2002-40 (6)
Bericht Nr. 2002-040b an den Landrat |
Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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26. September 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Bericht der Geschäftsprüfungskommission
über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2001 bis Juni 2002 |
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Bemerkungen:
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1. EINLEITUNG
1. Auftrag
Verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a) hat der Landrat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.
Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates die parlamentarische Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus.
Die Berichterstattung der GPK erfolgt in drei Teilen:
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Bericht zum Amtsbericht des Regierungsrates (2002/040, LRB 1614 vom 05.09.2002),
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Sammelbericht zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen (2002/040a), sowie
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Bericht der GPK über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten (2002/040b).
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Der vorliegende Bericht stellt den dritten und letzten Teil dieser Berichterstattung dar.
2. Tätigkeitsbericht der GPK
Das vergangene Jahr war geprägt durch den grossen personellen Wechsel in der Kommission. Nicht weniger als acht neue Mitglieder sind zur GPK gestossen. Neben dem Kommissionspräsidium mussten auch drei der fünf Subkommissions-Präsidien neu bestellt werden. Dies wirkte sich stark auf die Tätigkeit der GPK aus. Drei ausserordentliche Vorkommnisse beanspruchten die Kommission zusätzlich: Der Amoklauf im Zuger Kantonsparlament, die Angelegenheit Kantonsspital Liestal sowie die Kontroverse um einen Kantonsrichter.
Die tragischen Ereignisse im Kantonsparlament Zug wurden in einer Subko-Präsidien-Sitzung thematisiert. Auch die GPK kommt immer wieder in Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Verwaltung oder den Gerichten Probleme haben, beim Ombudsman keine sie befriedigende Auskunft finden und sich völlig unverstanden fühlen. Manchmal führt ein Gespräch zu einer Entspannung; oft sind aber die Möglichkeiten der GPK so beschränkt, dass der Frust nicht abgebaut werden kann. In diesem Bereich drängt sich eine bessere Koordination und Information zwischen den verschiedenen involvierten Stellen auf.
Für die Abklärung der Vorkommnisse rund um den Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal wurde die GPK mit den Befugnissen einer PUK ausgestattet. Die GPK hat einen 9-köpfigen Untersuchungsausschuss («GPK-PUK») unter dem Präsidium von Ruedi Brassel gebildet. Dieser Ausschuss hat Ende März seine Arbeit aufgenommen.
Die Vorwürfe gegen einen nebenamtlichen Kantonsrichter haben die GPK bewogen, rasch abzuklären, ob eine Untersuchung einzuleiten sei. Nach Gesprächen mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Kantonsgerichtes sowie mit dem Betroffenen hat die GPK dem Landrat beantragt, ein Disziplinarverfahren nach § 59 des Personalgesetzes einzuleiten.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WoV delegiert die GPK weiterhin vier Mitglieder in den parlamentarischen WoV-Ausschuss FIK-GPK.
Seit Beginn der Berichtsperiode werden die Prüfberichte der Finanzkontrolle verstärkt in die Arbeit der GPK einbezogen. Die Berichte werden nun der jeweils zuständigen Subkommission zugestellt und von dieser konsequent durchgesehen. Bei Handlungsbedarf stellen die Subkos der Gesamtkommission Antrag.
Im Januar 2002 hielt die GPK eine gemeinsame Sitzung mit der GPK Basel-Stadt ab. Es ging darum, eine Zusammenarbeit der beiden Kontrollorgane bei der Prüfung gemeinsamer Institutionen einzuleiten. Die juristische Beraterin wurde beauftragt, zusammen mit einem Mitglied der baselstädtischen GPK die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der GPK genauer abzuklären. Die Sitzung wurde verbunden mit einer Information und einem Rundgang durch die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel in Münchenstein.
Mit Landratsbeschluss vom 29. November 2001 (Verfahrenspostulat Ryser 2000/251) wurden die Aufgaben und das Pensum des GPK-Sekretariats erweitert. Diese längst fällige verstärkte Unterstützung der GPK-Mitglieder in der Kommissionsarbeit ist gut angelaufen. Der GPK steht nun ein Sekretariat mit einem Teilpensum zur Verfügung, dessen Aufgaben von Marie-Therese Borer kompetent, engagiert und wirksam erfüllt werden. Für ihren Einsatz dankt ihr die GPK an dieser Stelle herzlich.
Als verwaltungsunabhängige juristische Beraterin steht der GPK weiterhin Frau Dr. Catherine Christen-Westenberg zur Verfügung. Auch ihr sei für die wertvolle Unterstützung gedankt.
2. Subkommissionen, Arbeitsgruppen und ihre Mitglieder
Subko I Finanz- und Kirchendirektion
- Landeskanzlei
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Sozialversicherungsanstalt
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Hanspeter Ryser, Präsident
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Esther Aeschlimann
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Peter Brunner (bis 12/2001)
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Heinz Mattmüller (seit 01/2002)
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Subko II Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
- Universitätskinderspital Beider Basel UKBB
- Rheinhafenanlagen
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Heinz Aebi, Präsident
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Agathe Schuler
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Heidi Tschopp (bis 05/2002)
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Daniel Wenk (seit 06/2002)
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Subko III Bau- und Umweltschutzdirektion
- Sicherheitsinspektorat
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Ruedi Brassel, Präsident
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Esther Maag (seit 01/2002)
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Roger Moll
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Dieter Schenk (bis 12/2001)
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Subko IV Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
- Motorfahrzeugprüfstation
- Gerichte
- Ombudsman
- Rechtspflegekommission
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Paul Rohrbach, Präsident
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Hans Jermann (infolge Krankheit vertreten durch Walter Jermann im Zeitraum 03/2002 - 06/2002)
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Roland Laube
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Subko V Erziehungs- und Kulturdirektion
- Fachhochschule beider Basel FHBB
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Alfred Zimmermann, Präsident (bis 12/2001)
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Romy Anderegg, Präsidentin (seit 01/2002)
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Max Ritter
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Dieter Schenk (seit 01/2002)
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Vertretung im WoV-Ausschuss
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Dieter Schenk (Vizepräsident)
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Roland Laube
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Esther Maag (seit 01/2002)
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Hanspeter Ryser
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Alfred Zimmermann (bis 12/2001)
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Untersuchungsausschuss Kantonsspital Liestal («GPK-PUK»)
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Ruedi Brassel, Präsident
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Dieter Schenk, Vizepräsident
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Romy Anderegg
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Roland Laube
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Esther Maag
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Heinz Mattmüller
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Paul Rohrbach
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Hanspeter Ryser
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Agathe Schuler
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3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission
Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen nehmen die Subkommissionen nach ihren Visitationsplänen Besuche bei Amtsstellen vor. Aufgrund von Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen der Mitarbeitenden oder von Dritten werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Allfällig festgestellte Mängel oder Probleme werden in Form von Empfehlungen zur Behebung oder Stellungnahme an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet. In Ausnahmefällen kann die GPK einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen.
In der Berichtsperiode besuchten die Subkommissionen die nachstehend aufgeführten Aemter und Dienststellen. Ueber ihre Visitationen erarbeiten sie in der Regel schriftliche Berichte zuhanden der Gesamtkommission, welche im folgenden Kapitel kurz zusammengefasst werden. Ueber mündliche Ausführungen und weitere Abklärungen der Subkos, welche informell erledigt werden, wird hier nicht berichtet.
Subkommission I
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Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
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13.06.2002
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Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion (FKD) betr. Amtsbericht
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12.03.2001
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Subkommission II
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Kantonsspital Laufen
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31.01.2002
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Landwirtschaftliches Zentrum
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01.02.2002
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Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD)
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07.03.2002
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Direktion UKBB
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29.04.2002
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Subkommission III
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Amt für Liegenschaftsverkehr
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27.09.2001
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Vorsteherin Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) betr. Amtsbericht
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05.03.2002
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Subkommission IV
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Amtsvormundschaft Binningen
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13.09.2001
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Amt für Bevölkerungsschutz
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06.12.2001
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Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) betr. Amtsbericht
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25.03.2002
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formelle Einsichtnahme Staatsschutztätigkeit
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06.06.2002
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Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
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24.05.2002
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Subkommission V
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Fachstelle Sonderschulung, Jugendund Behindertenhilfe
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17.10.2001
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Schul- und Büromaterialverwaltung
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28.11.2001
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Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) betr. Amtsbericht
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26.02.2002
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4. Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte
Die nachfolgenden Kurzfassungen von GPK-Berichten beruhen auf den Feststellungen zum Zeitpunkt des Besuchs, dienen lediglich der Orientierung des Parlaments und sind nicht zu beraten.
Subkommission I:
Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei
1. Bericht zum Besuch bei der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG) vom 13. Juni 2002
1. Zweck des Besuchs
Die Visitation fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms statt.
2. Aufgabe der Fachstelle
Der Leistungsauftrag umfasst u.a. folgende Kernaufgaben:
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Die Fachstelle unterstützt Regierungsrat und Verwaltung bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann gemäss § 8 der Kantonsverfassung und Art. 4 Abs. 2 der Bundesverfassung.
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Sie entwickelt Programme und Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung.
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Sie stellt den Behörden Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung und prüft die kantonalen Erlasse und Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit der Gleichstellung.
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Durch ihre Oeffentlichkeitsarbeit fördert sie das Bewusstsein für Gleichstellungsfragen und informiert über Gleichstellungsdefizite sowie Massnahmen und Instrumente zu deren Behebung. Sie unterhält eine Dokumentationsstelle.
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3. Eindrücke und Feststellungen
Die Themen der Gleichstellungsarbeit bewegen sich in den Bereichen Arbeit, Familie, Politik, Sprache, Finanzen, Gewalt, Migration und Gesundheit. Das Aufgreifen von Themen und Entwickeln neuer Massnahmen wird einerseits auf Grund von gesetzgeberischen Vorgaben, andererseits auf Grund des Regierungsprogramms der Gesamtregierung und von parlamentarischen Vorstössen erarbeitet, beurteilt und bewilligt.
Die FfG war federführend bei der Entwicklung des Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz sowie bei der Verordnung zum Schutz der sexuellen Integrität und dem Aufbau eines Systems von Vertrauenspersonen. Darüber hinaus übernimmt sie auch die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich.
Unter Federführung der FfG wurde in Zusammenarbeit mit Polizei, Spitälern, Beratungsstellen, Frauenhaus u.a. ein Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt in der JPMD ins Leben gerufen.
Seit 2001 ist die FfG mit einem vielseitigen Auftritt im Internet präsent.
In der FfG wird gute Arbeit geleistet. Der Betrieb präsentiert sich sehr ordentlich und gut organisiert Die mannigfaltigen Tätigkeiten rechtfertigen sich auf Grund der gesetzlichen Grundlagen und des Leistungsauftrages. Mit dem Besuch konnte das Verständnis für die Tätigkeit der Fachstelle gefördert werden.
Es zeigt sich, dass Projekte der Gleichstellungsarbeit fast nie abgeschlossen werden können. Diese sind längerfristig angelegt. Viele Themen bleiben so lange aktuell, bis sie vom «Mainstream» aufgenommen werden und «selbstverständlich» geworden sind.
4. Empfehlungen
Keine.
Subkommission II:
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
1. Bericht zum Besuch beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) vom 1. Februar 2002
Beim Besuch des LZE wurde die Wirkung des neuen Landwirtschaftsgesetzes vom 8. Januar 1998 überprüft und die Zukunft der Landwirtschaftlichen Ausbildung am LZE hinterfragt. Zudem verschaffte sich die Subkommission einen aktuellen Eindruck vom Betriebsklima. Im Weiteren wurde der Stand bei der Umsetzung der WoV zur Kenntnis genommen.
1. Feststellungen
a.
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Der Grundsatz der Gebührenerhebung sollte in allen Direktionen gleich gehandhabt werden.
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b.
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Obwohl Verbesserungen des Betriebsklimas erkennbar sind, findet es die Subko wichtig, dass an den Strukturen der Zusammenarbeit im LZE weiter gearbeitet wird, auch wenn ein erster Teil des Teamentwicklungsprozesses abgeschlossen ist.
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c.
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Die Umsetzung der WoV erfordert klare und angemessene Grundlagen, bevor die einzelnen Dienststellen mit der Ausführung beauftragt werden. Wenn diese fehlen, droht WoV zur Farce zu werden.
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d.
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Die Mitglieder der Subko II der GPK hatten den Eindruck, dass sie sehr offen und ausführlich orientiert wurden.
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2. Empfehlungen
Keine.
2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 17. Januar 2002 betreffend Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB (Vorlage 2001/017 vom 16. Januar 2001: Jahresbericht 1999; Jahresrechnung 1999 und Kontrollstellenbericht; Kenntnisnahme, sowie Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001: Jahresbericht und Rechnung für das Betriebsjahr 2000)
Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2001/017+241 unterbreitet (LRB 1482 vom 7. Februar 2002).
3. Schlussbericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 16. Mai 2002 betreffend Ueberprüfung der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der Sonderkommission Kantonsspital Laufen, Vorlage 1999/086 vom 29. April 1999
Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2002/124 unterbreitet (LRB 1555 vom 6. Juni 2002).
Subkommission III:
Bau- und Umweltschutzdirektion
1. Bericht zum Besuch beim Amt für Liegenschaftsverkehr (ALV) vom 18. Oktober 2001
1. Zweck des Besuches
Der Besuch erfolgte im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms. Es sollten die seit der letzten Visitation im März 1996 neu aufgetretenen Aspekte im Vordergrund stehen.
2. Aufgabenbereiche
Das ALV ist ein Dienstleistungsunternehmen des Kantons für die Immobiliengeschäfte aller Direktionen. Die Hauptaufgaben sind:
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Beschaffung von Grundstücken für die Bedürfnisse des Kantons, der BLT und der WB;
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-
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Verwaltung des Immobilienbesitzes im Finanzvermögen des Kantons sowie der treuhänderisch durch die BLKB für den Kanton gehaltenen Grundstücke.
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-
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Veräusserung von Grundstücken oder Rechten daran, die vom Kanton nicht mehr benötigt werden.
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Das ALV arbeitet dabei nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen.
Die Schwerpunkte verlagern sich je nach Projekten. Unter Umständen müssen auch kurzfristig Kapazitäten freigemacht werden, wie im Fall der aufwendigen Abklärungen im Zusammenhang mit der Schliessung der ADtranz in Pratteln.
Als Schwerpunkte der künftigen Tätigkeit werden u.a. aufgezählt: Justizzentrum Muttenz, Umfahrungen Liestal und Laufen, Projekt Salina-Raurica, Sanierung WB in Oberdorf, Quartierplanung Kronenplatz in Binningen, Bahnhofgebiete in Arlesheim und Liestal, St. Jakobspark.
3. Feststellungen
a.
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Das ALV als Kompetenzzentrum für alle grundbuchrelevanten Geschäfte des Kantons stellt eine sinnvolle Einrichtung dar.
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b.
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Die Kommunikation mit den für die Planung zuständigen Amtsstellen und die frühzeitige Einbindung in die Planungsprozesse erscheinen gewährleistet.
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c.
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Die Kontakte zur Wirtschaftsförderung beider Basel werden vom ALV als nicht befriedigend dargestellt. Es besteht der Eindruck, dass das im ALV vorhandene Wissen über Ansiedlungsmöglichkeiten von Betrieben im Baselbiet besser weitervermittelt werden könnte.
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d.
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Eine offizielle, zentrale Anlaufstelle für Standortfragen innerhalb der Verwaltung existiert nicht.
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e.
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Das Führen einer eigenen Landpreisstatistik durch das ALV neben derjenigen des Statistischen Amts erweist sich als berechtigt. Es fragt sich allenfalls, welche Aussagekraft den vom Statistischen Amt erstellten Datenreihen zukommt.
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4. Empfehlungen an den Regierungsrat
1.
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Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Kommunikation zwischen dem ALV und der Wirtschaftsförderung beider Basel verbessert werden kann.
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2.
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Die Regierung wird aufgefordert, über den Stand der Reorganisation der Wirtschaftsförderung beider Basel zu berichten.
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3.
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Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, ob innerhalb der Verwaltung eine Anlaufstelle für Standortfragen zu definieren oder zu schaffen ist.
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Subkommission IV:
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
1. Bericht zum Besuch bei der Amtsvormundschaft Binningen vom 13. September 2001
1. Feststellungen
In der Amtsvormundschaft Binningen wird offenbar gute Arbeit geleistet. Die Zufriedenheit ist sowohl beim Personal als auch den Auftraggebern/Gemeinden im allgemeinen recht hoch. Die rechtlichen Grundlagen erfordern, dass der/die Leiter/in der Amtsvormundschaft mit der Uebernahme eines vormundschaftlichen Mandates jeweils persönlich betraut wird. Gleichzeitig müssen aber gewisse Aufgaben an die übrigen Mitarbeiter des Fachteams delegiert werden. Damit scheint man auf der Stelle gut zurechtzukommen. Es sind hierfür auch geeignete Strukturen und Instrumente vorhanden wie regelmässige Teamsitzungen, Supervisionen etc., welche sinnvoll genutzt und der Stelle dienlich gemacht werden.
Es besteht der Wunsch der Gemeinden, die Kapazität der Amtsvormundschaft zu erhöhen, sei es für die Uebernahme von Erziehungsbeistandschaften, für anspruchsvolle Erwachsenenbetreuungen etc.
Für die Subko IV steht demgegenüber die Frage im Raum, weshalb Gemeinden mit mehrheitlich eigenem Sozialdienst dazu nicht in der Lage oder nicht genügend qualifiziert sein sollten. Wir gehen davon aus, dass eine Klärung im Rahmen des kommenden Amtsvormundschaftsgesetzes erfolgt.
Die GPK ist erfreut über die Bemühungen der übergeordneten Instanz (Leitung Zivilrechtsabteilung 1), die Qualität der erbrachten Leistungen mittels Fragebogen periodisch zu erheben, und unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Sie begrüsst es auch, dass die Supervision - auch wenn diese offensichtlich nicht von allen Mitarbeitenden im Kanton genutzt wird - installiert wurde. Supervision soll gerade in diesem heiklen Tätigkeitsgebiet als Weiterbildung verstanden und - wo erkennbar notwendig - auch eingefordert werden. Begrüsst wird auch die Verstärkung bzw. Konkretisierung der Sicherheitsmassnahmen.
2. Empfehlungen
Keine.
2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 25. April 2002 betreffend Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Kantonsrichter Silvan Ulrich
Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2002/110 unterbreitet (LRB 1533 vom 23. Mai 2002).
3. Staatsschutz
Die Tätigkeit des Staatsschutzes hat an Bedeutung und Umfang wieder zugenommen. Mit der nunmehr vorliegenden Verordnung des Bundes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) wurde ein Instrument geschaffen, welches auch die Tätigkeit der Mitarbeitenden im Kanton besser abstützt.
Die Subkommission IV der GPK hat den zuständigen Mitarbeiter der JPMD am 6.6.2002 besucht und sich über die Tätigkeit des Staatsschutzes informieren lassen. Die GPK kommt aufgrund des Gesprächs und der ihr zur Einsicht vorgelegten Unterlagen zur Ansicht, dass die Aktivitäten im Bereiche des Staatsschutzes den aktuellen Gegebenheiten angemessen Rechnung tragen.
4. Post- und Fernmeldeverkehr
Die Subkommission IV hat auf entsprechende Nachfrage am 24.5.2002 von der Präsidentin des Verfahrensgerichtes in Strafsachen schriftlich Auskunft zu den Ueberwachungen im Post- und Fernmeldeverkehr erhalten. Die Ueberwachungen spielen sich aufgrund dieser Informationen nach Ansicht der GPK innerhalb des gesetzlichen Rahmens ab.
Subkommission V:
Erziehungs- und Kulturdirektion
1. Bericht über den Besuch bei der Schul- und Büromaterialverwaltung vom 28. November 2001
1. Feststellungen
a.
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Die Schul- und Büromaterialverwaltung macht den Eindruck eines gut geführten, effizienten und kostenbewussten Dienstleistungsbetriebs. Der zentrale Einkauf spart Kosten und ermöglicht die Konzentration von Fachwissen an einer Stelle. Der Zufriedenheit der Kundschaft wird grosse Bedeutung beigemessen.
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b.
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Die SBMV erfüllt eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber überbordenden Ansprüchen aus Schulen und Verwaltung. Die Unterstellung unter den 1. Landschreiber und dessen Nähe zum Regierungsrat bewirkt einheitliche Weisungen.
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c.
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Der Verlag des Kantons Basel-Landschaft leistet mit der Herausgabe von Büchern mit historischem und geographischem Bezug zum Baselbiet einen Beitrag zur Identität und zum Image unseres Kantons, und dies erfreulicherweise (fast) ohne Steuergelder.
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d.
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In der SBMV haben wir einmal mehr von den Schwierigkeiten bei der Einführung des Neuen Rechnungswesens und vom Hin und Her bei der Beschaffung von EDV-Systemen gehört.
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2. Empfehlungen
Keine.
5. Antrag
Die GPK beantragt dem Landrat:
5.1
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vom Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten Kenntnis zu nehmen;
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5.2
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Kenntnis zu nehmen, dass sich die GPK auftragsgemäss über die Handhabung der Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in unserem Kanton informiert hat;
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5.3
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Kenntnis zu nehmen, dass sich die GPK über die Tätigkeit der für den Staatsschutz Zuständigen informiert hat.
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Liestal, 26. September 2002
Namens der Geschäftsprüfungskommission: Dieter Schenk, Präsident
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