2002-40 (5)


EINLEITUNG

1. Auftrag


Der Landrat hat die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Die GPK ist durch § 61 des Landratsgesetzes beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.




2. Vorgehen


Die Jahresberichte werden von den Subkommissionen geprüft; teilweise werden diese mit den Geschäftsleitungen der betreffenden Institutionen besprochen oder es werden schriftlich ergänzende Erläuterungen eingeholt. Die Subkommissionen erstatten Bericht zu Handen der Gesamtkommission.


Wie bereits im vergangenen Jahr legt die GPK ihren entsprechenden Sammelbericht als zweiten Teil des Berichts zum Amtsbericht vor. Die Prüfung umfasst folgende Amts-, Jahres- und Geschäftsberichte pro 2001:



2002/040-1
Jahresbericht 2001 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft (SVA)1. Einleitung

1.1 Stellung der SVA


Gemäss § 1 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt, welche die Ausgleichskasse BL, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle BL zu einer Verwaltungseinheit zusammenfasst.




1.2 Aufsicht


Die Sozialversicherungsanstalt untersteht der direkten Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht die ihr übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnimmt. Die in diesem Bereich vom Kanton auszuübende Aufsicht wird von der Aufsichtskommission wahrgenommen (§§ 5 und 6 EG AHVG BL).




1.3 Oberaufsicht des Landrates


Die Oberaufsicht des Landrates leitet sich direkt aus der Kantonsverfassung ab (§§ 61, 67 und 80). Laut § 61 Landratsgesetz ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, selbständige kantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren und deren Amtsberichte zuhanden des Landrates zu überprüfen.


Was die Prüfung der Jahresrechnung betrifft, so fällt diese Aufgabe in den Kompetenzbereich der GPK. Die Subko I der GPK hat der SVA in Ergänzung zum Jahresbericht verschiedene Fragen schriftlich unterbreitet. Diese wurden von der SVA ebenfalls schriftlich beantwortet.


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und auch der Aufsichtskommission für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz.




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht


2.1 Pendenzenstand bei den Ergänzungsleistungen


Die Anzahl der Neuanmeldungen für Ergänzungsleistungen ist von 1997 bis 2001 von jährlich 1'100 auf 1'340 gestiegen (+ 22 %). Im Mai 2001 hatte man einen Pendenzenstand von 655 Fällen. Seit Mitte 2001 können die Pendenzen bei den Ergänzungsleistungen offensichtlich zügiger abgebaut werden.


Ein Stand von 230 Fällen wird angestrebt, was einem Arbeitsvorrat von ca. 1,5 Monaten entspricht. Aufgrund der zum Teil aufwendigen Datenbeschaffung (Wartezeiten für die SVA) ist eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von unter 2 Monaten unrealistisch. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer rund 3 bis 4 Monate. Revisionen aus dem Berichts- und früheren Jahren sind noch rund 440 offen.




2.2 Prämienverbilligung in der Krankenversicherung


Prämienverbilligung pro Kantonseinwohner/in:


Der Rückgang der Prämienverbilligung im Jahr 2000 ist nur scheinbar. Die Differenz ist hauptsächlich auf das System mit den zweijährigen Perioden zurückzuführen. Nach Aenderung des Systems liegen aussagekräftigere Zahlen vor. Die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wurde 2000/2001 zum letzten Mal nach der zweijährigen Steuerbemessungsperiode abgewickelt. Die Uebergangsperiode hat, nach Aussage der Geschäftsstelle, während einer gewissen Zeit die Gemüter stark bewegt. Der Formularversand Ende November 2001 hat im Prämienverbilligungs-Team für zusätzlichen Arbeitsaufwand gesorgt. Die Ausgleichskasse wird versuchen, bei künftigen ähnlichen Aktionen verständlicher zu kommunizieren.




2.3 Familienausgleichskasse


In der Verwaltungskostenrechnung schliesst die Familienausgleichskasse mit einem Einnahmenfehlbetrag von Fr. 361'425.50.


Die Familienausgleichskasse litt im vergangenen Jahr unter den schlechten Börsenverhältnissen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Aufwand für die Wertberichtigungen mehr als verdoppelt. Die realisierten Kapitalgewinne sind auf rund 40 % geschrumpft. Gemäss Auskunft der Geschäftsstelle sind im Laufe der Zeit gewisse Aktienpositionen zurückgefahren worden. Um weitere Verluste zu verhindern, müssten schlagartig alle Aktien verkauft werden. Dies ist ein unrealistisches Szenario und würde zur Realisierung der bis anhin «nur» buchmässig vorhandenen Verluste führen.


Die Familienausgleichskasse funktioniert nach dem sogenannten Umlageprinzip, die Leistungen werden aus den Beiträgen und dem Vermögensertrag finanziert. Da die Kasse keine langfristigen Verpflichtungen hat, dient das Vermögen als Liquiditätsreserve. Diese Reserve betrug Ende 2001 rund das 1,5-Fache der im gleichen Jahr ausbezahlten Zulagen. Hingegen wird die Betriebsrechnung durch einen erhöhten Abschreibungsbedarf belastet.




2.4 Entwicklung der Abschreibungen


Laut der Verwaltungskostenrechnung sind die allgemeinen Abschreibungen bei der Ausgleichskasse einigermassen kräftig erhöht worden. Wie die Abschreibungen auf Mobilien, Immobilien sowie Abschreibungen von Verwaltungskostenbeiträgen, Mahngebühren und Betreibungsspesen vorzunehmen sind, wird weitgehend durch das Bundesamt für Sozialversicherung vorgeschrieben. Der Abschreibungssatz für die Immobilie (Geschäftsliegenschaft) orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Baurechtsvertrages. Da der Buchwert der Liegenschaft heute noch über dem derzeitigen Verkehrswert liegt, nimmt die SVA nach Möglichkeit zusätzlich ausserordentliche Abschreibungen vor.


Nichteinbringbare Verwaltungskostenbeiträge der Mitglieder, Mahngebühren und Betreibungsspesen werden nach Erhalt des Verlustscheines abgeschrieben.




2.5 Eingliederung behinderter Personen


Im Jahr 2001 wurde eine weitere Erhöhung der Anzahl Anmeldungen verzeichnet. Die Situation bei der Eingliederung von behinderten Personen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Es ist etwa die gleiche Anzahl Fälle wie im Vorjahr abgeschlossen worden.


In bezug auf berufliche Massnahmen sind 947 Dossiers pendent (laufende Fälle). Diese werden von neun Berufsberaterinnen und Berufsberatern betreut. Die Mehrheit dieser Fälle steht in einer Abklärung oder Ausbildung. Die «heiklen» Fälle - 210 Dossiers - sind diejenigen, bei welchen die Berufsberater/innen noch keinen Kontakt mit den versicherten Personen hatten.


In der regelmässigen Triage werden die älteren Fälle vorgezogen.


Das Team der beruflichen Eingliederung in der IV-Stelle BL besteht aus total 750-Stellenprozenten (1 Abteilungsleiterin, 1 Stellenvermittlerin, 7 Berufsberater/innen).


Für eine kurzfristige Verbesserung der Rückstände bei der IV-Stelle Basel-Landschaft würden während der Dauer von mindestens einem Jahr zwei ausgebildete Berufsberater/innen benötigt. Für eine mittel- bis langfristige Verbesserung der Situation und zur Aufnahme von Projektarbeiten (Verstärkung der Oeffentlichkeitsarbeit, Kontakt mit Arbeitgebern im Kanton Basel-Landschaft) wäre die IV-Stelle darauf angewiesen, 100 bis 150 Stellenprozente neu und zusätzlich zu schaffen.



2002/040-3
Geschäftsbericht 2001 der Basellandschaft-lichen Gebäudeversicherung (BGV)

1. Allgemeines


1.1 Gesetzliche Grundlage


Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt:


«Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».




1.2 Ausübung der Oberaufsicht


Seit der Aenderung der landrätlichen Geschäftsordnung per 1.2.2001 ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, sowohl die Rechnung als auch den Geschäftsbericht der BGV zu überprüfen und dem Landrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.




1.3 Umfang der Ueberprüfung


Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichtes auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen sowie die Geschäftspolitik der Gebäudeversicherung anhand von schriftlichen Fragen an die Geschäftsleitung zu hinterfragen.


Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bei der Ueberprüfung der Rechnung auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch eine externe Revisionsstelle und deren Bericht abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet.


Die Details der Erfolgsrechnung und der Bilanz können den Seiten 38 und 39 des Geschäftsberichts entnommen werden. Der Bericht der Kontrollstelle kann auf Seite 47 nachgelesen werden.




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik


2.1 Aufteilung der Kapitalanlagen


Per 31. Dezember 2001 hat sich folgende Aufteilung ergeben:




2.2 Performance


In den Jahren 1996 - 2001 wurde folgende Performance erreicht:




2.3 Schadensverlauf


Im Jahr 2001 war die Summe der Feuerschäden so hoch wie bisher noch nie, dies vor allem aufgrund von Explosionen in zwei verschiedenen Produktionsbetrieben in Schweizerhalle.


Die Elementar- und Wasserschäden bewegten sich 2001 auf durchschnittlichem Niveau.


Die Schadensumme bei der Grundstückversicherung ist aufgrund der fast verdoppelten Anzahl Schadensmeldungen ca. dreimal so hoch wie im Vorjahr. Es wird auch in Zukunft mit einer Zunahme von Naturereignissen gerechnet. Um wieder ausreichend Reserven in der Grundstückversicherung äufnen zu können, mussten die Prämien angepasst werden.




2.4 ifa (Interkantonales Feuerwehr-Ausbildungzentrum)


Im September 2000 wurde in Klus-Balsthal das neue Ausbildungszentrum eröffnet. Das ifa hat die hohen Erwartungen bisher voll erfüllt und wird sehr gut besucht. Im Jahr 2001 besuchten dort 1'112 Feuerwehrleute aus dem Kanton Basel-Landschaft einen Kurs. Die Chancen stehen gut, dass sich das ifa zu einem nationalen Kompetenzzentrum für Feuerwehrausbildung entwickelt.




2.5 Futuro


Auf dem Areal «Gräubern» ausgangs Liestal in Richtung Bubendorf plant die BGV eine Gesamtüberbauung auf einer Fläche von 25'000 m 2 . Auf diesem Areal soll das neue Verwaltungsgebäude der BGV entstehen, zusammen mit anderen Verwaltungseinheiten. Die Gebäude sollen alle nach Minergie-Standard gebaut werden. Dieser Standard garantiert mehr Benutzungs- und Wohnqualität sowie rund 60 % weniger Energieverbrauch als bei herkömmlich erstellten Gebäuden.


Derzeit werden noch Investoren / Mieter gesucht. Der definitive Realisierungsentscheid dürfte spätestens 2002 gefällt werden.


***


Die Geschäftsprüfungskommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und der Verwaltungskommission sowie besonders allen Feuerwehrleuten für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz.



2002/040-4
Amtsbericht des Obergerichts 2001

Der Bericht gibt Auskunft über die Tätigkeit des Obergerichts sowie der seiner Aufsicht unterstellten Gerichtsstellen.


I. FriedensrichterInnen


Keine Bemerkungen.




II. Bezirksgerichte


Keine Bemerkungen.




III. Verfahrensgericht in Strafsachen


Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die revidierte Strafprozessordnung (StPO) die Mitarbeitenden in verstärktem Ausmass forderte, jedoch konnte in vielen Fällen eine Rechtsprechung herausgearbeitet werden. Zugenommen hat auch die Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der internationalen Rechtshilfe.


Auch die Statthalterämter hatten einen Mehraufwand infolge der neuen StPO zu verzeichnen, weshalb neues Personal eingestellt werden musste. Die Mehrarbeit war auch durch die vermehrt im Einsatz stehenden automatischen Geschwindigkeitsmessgeräte bedingt.


Aufgrund diverser grösserer Fälle musste auch das Besondere Untersuchungsrichteramt BUR aufgestockt werden. Eine verlässliche Personalplanung erweist sich - nicht zuletzt auch wegen der neuen Bundeskompetenz im Bereich der Organisierten Kriminalität - als schwierig.




IV. Strafgericht


Der Bericht hebt hervor, dass sich die Platzproblematik nicht entschärft habe und dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Des weiteren wird auf die wiederum hohe Anzahl von Verhandlungstagen und -stunden hingewiesen, welche der sogenannte «Transfer-Prozess» in Anspruch nimmt. Die durch die Schaffung der zusätzlichen Präsidialstelle angestrebte Entlastung wird deshalb erst nach Abschluss dieses Prozesses zum Tragen kommen.




V. Jugendgericht


Keine Bemerkungen.




VI. Obergericht


Keine Bemerkungen.



2002/040-5
Amtsbericht des Verwaltungsgerichts 2001

Inhalt dieses Berichtes ist die Information über die Amtsführung des Verwaltungsgerichtes und der ihm unterstellten Gerichtsbehörden im Jahre 2001.


I. Steuerrekurskommission


Keine Bemerkungen.




II. Enteignungsgericht


Trotz personeller Umstrukturierungen war es dem Enteignungsgericht möglich, die gleiche Anzahl Fälle zu erledigen wie im Vorjahr. Zudem waren weniger neue Fälle zu verzeichnen. Ebenfalls wurden wieder diverse Beschwerden vorsorglich erhoben, welche jedoch nach erfolgter Besprechung im Rahmen einer Vorverhandlung zurückgezogen wurden. Solche Beschwerden könnten nach Ansicht des Enteignungsgerichtes vermieden werden, wenn die Beschwerdeführer/innen von Seiten der Gemeinden von Anfang an besser über das Wesen der Vorteilsbeiträge (Wasser, Kanalisation, Strasse) informiert würden.




III. Verwaltungs- und Versicherungsgericht


Durch die im Jahre 1999 beschlossene personelle Aufstockung konnten die Pendenzen beim Verwaltungsgericht vollständig, beim Versicherungsgericht massgeblich abgebaut werden. Ebenfalls konnte die Verfahrensdauer stark verkürzt werden, so liegt insbesondere ca.1 1/2 Monate nach dem Urteilsspruch das begründete Urteil vor. Beim Versicherungsgericht konnte die Verfahrensdauer gegenüber 1999 halbiert werden.



2002/040-6
Jahresbericht 2001 der Fachhochschule beider Basel (FHBB)

Allgemeines


Gemäss § 36 des Fachhochschulvertrages unterbreitet die FHBB den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht. Die Subko V hat diesen Bericht geprüft und mit der Direktion der FHBB besprochen.




Evaluation


Schweizerische und ausländische Expertinnen und Experten haben im vergangenen Jahr in einem aufwendigen Verfahren die Selbstbeurteilung der Fachhochschulen überprüft und umfangreiche Evaluationsberichte verfasst. In Peer Reviews wurden die einzelnen Studiengänge sowie Forschung und Dienstleistungen beurteilt. Die FHBB hat dabei gut abgeschnitten, so dass mit wenigen Verbesserungen alle ihre Studiengänge definitiv genehmigt werden können.




Integration Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)


Die Schulen der FHNW haben bemerkenswerte Erfolge erzielt, insbesondere im gesamtschweizerischen Vergleich. Trotzdem müssen noch wichtige konzeptionelle Fragen gelöst werden, die der Bund für die definitive Akkreditierung verlangt. Dazu gehören auch gemeinsame Strategien in der Finanz-, Berufs- und Personalentwicklungspolitik. Dem Kooperationsrat der FHNW wurde die Verantwortung für die Strategieentwicklung übertragen. Ziel muss die definitive Akkreditierung sein, damit die Direktionen der einzelnen Schulen entlastet werden und sich wieder vermehrt auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.




Leistungsaufträge


Die FHBB hat ihre Leistungsaufträge formuliert mit Zielen, Indikatoren, Standards und Kosten. Die Erreichung der Standards wird durch klar messbare Grössen überprüft (Klassengrösse, Quote der bestandenen Prüfungen) oder durch Befragung der Kunden und Studierenden.


Im Bereich der Dienstleistung für Dritte bewerten mindestens 80 % der Kundinnen und Kunden die Projektresultate als gut oder sehr gut; mehr als 90 % würden das Know-how der FHBB wieder in Anspruch nehmen.




Rechnung


Im Jahresbericht wird auch die Rechnung des Geschäftsjahres 2001 publiziert und kommentiert. Die Erfolgsrechnung schliesst nach Auflösung von Rückstellungen in der Höhe von rund 480'000 Franken mit einem Mehraufwand von rund 235'000 Franken. Die Revisionsstelle hat die Rechnung geprüft und dem Fachhochschulrat deren Genehmigung empfohlen.



2002/040-7
Jahresbericht 2001 der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP)

Mit der Pensionierung des Chefexperten Technik und des Hallenchefs traten zwei langjährige Mitarbeiter in den Ruhestand. Beide Stellen wurden neu besetzt. Zudem wurden vier neue Verkehrsexperten-Anwärter angestellt, und in der Administration (Kundendienst) wurde der Personalbestand um eine Mitarbeiterin aufgestockt.


Der Aus- und Weiterbildung wurde auch im 2001 ein grosser Stellenwert beigemessen. Insgesamt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 264 Arbeitstagen Weiterbildungsveranstaltungen besucht.


Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau bewährt sich. Im Berichtsjahr wurden in der MFP Münchenstein 4'560 Fahrzeuge aus dem unteren Fricktal geprüft.


Der Ausbau und die Erweitung der Prüfhalle sind abgeschlossen, die MFP ist für die sich aus der Uebernahme der EU-Vorschriften ergebenden zusätzlichen Aufgaben gerüstet.




Führerprüfungen


Gegenüber dem Vorjahr wurden im 2001 465 theoretischen Führerprüfungen weniger (- 4,7 %), jedoch 871 praktische Prüfungen mehr (+ 9,5 %) abgenommen. Erfolgsquote theoretische Prüfungen 64 % (Vorjahr: 62 %), praktische Prüfungen 74 % (Vorjahr: 75 %).




Fahrzeugprüfungen


Im 2001 wurden 3'565 Fahrzeuge mehr geprüft (+ 5,8 %). 1'250 Fahrzeuge mehr (+ 7 %) mussten zur Nachkontrolle aufgeboten werden. Erfolgsquote 4-Rad-Fahrzeuge 77 % (wie Vorjahr), 2-Rad-Fahrzeuge 80 % (Vorjahr: 81 %). Total wurden von der MFP 84'347 Fahrzeuge (+ 4'815) geprüft.


Bei total 897 auswärtigen Strassenkontrollen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft mussten 169 Fahrzeuge (18,8 %) beanstandet werden, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Beanstandungsquote um 1,9 % bedeutet.




Unfalluntersuchungen


Die Untersuchungen zur Klärung allfälliger unfallursächlicher Mängel und spezifischer Fragestellungen werden im Auftrag der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Statthalterämter des Kantons Basel-Landschaft durchgeführt. Bei den eindeutig auf menschliches Versagen zurückzuführenden Unfällen gibt Anlass zur Sorge, dass 62 % dieser Unfälle von Lenkern unter 25 Jahren verursacht werden.



2002/040-8
Jahresbericht 2001 des Ombudsman

Im Zusammenhang mit dem Amoklauf im vergangenen September in Zug wird die Schaffung einer bundesstaatlichen Ombudsstelle in Erwägung gezogen. Der Ombudsman warnt davor, in diese Stelle zu hohe Erwartungen zu projizieren. Sicher sollte man jedoch bei der Sicherheitsbetrachtung auch systemisch bedingte Faktoren miteinbeziehen, welche bei gewissen betroffenen und labilen Personen zu tragischen Fehlreaktionen führen können.



2002/040-9
Geschäftsbericht 2001 der Rechtspflegekommission

Gemäss § 18 des Gesetzes über die Aufnahme des Bezirks Laufen erstattet die Rechtspflegekommission für die Durchführung des Laufentalvertrages alljährlich einen Bericht über ihre Geschäftsführung.


Der Präsident der Rechtspflegekommission hatte lediglich eine materielle Streitfrage im Zusammenhang mit der kostenlosen Abgabe von Werkzeugen und Maschinen aus dem ehemaligen Berner Staatswald an die Gemeinden seitens des Forstvereins bzw. Forstreviers des Unteren Laufentals zu entscheiden. Das Begehren des Forstvereins wurde abgewiesen.



2002/040-10
Jahresbericht 2001 des Sicherheitsinspektorates (SIT)

Das Sicherheitsinspektorat (SIT) ist als kantonale Fachstelle für den Vollzug der Störfallverordnung des Bundes zuständig. Der Leistungsauftrag ist durch die am 1. Juli 2001 in Kraft getretene Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) erweitert worden. Da die Kantone hier für den Vollzug im Bereich Strasse zuständig sind, ist im Kanton Basel-Landschaft das SIT als Vollzugsbehörde eingesetzt worden. Angesichts des absehbaren Umfangs des zusätzlichen Aufgabenbereichs - zu den 120 unter die Störfallverordnung fallenden Betrieben kommen schätzungsweise 240 weitere im Transportbereich hinzu - stellt sich die Frage, inwiefern der Vollzug mit den bestehenden Kapazitäten des SIT erfolgen kann. Eine entsprechende Klärung ist dringlich, wenn der Vollzugsrückstand nicht zum Dauerzustand werden soll.


Betriebe, die der eidgenössischen Störfallverordnung unterliegen, erstellen über die entsprechenden Untersuchungseinheiten (Teilbereiche des Betriebes) Kurzberichte. 11 Berichte wurden erstmals oder neu beurteilt, drei Betriebe wurden aus dem Geltungsbereich der Störfallverordnung entlassen. Neue Risikoermittlungen mussten nicht vorgenommen werden.


Der aufgrund der Transportrisikoanalyse erstellte und schon lange in Aussicht gestellte Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL liegt mittlerweile als Landratsvorlage 2002/176 vor.


Neu erfasst wurden die Risiken des Luftverkehrs, die in der Risikoanalyse des Flughafens Basel-Mülhausen dokumentiert sind, welche im Zusammenhang mit dem Investitionsbeitrag zum Ausbau des Euro-Airports verlangt worden war. Mit dem überwiesenen Postulat 2001/218 von Alfred Zimmermann hat der Landrat weitere Präzisierungen dieser Risikoanalyse verlangt.


2001 waren gemäss den Einstufungen der Störfallverordnung sechs Störfälle, aber keine schweren oder katastrophalen zu verzeichnen. Hingegen waren mit 37 Fällen mehr Pikett-Einsätze des vom SIT geleiteten C-Piketts nötig als in früheren Jahren. Daneben wirkte das SIT mit bei der Beantwortung von Landratsvorstössen, bei der Ausbildung von Polizei und Feuerwehr sowie in externen Arbeitsgruppen.



Amtsbericht 2001 der Landeskanzlei

Im neu konzipierten Amtsbericht des Regierungsrates sind die Landeskanzlei und ihre angeschlossenen Dienste nicht mehr integriert. Die Landeskanzlei fasst ihre Arbeit nun in einem eigenen kleinen Amtsbericht zusammen. Die GPK kommentiert auch diesen Bericht und unterbreitet ihn dem Landrat zur Kenntnisnahme.




Aufgaben


Die Landeskanzlei erfüllt eine ganze Reihe von Aufgaben für den Regierungsrat, die Verwaltung und den Landrat mit seinen Kommissionen. Sie betreut aber auch Publikationen, die der ganzen Bevölkerung dienen: Amtsblatt, Gesetzessammlung, Amtskalender. Als unentbehrliches Informationsmittel für jedermann unterhält die Landeskanzlei die Homepage baselland.ch, die wöchentlich über 25'000 Mal besucht wird.


Die GPK nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass der Landeskanzlei neu auch die Verantwortung für das Regierungsprogramm und den Rechenschaftsbericht übertragen wurde. Damit wird im Aufbau und in der Nachführung eine einheitliche Systematik ermöglicht.




Staatsarchiv


Das Staatsarchiv leidet stark unter Raumnot. Dadurch musste ein grosser Teil der Akten der Staatsverwaltung in den Dienststellen gesichtet, erfasst und archiviert werden. So konnte mit den Dienststellen auch vorausschauend deren Aktenablage erfasst und beurteilt werden.


Eine wichtige Aufgabe stellt die Erschliessung der Archivbestände mit einer einheitlichen Archivsoftware dar. Es wurde ein flächendeckendes grobes Standortverzeichnis aufgebaut, das nun laufend verfeinert wird. Die Verzeichnisdatenbank stieg im Berichtsjahr um 15 % auf 54'800 Einheiten.


Neben der eigentlichen Archivierungsarbeit nimmt der Besucherverkehr im Lesesaal, die Beantwortung von Anfragen und die Ausleihe von Akten ständig zu. Auch werden historische Forschungen mit Beständen des Staatsarchives fachlich unterstützt.


Zu den wichtigen Aufgaben des Staatsarchives zählt auch die Restaurierung wertvoller Originale. Hier bereitet der säurebedingte Zerfall der Papiere aus der Zeit zwischen 1840 und 1960 grosse Sorge.




Büromaterialverwaltung


Die Statistik der Büromaterialverwaltung zeigt die riesige Papier- und Kopierflut der Staatsverwaltung und der Schulen. Trotz elektronischer Medien nahmen der Papierverbrauch gewichtsmässig um 4,9 % und die Anzahl Kopien um 7,6 % zu.


***


Die GPK dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeskanzlei, des Staatsarchives und der Büromaterialverwaltung für die im Berichtsjahr geleisteten Dienste.



ANTRAG

Die GPK empfiehlt dem Landrat:




3. vom Amtsbericht der Landeskanzlei 2001 Kenntnis zu nehmen.


Liestal, 26. September 2002


Namens der Geschäftsprüfungskommission: Dieter Schenk, Präsident



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