2002-40 (6)


1. EINLEITUNG

1. Auftrag


Verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a) hat der Landrat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates die parlamentarische Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus.


Die Berichterstattung der GPK erfolgt in drei Teilen:


Der vorliegende Bericht stellt den dritten und letzten Teil dieser Berichterstattung dar.




2. Tätigkeitsbericht der GPK


Das vergangene Jahr war geprägt durch den grossen personellen Wechsel in der Kommission. Nicht weniger als acht neue Mitglieder sind zur GPK gestossen. Neben dem Kommissionspräsidium mussten auch drei der fünf Subkommissions-Präsidien neu bestellt werden. Dies wirkte sich stark auf die Tätigkeit der GPK aus. Drei ausserordentliche Vorkommnisse beanspruchten die Kommission zusätzlich: Der Amoklauf im Zuger Kantonsparlament, die Angelegenheit Kantonsspital Liestal sowie die Kontroverse um einen Kantonsrichter.


Die tragischen Ereignisse im Kantonsparlament Zug wurden in einer Subko-Präsidien-Sitzung thematisiert. Auch die GPK kommt immer wieder in Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Verwaltung oder den Gerichten Probleme haben, beim Ombudsman keine sie befriedigende Auskunft finden und sich völlig unverstanden fühlen. Manchmal führt ein Gespräch zu einer Entspannung; oft sind aber die Möglichkeiten der GPK so beschränkt, dass der Frust nicht abgebaut werden kann. In diesem Bereich drängt sich eine bessere Koordination und Information zwischen den verschiedenen involvierten Stellen auf.


Für die Abklärung der Vorkommnisse rund um den Um- und Erweiterungsbau des Kantonsspitals Liestal wurde die GPK mit den Befugnissen einer PUK ausgestattet. Die GPK hat einen 9-köpfigen Untersuchungsausschuss («GPK-PUK») unter dem Präsidium von Ruedi Brassel gebildet. Dieser Ausschuss hat Ende März seine Arbeit aufgenommen.


Die Vorwürfe gegen einen nebenamtlichen Kantonsrichter haben die GPK bewogen, rasch abzuklären, ob eine Untersuchung einzuleiten sei. Nach Gesprächen mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Kantonsgerichtes sowie mit dem Betroffenen hat die GPK dem Landrat beantragt, ein Disziplinarverfahren nach § 59 des Personalgesetzes einzuleiten.


Im Zusammenhang mit der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WoV delegiert die GPK weiterhin vier Mitglieder in den parlamentarischen WoV-Ausschuss FIK-GPK.


Seit Beginn der Berichtsperiode werden die Prüfberichte der Finanzkontrolle verstärkt in die Arbeit der GPK einbezogen. Die Berichte werden nun der jeweils zuständigen Subkommission zugestellt und von dieser konsequent durchgesehen. Bei Handlungsbedarf stellen die Subkos der Gesamtkommission Antrag.


Im Januar 2002 hielt die GPK eine gemeinsame Sitzung mit der GPK Basel-Stadt ab. Es ging darum, eine Zusammenarbeit der beiden Kontrollorgane bei der Prüfung gemeinsamer Institutionen einzuleiten. Die juristische Beraterin wurde beauftragt, zusammen mit einem Mitglied der baselstädtischen GPK die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der GPK genauer abzuklären. Die Sitzung wurde verbunden mit einer Information und einem Rundgang durch die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel in Münchenstein.


Mit Landratsbeschluss vom 29. November 2001 (Verfahrenspostulat Ryser 2000/251) wurden die Aufgaben und das Pensum des GPK-Sekretariats erweitert. Diese längst fällige verstärkte Unterstützung der GPK-Mitglieder in der Kommissionsarbeit ist gut angelaufen. Der GPK steht nun ein Sekretariat mit einem Teilpensum zur Verfügung, dessen Aufgaben von Marie-Therese Borer kompetent, engagiert und wirksam erfüllt werden. Für ihren Einsatz dankt ihr die GPK an dieser Stelle herzlich.


Als verwaltungsunabhängige juristische Beraterin steht der GPK weiterhin Frau Dr. Catherine Christen-Westenberg zur Verfügung. Auch ihr sei für die wertvolle Unterstützung gedankt.




2. Subkommissionen, Arbeitsgruppen und ihre Mitglieder


Subko I     Finanz- und Kirchendirektion


- Landeskanzlei
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Sozialversicherungsanstalt




Subko II     Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


- Universitätskinderspital Beider Basel UKBB
- Rheinhafenanlagen




Subko III     Bau- und Umweltschutzdirektion


- Sicherheitsinspektorat




Subko IV     Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


- Motorfahrzeugprüfstation
- Gerichte
- Ombudsman
- Rechtspflegekommission




Subko V     Erziehungs- und Kulturdirektion


- Fachhochschule beider Basel FHBB




Vertretung im WoV-Ausschuss




Untersuchungsausschuss Kantonsspital Liestal («GPK-PUK»)




3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission


Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen nehmen die Subkommissionen nach ihren Visitationsplänen Besuche bei Amtsstellen vor. Aufgrund von Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen der Mitarbeitenden oder von Dritten werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Allfällig festgestellte Mängel oder Probleme werden in Form von Empfehlungen zur Behebung oder Stellungnahme an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet. In Ausnahmefällen kann die GPK einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen.


In der Berichtsperiode besuchten die Subkommissionen die nachstehend aufgeführten Aemter und Dienststellen. Ueber ihre Visitationen erarbeiten sie in der Regel schriftliche Berichte zuhanden der Gesamtkommission, welche im folgenden Kapitel kurz zusammengefasst werden. Ueber mündliche Ausführungen und weitere Abklärungen der Subkos, welche informell erledigt werden, wird hier nicht berichtet.




Subkommission I




Subkommission II




Subkommission III




Subkommission IV




Subkommission V




4. Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte


Die nachfolgenden Kurzfassungen von GPK-Berichten beruhen auf den Feststellungen zum Zeitpunkt des Besuchs, dienen lediglich der Orientierung des Parlaments und sind nicht zu beraten.


Subkommission I:


Finanz- und Kirchendirektion, Landeskanzlei


1. Bericht zum Besuch bei der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG) vom 13. Juni 2002


1. Zweck des Besuchs


Die Visitation fand im Rahmen des ordentlichen Besuchsprogramms statt.




2. Aufgabe der Fachstelle


Der Leistungsauftrag umfasst u.a. folgende Kernaufgaben:




3. Eindrücke und Feststellungen


Die Themen der Gleichstellungsarbeit bewegen sich in den Bereichen Arbeit, Familie, Politik, Sprache, Finanzen, Gewalt, Migration und Gesundheit. Das Aufgreifen von Themen und Entwickeln neuer Massnahmen wird einerseits auf Grund von gesetzgeberischen Vorgaben, andererseits auf Grund des Regierungsprogramms der Gesamtregierung und von parlamentarischen Vorstössen erarbeitet, beurteilt und bewilligt.


Die FfG war federführend bei der Entwicklung des Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz sowie bei der Verordnung zum Schutz der sexuellen Integrität und dem Aufbau eines Systems von Vertrauenspersonen. Darüber hinaus übernimmt sie auch die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich.


Unter Federführung der FfG wurde in Zusammenarbeit mit Polizei, Spitälern, Beratungsstellen, Frauenhaus u.a. ein Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt in der JPMD ins Leben gerufen.


Seit 2001 ist die FfG mit einem vielseitigen Auftritt im Internet präsent.


In der FfG wird gute Arbeit geleistet. Der Betrieb präsentiert sich sehr ordentlich und gut organisiert Die mannigfaltigen Tätigkeiten rechtfertigen sich auf Grund der gesetzlichen Grundlagen und des Leistungsauftrages. Mit dem Besuch konnte das Verständnis für die Tätigkeit der Fachstelle gefördert werden.


Es zeigt sich, dass Projekte der Gleichstellungsarbeit fast nie abgeschlossen werden können. Diese sind längerfristig angelegt. Viele Themen bleiben so lange aktuell, bis sie vom «Mainstream» aufgenommen werden und «selbstverständlich» geworden sind.




4. Empfehlungen


Keine.



Subkommission II:

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


1. Bericht zum Besuch beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) vom 1. Februar 2002


Beim Besuch des LZE wurde die Wirkung des neuen Landwirtschaftsgesetzes vom 8. Januar 1998 überprüft und die Zukunft der Landwirtschaftlichen Ausbildung am LZE hinterfragt. Zudem verschaffte sich die Subkommission einen aktuellen Eindruck vom Betriebsklima. Im Weiteren wurde der Stand bei der Umsetzung der WoV zur Kenntnis genommen.


1. Feststellungen




2. Empfehlungen


Keine.



2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 17. Januar 2002 betreffend Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB (Vorlage 2001/017 vom 16. Januar 2001: Jahresbericht 1999; Jahresrechnung 1999 und Kontrollstellenbericht; Kenntnisnahme, sowie Vorlage 2001/241 vom 16. Oktober 2001: Jahresbericht und Rechnung für das Betriebsjahr 2000)

Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2001/017+241 unterbreitet (LRB 1482 vom 7. Februar 2002).



3. Schlussbericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 16. Mai 2002 betreffend Ueberprüfung der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der Sonderkommission Kantonsspital Laufen, Vorlage 1999/086 vom 29. April 1999

Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2002/124 unterbreitet (LRB 1555 vom 6. Juni 2002).



Subkommission III:

Bau- und Umweltschutzdirektion


1. Bericht zum Besuch beim Amt für Liegenschaftsverkehr (ALV) vom 18. Oktober 2001


1. Zweck des Besuches


Der Besuch erfolgte im Rahmen des ordentlichen Visitationsprogramms. Es sollten die seit der letzten Visitation im März 1996 neu aufgetretenen Aspekte im Vordergrund stehen.




2. Aufgabenbereiche


Das ALV ist ein Dienstleistungsunternehmen des Kantons für die Immobiliengeschäfte aller Direktionen. Die Hauptaufgaben sind:


Das ALV arbeitet dabei nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen.


Die Schwerpunkte verlagern sich je nach Projekten. Unter Umständen müssen auch kurzfristig Kapazitäten freigemacht werden, wie im Fall der aufwendigen Abklärungen im Zusammenhang mit der Schliessung der ADtranz in Pratteln.


Als Schwerpunkte der künftigen Tätigkeit werden u.a. aufgezählt: Justizzentrum Muttenz, Umfahrungen Liestal und Laufen, Projekt Salina-Raurica, Sanierung WB in Oberdorf, Quartierplanung Kronenplatz in Binningen, Bahnhofgebiete in Arlesheim und Liestal, St. Jakobspark.




3. Feststellungen




4. Empfehlungen an den Regierungsrat



Subkommission IV:

Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


1. Bericht zum Besuch bei der Amtsvormundschaft Binningen vom 13. September 2001


1. Feststellungen


In der Amtsvormundschaft Binningen wird offenbar gute Arbeit geleistet. Die Zufriedenheit ist sowohl beim Personal als auch den Auftraggebern/Gemeinden im allgemeinen recht hoch. Die rechtlichen Grundlagen erfordern, dass der/die Leiter/in der Amtsvormundschaft mit der Uebernahme eines vormundschaftlichen Mandates jeweils persönlich betraut wird. Gleichzeitig müssen aber gewisse Aufgaben an die übrigen Mitarbeiter des Fachteams delegiert werden. Damit scheint man auf der Stelle gut zurechtzukommen. Es sind hierfür auch geeignete Strukturen und Instrumente vorhanden wie regelmässige Teamsitzungen, Supervisionen etc., welche sinnvoll genutzt und der Stelle dienlich gemacht werden.


Es besteht der Wunsch der Gemeinden, die Kapazität der Amtsvormundschaft zu erhöhen, sei es für die Uebernahme von Erziehungsbeistandschaften, für anspruchsvolle Erwachsenenbetreuungen etc.


Für die Subko IV steht demgegenüber die Frage im Raum, weshalb Gemeinden mit mehrheitlich eigenem Sozialdienst dazu nicht in der Lage oder nicht genügend qualifiziert sein sollten. Wir gehen davon aus, dass eine Klärung im Rahmen des kommenden Amtsvormundschaftsgesetzes erfolgt.


Die GPK ist erfreut über die Bemühungen der übergeordneten Instanz (Leitung Zivilrechtsabteilung 1), die Qualität der erbrachten Leistungen mittels Fragebogen periodisch zu erheben, und unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Sie begrüsst es auch, dass die Supervision - auch wenn diese offensichtlich nicht von allen Mitarbeitenden im Kanton genutzt wird - installiert wurde. Supervision soll gerade in diesem heiklen Tätigkeitsgebiet als Weiterbildung verstanden und - wo erkennbar notwendig - auch eingefordert werden. Begrüsst wird auch die Verstärkung bzw. Konkretisierung der Sicherheitsmassnahmen.




2. Empfehlungen


Keine.



2. Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat vom 25. April 2002 betreffend Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Kantonsrichter Silvan Ulrich

Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2002/110 unterbreitet (LRB 1533 vom 23. Mai 2002).



3. Staatsschutz

Die Tätigkeit des Staatsschutzes hat an Bedeutung und Umfang wieder zugenommen. Mit der nunmehr vorliegenden Verordnung des Bundes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) wurde ein Instrument geschaffen, welches auch die Tätigkeit der Mitarbeitenden im Kanton besser abstützt.


Die Subkommission IV der GPK hat den zuständigen Mitarbeiter der JPMD am 6.6.2002 besucht und sich über die Tätigkeit des Staatsschutzes informieren lassen. Die GPK kommt aufgrund des Gesprächs und der ihr zur Einsicht vorgelegten Unterlagen zur Ansicht, dass die Aktivitäten im Bereiche des Staatsschutzes den aktuellen Gegebenheiten angemessen Rechnung tragen.



4. Post- und Fernmeldeverkehr

Die Subkommission IV hat auf entsprechende Nachfrage am 24.5.2002 von der Präsidentin des Verfahrensgerichtes in Strafsachen schriftlich Auskunft zu den Ueberwachungen im Post- und Fernmeldeverkehr erhalten. Die Ueberwachungen spielen sich aufgrund dieser Informationen nach Ansicht der GPK innerhalb des gesetzlichen Rahmens ab.



Subkommission V:

Erziehungs- und Kulturdirektion


1. Bericht über den Besuch bei der Schul- und Büromaterialverwaltung vom 28. November 2001


1. Feststellungen


2. Empfehlungen


Keine.




5. Antrag


Die GPK beantragt dem Landrat:


Liestal, 26. September 2002


Namens der Geschäftsprüfungskommission: Dieter Schenk, Präsident



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