Die Projektierung für einen 6-Spur-Ausbau Härkingen - Wiggertal ist einzuleiten. Bei Sanierungen von Bauwerken, Lärmschutzwänden usw. sind Massnahmen zu treffen, um den späteren Ausbau nicht zu verunmöglichen oder unverhältnismässig zu verteuern.
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2.
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Gleichzeitig mit der Planung muss vor allem auf Bundesebene alles unternommen werden, um Instrumente einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung (Road Pricing u.a.) anwendbar zu machen. Die sich bietende Chance bei der Diskussion um den Verfassungsartikel über die Kostenwahrheit ist zu nutzen. Hier sind vor allem Akzeptanzprobleme in der breiten Bevölkerung und die Rechtsfragen zu bearbeiten.
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Im Positionspapier wird ebenfalls ausgeführt:
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3.
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Wir müssen davon ausgehen, dass die allgemeine Verkehrszunahme weitergeht, hinzu kommen die Auswirkungen der bilateralen Verträge. Im Vergleich zur Optik 1995 hat sich die Welt verändert.
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Trotz dieser richtigen Feststellungen und auch angesichts der in der Zeitspanne von 1995 bis 2000 stattgefundenen Verkehrsentwicklung sieht die Regionalkonferenz keinen aktuellen Handlungsbedarf bezüglich Kapazitäten. Diese bemerkenswerte Stellungnahme der Nordwestschweizer Regierungen wirft, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der seit Juni 2000 stattgefundenen Entwicklung, einige Fragen auf. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Erachtet der Regierungsrat, welcher die Haltung der Regionalkonferenz mitträgt, diese in sich widersprüchliche Haltung, wie sie im Zitat unter 3. hievor erkennbar wird, für heute politisch noch vertretbar? Und ist sie angesichts der inzwischen konkret stattgefundenen Entwicklung (Güterverkehr, LSVA-Auswirkungen) politisch überhaupt verantwortbar?
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2.
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Im erwähnten Positionspapier wird gefordert, dass eine "verkehrspolitische Weichenstellung zwecks Umkehr des "Strassen-Trends" vorzunehmen sei. Was versteht der Regierungsrat unter dem Begriff "Strassen-Trend" und wie stellt er sich eine solche Weichenstellung in der Praxis vor?
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3.
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Bestehen konkrete Pläne zur Einführung von "Road Pricing" oder anderer "Instrumente einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung" in unserem Kanton?
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4.
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Hat die Regionalkonferenz bzw. der Regierungsrat Kenntnis von der im März 2000 veröffentlichten Studie "Abschätzung des volkswirtschaftlichen Nutzens des Strassenverkehrs in der Schweiz", erstellt von Herrn Professor Dr. Herbert Baum und Frau Dr. Judith Kurte vom Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Köln, welche zum Schluss kam, dass 1995 der private Strassenverkehr in der Schweiz einen externen Nutzen in der Höhe von rund 27 Milliarden Franken bewirkt hat gegenüber den von Experten des Bundes für den gesamten privaten Strassenverkehr für 1995 ermittelten externen Kosten von rund 7 Milliarden Franken? Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat zum Thema Kostenwahrheit und Roadpricing aus den Ergebnissen dieser Studie?
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