2002-40 (4)


1. EINLEITUNG

1.1 Auftrag


Der Landrat, verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a), hat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates die parlamentarische Oberaufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Durch § 61 des Landratsgesetzes ist sie beauftragt und zuständig, die bereits erwähnten Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.


Der vorliegende Bericht befasst sich mit dem Amtsbericht des Regierungsrates für das Jahr 2001. Der ergänzende Bericht der GPK zu den Jahresberichten diverser Institutionen (2002/040-01 und 2002/040-03 bis 2002/040-10) wird im 2. Semester 2002 erstattet.




1.2 Der Amtsbericht 2001


1.2.1 Allgemeines


Das Jahresprogramm wird auf der Basis des Regierungsprogrammes 1999-2003 (strategische Absichtserklärung) erarbeitet. Mit dem Amtsbericht 2001 wird über die im Jahresprogramm 2001 (operative Absichtserklärung) festgelegten Zielsetzungen berichtet.


Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass sich unter dem Grundsatz der Verwesentlichung die Berichte in der Regel auf neue Vorhaben, welche einer parlamentarischen Beratung bedürfen oder die sonst von besonderer Bedeutung sind beschränken. Damit wird über den sehr grossen Block an staatlichen Leistungen, welche Direktionen und Dienststellen der kantonalen Verwaltung jahrein jahraus aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Leistungsaufträgen erbringen, hier nicht berichtet. Dennoch sollten im Amtsbericht auch bedeutende Arbeiten und aussergewöhnliche Ereignisse Platz finden, die nicht Bestandteil des Jahresprogramms waren. Eine entsprechende Berichterstattung wird die GPK punktuell auch in ihrem Tätigkeitsbericht vornehmen.




1.2.2 Vorgehen der GPK


Die Detailarbeit wurde in den Subkommissionen geleistet, die ihre Berichte zu Handen der Gesamtkommission erarbeiteten. Sie prüften den Amtsbericht und führten informative Gespräche mit den Direktionen, die in der Regel mit schriftlichen Fragebögen und deren Antworten vorbereitet wurden. In der Gesamtkommission wurden die Subkommissionsberichte behandelt und genehmigt.




1.2.3 Feststellungen der GPK


Die bei der Neukonzipierung des Berichtswesens angestrebte systematische Berichterstattung beginnt zu greifen. Die GPK ist sich bewusst, dass es sich dabei um einen laufenden Prozess handelt.


Die aktuelle Aufbereitung des Amtsberichts ist nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission verbesserungswürdig:


Weil die den Massnahmen zugrundeliegenden Ziele bei der Berichterstattung im Amtsbericht fehlen, können die einzelnen Massnahmen nur durch direkten Vergleich mit dem Jahresprogramm dem richtigen Ziel zugeordnet werden. Zur besseren Uebersicht hat die GPK deshalb in ihrem Bericht Stichworte zu den einzelnen Massnahmen eingefügt. Für das Verständnis, die Lesbarkeit und die Beurteilung des Amtsberichts müssen künftig die Jahresziele ebenfalls im Amtsbericht aufgeführt werden. Der Bericht soll also dreispaltig im A4-Querformat aufgebaut sein: Ziele, Massnahmen, Berichterstattung. Einige Kommentare im Amtsbericht haben keinen Zusammenhang mit der vorangestellten Massnahme. Offenbar wäre es auch für die Verwaltung einfacher, bei der Bearbeitung Ziele und Massnahmen im gleichen Arbeitspapier zu sehen.


Ebenso sind zur besseren Uebersicht Zwischentitel zu den einzelnen Themenbereichen zu setzen bzw. - wo vorhanden - gemäss Regierungs-/Jahresprogramm zu übernehmen.


Die Numerierungssystematik der Programmpunkte ist konsequent anzuwenden: Neue Massnahmen sollen nicht als «neu» oder überhaupt nicht bezeichnet werden, sondern mit einer neuen Nummer versehen werden, sobald sie erstmals erwähnt werden (Jahresprogramm/Amtsbericht).


Im letzten Jahr hatte die GPK festgestellt, dass die Berichterstattung nicht auf der Basis des revidierten (an die vom Landrat beschlossenen Aenderungen des Regierungsprogramms angepassten) Jahresprogramms erfolgte. Dies wurde nun grösstenteils berücksichtigt. Die GPK erinnert jedoch daran, dass die vom Landrat seinerzeit beschlossenen Aenderungen und Ergänzungen bereits bei der Ausarbeitung der Jahresprogramme einbezogen werden müssen.


Positiv vermerkt die GPK die zeitgleiche Vorlage des Amtsberichts sowie der Sammelvorlage zu den Aufträgen, welche nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind. Dies erlaubt eine koordinierte Bearbeitung der beiden Vorlagen.


Die Anhänge zum Amtsbericht hat die GPK zur Kenntnis genommen. Die Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind, behandelt sie im Rahmen der Sammelvorlage 2002/020.




1.3 Uebersicht


Die generelle Feststellung der Regierung, «...dass die grosse Mehrheit der geplanten Vorhaben erfolgreich realisiert und die gesetzten Ziele weitgehend erreicht werden konnten » kann die Geschäftsprüfungskommission nicht im Detail prüfen. In einem späteren, fortgeschrittenen Stadium der WoV erwarten wir aussagefähige Kontrollberichte zur Beurteilung der Leistungs- und Wirkungsziele der Verwaltung sowie eine Bewertung des Erreichten durch den Regierungsrat.


Für Details wird auf die folgenden, direktionsweise gegliederten Subkommissionsberichte hingewiesen.




2. BERICHTE DER SUBKOMMISSIONEN ZUM AMTSBERICHT 2001 DES REGIERUNGSRATES


Die Berichterstattung des Regierungsrates (Vorlage 2002/040) wird mit Zusatzinformationen ergänzt (Numerierung analog Amtsbericht) und mit weiteren Informationen aus der Verwaltungstätigkeit angereichert.




2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION


2.01 Finanz- und Rechnungswesen


2.01.02 Rechnungswesen


Bis auf die Schul- und Büromaterialverwaltung sowie das Kantonsgericht ist die Client-Server-Plattform nun flächendeckend in der Kantonalen Verwaltung eingeführt. Das Betriebsrechnungsmodul Client-Server-Client wurde in den folgenden Direktionen bzw. Dienststellen eingeführt:


VSD: Rheinhäfen, Kantonales Labor.
BUD: Alle Dienststellen.
JPMD: Bezirksschreiberei Sissach, Binningen, Liestal, Waldenburg, Laufen, Generalsekretariat.
EKD: Generalsekretariat, Gymnasien, Berufsbildung, Kultur.




2.01.03 Anwendung der Leistungsaufträge


Die EDV-gestützte Administration der Leistungsaufträge erfolgt in fünf Pilotdienststellen. Das Zeiterfassungsmodul Presento wird in der FKD und in der BUD bereits voll eingesetzt, in der VSD sowie in der JPMD im Laufe des Jahres 2003 vollständig eingeführt.


Die Anwendung der verschiedenen EDV-Module (Presento, Projekto etc.) verlangt neben softwarespezifischen Anpassungen auch eine umfassende Anwenderschulung, weil bei den Anwendern teilweise grosse Unsicherheiten bestehen.




2.02 Steuern


2.02.04 Uebergang zur einjährigen Veranlagungsperiode


Für die Veranlagung 2001A wurde ein spezielles Formular verwendet, welches von den Kunden und Kundinnen sehr gut aufgenommen wurde. Die Veranlagungen waren aber im ganzen gesehen sehr viel aufwendiger, da erstmals auch die selbst bezahlten Krankheitskosten vollständig abgezogen werden konnten. Vor allem auf den Gemeindesteuerämtern ist der Aufwand durch die Kontrolle der geltend gemachten Krankheitskosten enorm angestiegen. Es ist vorgesehen, bei der nächsten Aenderung des Steuergesetzes einen Selbstbehalt einzuführen, welcher zu einer Senkung des Kontrollaufwandes führen sollte.


Eine Bewährungsprobe für die erfolgreiche Umstellung auf die einjährige Steuerveranlagung wird die Veranlagung 2001B. Die nötigen Vorbereitungen dazu sind getroffen.


Das neu eingeführte Call-Center als zentrale Anlaufstelle für Auskünfte im Zusammenhang mit der Rechnung, Bezahlung, Mahnung, Betreibung etc. findet bei den Kunden eine rege Nachfrage, stellt jedoch hohe Ansprüche an das Personal, welches dafür zusätzlich ausgebildet wurde werden musste und weiterhin muss.




2.02.08 Neuer Steuerbezug / EDV-Gesamtlösung


Für die Steuerjahre 2004/2005 ist die Einführung eines gemeinsamen Steuerbezugs der Staats- und Gemeindesteuern vorgesehen.




2.03 Gemeinden und Asylwesen


2.03.05 Asylwesen


Mit der Einführung der kantonalen Asylverordnung per 1. April 2001 wurden die Zuständigkeiten innerhalb des Kantons auf eine klare rechtliche Basis gestellt. Bei Aenderungen des Bundes werden die Gemeinden laufend informiert, im Jahre 2001 war dies achtmal der Fall.


Eine Aenderung hat sich in der Zusammensetzung der ERFA-Gruppen ergeben: bisher waren diese nach geographischen Kriterien zusammengestellt, neu sind sie nach Fachproblemen zusammengesetzt.




2.05 Personalwesen


2.05.01 Lohnwesen


Die rein technische Umsetzung der Teilrevision Lohnwesen mit über 4'000 Verträgen, die in einem engen Zeitfenster einzeln bearbeitet werden mussten, erwies sich als weit aufwendiger als angenommen. Besonders im Bildungsbereich mit den vielen Teilpensen und entsprechend individuell ausgestalteten Arbeitsverträgen war der Arbeitsaufwand wesentlich komplexer als beim Verwaltungspersonal.


Im April zeigte sich, dass die Lehrerlohnbearbeitung bis auf weiteres von der Finanzverwaltung geleistet werden muss. Diese Menge an zusätzlicher Arbeit führte an die Grenzen der Finanzverwaltungskapazitäten, weshalb trotz erhöhtem Personaleinsatz eine Reihe von Verträgen nicht rechtzeitig bearbeitet und im EDV-System erfasst werden konnte. Mit den Lohnläufen September und Oktober konnte die Fehlerquote auf 2 % reduziert werden.


Es ist festzuhalten, dass trotz der aufgetretenen Probleme alle Mitarbeitenden des Kantons pünktlich ihren Lohn erhielten.




2.06 Gleichstellung von Mann und Frau


2.06.02 Teilzeitstellen


Das Vorprojekt hat die Zielsetzung, Möglichkeiten der kostenneutralen Schaffung von zusätzlichen, qualifizierten Teilzeitstellen innerhalb der Kantonsverwaltung aufzuzeigen. Das Anliegen befindet sich derzeit in den verschiedenen Direktionen in Bearbeitung.




2.06.08 Projekt «Gegen häusliche Gewalt»


In der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt arbeiten zurzeit zwei Personen mit je einem 50 %-Pensum; es sind dies eine Sozialarbeiterin und eine diplomierte Psychologin. (Siehe auch Teil JPMD, 5.2., S. 9)




2.07 Informatik


Das Amt für Informatik soll gemäss Landratsvorlage 2002/010 in das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion integriert werden, so dass alle drei Informatikbereiche unter die einheitliche Führung von Herrn M. Bammatter gestellt werden. Chef der Zentralen Informatikdienste (ZID) wird der bisherige Stellvertreter des Dienststellenleiters und Leiter der Abteilung Kommunikation im Amt für Informatik, Hans Dössegger, welcher diesem Bereich auch in der neuen ZID vorstehen wird.




2.08 Sozialhilfe


2.08.01/02 Einführung Sozialhilfegesetz


Das Sozialhilfegesetz verlangt, dass jede Begründung, Aufhebung oder Aenderung von Rechten und Pflichten in Form von Verfügungen dem kantonalen Fürsorgeamt gemeldet werden müssen. Diese neuen Verfügungen stellen nach Ansicht der Behörde eine Mehrbelastung dar, wären jedoch gemäss Verwaltungs- und Verfahrensgesetz schon lange notwendig gewesen. Die Mehrbelastung dürfte mit zunehmender Routine abnehmen.


An fünf Schulungsveranstaltungen wurden über 500 Personen mit dem neuen Sozialhilfegesetz und dessen Anwendung vertraut gemacht. Es wurde ebenfalls ein Handbuch Sozialhilferecht geschaffen und an die Gemeinden abgegeben.


Im neuen Sozialhilfegesetz ist vorgesehen, das Fürsorgevermögen aufzuheben. Die meisten Gemeinden führen das Fürsorgevermögen ins Eigenkapital über oder benutzen es zur Deckung eines Aufwandüberschusses im Fürsorgebereich.




2.11 Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV)


Die Kommunikation im Zusammenhang mit dem WoV-Projekt soll intensiviert werden. Aus einer Feedback-Gruppe, welche sich aus Mitarbeitenden aller Direktionen und Hierarchiestufen zusammensetzt, sollen Hinweise über die Wahrnehmung von WoV durch die Basis und Nichtbeteiligte resultieren. Die WoV-Projektleitung wird denn auch personell verstärkt. Es wird angestrebt, alle Direktionen auf ein einheitliches WoV-Niveau und auf den gleichen Stand zu bringen.




3 VOLKSWIRTSCHAFTS- UND SANITAETSDIREKTION


3.01 Gesundheitswesen


3.01.01 KSL/KSB


Die GPK bittet die Direktion, ihre Berichterstattung künftig getrennt nach einzelnen Betrieben zu erteilen.


Im vorliegenden Amtsbericht beziehen sich die Ausführungen zu den Projekten Hygienekonzept und Labor auf das Kantonsspital Liestal. Im Laborbereich ist das Akkreditierungsverfahren nach Norm ISO/IEC 17025 abgeschlossen. Die erwähnte Kundenbefragung erfolgte zum Kantonsspital Bruderholz.




3.01.09 Kantonsspital Laufen, Sanierungsmassnahmen


Die Spitalleitung Laufen sieht vor, das Thema im 2. Quartal 2002 mit dem Hochbauamt aufzunehmen, damit bis Ende 3. Quartal 2002 auf Stufe Direktion (BUD und VSD) die nötigen Entscheidgrundlagen vorliegen.




3.01.14 Spitalliste


Im Regierungsprogramm 1999 - 2003 ist die Ueberarbeitung der gemeinsamen Spitalliste BS/BL vorgesehen. Die aktuelle Spitalliste ist bis Ende 2002 gültig.


Gemäss der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist die Spitalliste per 1.1.2003 lediglich zu aktualisieren. Eine eigentliche Ueberarbeitung werde sich erst aufgrund der zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes ergeben. Die Aktualisierung der vom Bundesrat genehmigten und bis Ende 2002 gültigen gemeinsamen Spitalliste werde den Kanton Basel-Landschaft nur am Rande betreffen, da der seinerzeit vereinbarte Bettenabbau (BS/BL insgesamt ca. 500 Betten) in Baselland in einem einzigen Schritt vollzogen wurde. Der Kanton Basel-Stadt demgegenüber wählte ein 2-Phasen-Konzept und habe nun nach dem Bettenabbau in den Privatspitälern in der zweiten Phase bis Ende 2002 noch rund 200 Betten in öffentlichen Spitälern abzubauen. Diese Situation habe keine negativen Auswirkungen auf Baselland.




3.01.20 Ueberarbeitung des Gesundheitsgesetzes


Das völlig neue Gesundheitsgesetz soll im 3. Quartal 2002 in die Vernehmlassung gehen und im 1. Quartal 2003 an den Landrat weitergeleitet werden.




3.01.22 Grundlagen für die Gesetzgebung für Alters- und Pflegeheime


Das gemäss Regierungsprogramm 1999 - 2003 vorgesehene Alters- und Pflegeheimgesetz soll im 3. Quartal 2002 in die Vernehmlassung gehen und im 2. Quartal 2003 an den Landrat weitergeleitet werden.




3.01.27 Bildungssystematik


Information der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zum aktuellen Stand (Zitate kursiv) :


Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 5. Februar 2002 den Bericht zum Vorprojekt über die Reorganisation der Berufsbildung im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Kenntnis genommen und Auftrag für die Fortsetzung der Abklärungen erteilt.


Auf der Sekundarstufe II wird eine Berufsfachschule Gesundheit und auf der Tertiärstufe eine Höhere Fachschule für Gesundheit für Schülerinnen und Schüler der beiden Kantone geplant.


Mit Bezug auf das alte Postulat der GPK von 1991 betreffend einem Neubau der Berufsschule für Pflege wird es laut Auskunft der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion für BS/BL eine gemeinsame Berufsfachschule Gesundheit mit Standort im Kanton Basel-Landschaft geben, welche sich voraussichtlich in Räumlichkeiten im unteren Kantonsteil befinden wird. Offen ist dagegen noch der Standort der Höheren Fachschule für Gesundheit.


Die Zuständigkeit für die Berufsbildung im Gesundheitswesen wird per 1. Januar 2004 von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion an die Erziehungs- und Kulturdirektion übergehen.




3.02 Arbeit


3.02.x (?) Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Chauffeure


Bei der Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Chauffeure rechnet das KIGA tendenziell mit einer Zunahme der Verzeigungen. Im Jahr 2001 wurden 130 von total rund 700 Betrieben besucht. Dabei mussten 24 Verzeigungen (18,5 %) vorgenommen und vier Verwarnungen ausgesprochen werden.




3.02.01 Personalbestand RAV


Der schweizerische Richtwert der Anzahl Stellensuchenden pro RAV-Stellenvermittelnden beträgt 85 Dossiers. Bis im September 2001 bewegte sich der Personalbestand der RAV am Richtwert. Die im Spätherbst 2001 angestiegene Anzahl von Stellensuchenden erforderte eine Personalaufstockung im Umfang von vier zusätzlichen Stellen.




3.03 Wirtschaftspolitik


3.03.02 Tourismusförderung BL


Zwischenzeitlich wurde die Stelle einer Geschäftsleitung bei Tourismus Baselland ausgeschrieben. Zudem haben Gespräche mit dem Chef der Sektion Tourismus beim Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, Prof. P. Keller, stattgefunden. Dieser attestierte dem Kanton Basel-Landschaft ausgezeichnete Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf eine aktive Tourismuspolitik. Die Struktur von Tourismus Baselland mit der Einbindung der Leistungsträger wird als vorteilhaft beurteilt.


Prof. Keller wird der VSD einen Vorschlag für eine einfache Ermittlung der potentiellen Wertschöpfung unterbreiten («Wertschöpfungsstudie light»). Ergebnisse dürften bis Mitte Sommer vorliegen. In bezug auf die rechtlichen Grundlagen rät Prof. Keller zu einer Ergänzung des Wirtschaftsförderungsgesetzes.




3.05 Wald


3.05.03 Konzept zur Erhebung der finanziellen Beteiligung an Waldbau-C-Projekten


Korrektur im Text der Vorlage unter Massnahmen: Statt Waldbesitzer muss es Nutzniesser heissen.




3.06 Vermessungs- und Meliorationswesen


3.06.05 Förderprogramm «Einstieg ins kommunale Gesamtprojekt» für die Gemeinden im Laufental


Nachdem die GPK in ihrem letztjährigen Bericht zum Amtsbericht die Empfehlung eingebracht hatte, für die Laufentaler Gemeinden die Anordnung von Gesamtmeliorationen unter gleichzeitigem Einbezug der nötigen raumplanerischen Massnahmen zu prüfen, stellte sich die Frage nach der Begründung des Verzichts auf eine Landratsvorlage.


Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bekundete in ihrer schriftlichen Stellungnahme (Auszüge kursiv) , die Ausarbeitung einer Vorlage werde als verfrüht erachtet, weil das Postulat von Monika Engel mit ähnli chem Inhalt durch die federführende BUD noch nicht beantwortet wurde.


Zudem hatte das Vermessungs- und Meliorationsamt im Frühjahr 2001 in Brislach eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in deren Verlauf sich zeigte, dass die Gemeinden des Laufentals einer Anordnung von Gesamtmeliorationen durch den Regierungsrat mehrheitlich ablehnend gegenüberstehen.


In den Laufentaler Gemeinden sind bis Ende 2003 die kommunalen Nutzungspläne an die kantonalen Rechtsgrundlagen anzupassen. Dabei stehen aktuell vor allem die Zonenpläne Siedlung im Vordergrund. Aber auch im Bereich der Zonenplanung Landschaft ist ein grosser Nachholbedarf vorhanden, da noch in keiner einzigen Gemeinde ein integraler Zonenplan Landschaft besteht.


Zusammen mit den in den meisten Gemeinden überalterten Parzellierungsstrukturen sowie den mangelhaften Erschliessungen bestehen nicht zu unterschätzende Hindernisse in Bezug auf eine solide, zukunftsbeständige Entwicklung. Dieser Aspekt muss mindestens bei der laufenden Evaluation von Varianten für eine Umfahrung der Gemeinden Zwingen und Laufen mitberücksichtigt werden. Gleichzeitig ist mit den Laufentaler Gemeinden das Gespräch betreffend der integralen Strukturverbesserungen unter gleichzeitigem Einbezug der nötigen raumplanerischen Massnahmen weiterzuführen und zu intensivieren.


Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion verwies im Zusammenhang auf das Postulat 2000/088 von Monika Engel, dessen Beantwortung durch die federführende Bau- und Umweltschutzdirektion noch ausstehe (siehe oben). Die BUD ihrerseits beantragt aber das Postulat im Rahmen der Sammelvorlage 2002/020 (Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt wurden sind, Punkt 2.3.1.5) als erledigt zur Abschreibung, ohne dass die angeführte «Begründung» in irgend einer Weise Aufschluss gibt, mit welchem «Vorgehen» dem Begehren des Postulats entsprochen werden soll.


In ihrem Bericht zur Sammelvorlage 2002/020 beantragt die GPK deshalb Nichtabschreibung des Postulats 2000/088 und fordert von der Regierung einen Zwischenbericht zur vielschichtigen Problematik, bei der Raumplanung und Meliorationswesen ineinandergreifen.




3.06.07 Digitaler Meliorationsleitungskataster


Der Verzicht auf die Unterbreitung einer Landratsvorlage wird mit der vorwiegend ablehnenden Resonanz auf den Entwurf durch kantonale Stellen und Gemeinden (Gemeindeverband) begründet. Die VSD legte der Subko die entsprechenden Stellungnahmen vor und erläuterte (Auszug kursiv):


Die VSD hat (...) den Landratsentwurf zurückgezogen und den Vorschlag der Finanzdirektion zur Ausführung beschlossen: die Sicherung der vorhandenen Leitungspläne durch amtsinterne Ressourcen, also zu Lasten des Amtes.


Dies hat zur Folge, dass die Integration in den Leitungskataster der jeweiligen Gemeinde nicht möglich ist und auch keine Feldaufnahmen zum besseren Unterhalts- und Kostenmanagement der für die erdverlegten Leitungen unterhaltspflichtigen Gemeinden ausgeführt werden können. Die Fachstelle Melioration wird künftig von den Gemeinden, Ingenieurbüros und Privaten gewünschte Auszüge aus dem Meliorationsleitungskataster nur noch gegen Entschädigung abgeben .




3.07 Rheinhäfen


3.07.02 Expertise Zusammenlegung Rheinhäfen


Nach einer Verzögerung von rund einem Jahr liegt nun die 1999 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie der Prognos AG zur Schaffung einer einzigen überkantonalen Rheinhafenverwaltung (Postulat SP-Fraktion vom Juni 1997) vor. Ueber deren Ergebnisse und das weitere Vorgehen hat der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort vom 12. März 2002 zur Interpellation 2001/305 der FDP-Fraktion orientiert.


Interessant ist die Entwicklung der Ertragssituation der Rheinhäfen. Nach der Einführung der LSVA hat sich der Gewinn der Baselbieter Rheinhäfen infolge der tieferen Ansätze bei den Hafenabgaben für den Bahnverkehr gegenüber dem Strassenverkehr um rund 1/3 reduziert. Während früher 60 % der in den Rheinhäfen gelöschten Brenn- und Treibstoffe per Lastwagen abtransportiert wurden, sind es nun weniger als 30 %. Die Güter werden wegen der LSVA vermehrt per Bahn in Zentrallager im Landesinnern spediert. Die Feinverteilung der Güter mit Lastwagen erfolgt erst ab diesen Zentrallagern und nicht mehr direkt ab Rheinhäfen. Die Gewinnschmälerung der Rheinhäfen wird aber auf der anderen Seite durch Zahlungen des Bundes aus den LSVA-Einnahmen an den Kanton kompensiert. Andererseits musste man jedoch bereits auch feststellen, dass die Kapazität des Bahnanschlusses der Rheinhäfen der Nachfrage nicht mehr genügt.




4 BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION


4.01 Umweltschutz und Energie


Das im Sommer 2000 eingesetzte Forum Nachhaltige Entwicklung BL hat im August 2001 in einem Bericht Handlungsfelder ausgearbeitet, die bereits ins Jahresprogramm 2002 eingeflossen sind.




4.01.18 Abfälle


Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt das weitere Vorgehen bezüglich der brennbaren Abfälle festgelegt (Klärung der kantonalen Kontingente und der Sicherung der benötigten Verbrennungskapazität). Eine generelle Standortbestimmung erfolgt evtl. im Anschluss an diese Klärung.




4.01.20 Energie


Der Bericht der Expertengruppe der BUD zur Energiepolitik sieht als Handlungsfelder die vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Effizienzsteigerungen bei Bauten und Mobilität vor. Ein Versuch mit Energiesparcontracting läuft im Kanton an einem Objekt, erste Erfahrungen werden ausgewertet.




4.01.x (?) Luftreinhaltung


Der Luftreinhalteplan mit rund 40 konkreten Massnahmen ist in BL und BS zur Zeit in der verwaltungsinternen Vernehmlassung und soll danach vom Regierungsrat verabschiedet werden. Auch die Feinstaub-Problematik wurde dabei berücksichtigt.




4.01.x (?) Nicht-ionisierende Strahlung


Bei den nichtkonformen und inzwischen an die neuen Vorschriften angepassten Anlagen handelte es sich um drei Stück. Das Lufthygiene-Amt führt laufend weitere Ueberprüfungen durch.




4.02 Verkehr und Bau


4.02.05.02 Bahn 2000, 2. Etappe


Bezüglich der Linienführung ist der Kanton allen Varianten gegenüber offen, der Entscheid sollte aber bis Ende 2002 fallen. Es ist darauf zu achten, dass durch die Variantendiskussion das Hauptanliegen, die Realisierung des Wisenbergtunnels im Rahmen der 2. Etappe von Bahn 2000, nicht in Frage gestellt wird.




4.02.10 Belchentunnel


Die 1. Instandsetzungsetappe des Belchentunnels war und ist von einer breit angelegten Oeffentlichkeitsarbeit begleitet, deren Erfolg positiv gewertet wird. Die Horrorszenarien sind ausgeblieben.




4.02.11 Umfahrung Sissach


Schon vor Inangriffnahme der Bauarbeiten wurde zur Ermittlung eventueller späterer Schäden in einem gewissen Perimeter der Zustand aller Bauten aufgenommen, um für Entschädigungen eine gesicherte Grundlage zu haben. Entgegen gewissen Darstellungen in den Medien wurden bei Sprengungen nie Evakuierungen angeordnet, entsprechende Gefahren bestanden nie. Hingegen wurde eine besonders erschütterungsempfindliche Person jeweils persönlich vorinformiert. Die Ursachen des Einsturzes vom 1.2.2002 werden zusätzlich von einem unabhängigen Experten der ETH abgeklärt. Ueber die Verzögerung des Abschlusses des Tunnelbaus kann noch nichts Genaues gesagt werden.




4.02.17 Radroutennetz


Die Radrouten im unteren und mittleren Kantonsteil sind weitgehend fertig gestellt. Das Schwergewicht wird nun im Laufental und im oberen Kantonsteil liegen. Der Ausbaustand betrug per Ende 2001 190 km (von 297 km).




4.03 Bau und Architektur


4.03.x (?) Dreifachturnhalle Liestal


Es kann festgestellt werden, dass die Dreifachturnhalle bei einer Wochenbelegung von 107 Std. tagsüber und 41 Std. am Abend gut ausgelastet ist und neben der Handelsschule des KV auch andern Liestaler Schulen und Vereinen zur Verfügung steht. Die Armee wird die Hallen erst ab 2005 beanspruchen.




4.03.15 Sanierung Kantonslabor, Umwelt und Verbraucherschutzzentrum


Mögliche Synergien einer Zusammenführung in einem Komplex werden derzeit geprüft. Vom Ergebnis hängt ab, ob es zu einer entsprechenden Landrats-Vorlage kommt.




4.03.x (?) Kantonsspital Bruderholz, Sofortmassnahmen


Die den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügenden Anlagen betreffen die Wasserversorgung, die Wasseraufbereitung, die Notstromanlage sowie Lifttüren, Kälteanlagen u.a.. Nach ersten Schätzungen ist für die Sanierung etwa mit Kosten von 8 Mio. Fr. (+/- 25 %) zu rechnen.




4.04 Raumplanung


4.04.05 ÖV, genereller Leistungsauftrag 2001-2005


Die mit dem Fahrplanwechsel 2001 erfolgten Neuerungen haben sich bewährt, wovon u.a. die gestiegenen Frequenzen der Linien 10 und 11 zeugen. Die noch bestehenden Mängel mit dem hinkenden Halbstundentakt und dem Nicht-Halten in Lausen und Tecknau der Blauen Linie S3 Olten-Basel-Laufen sollten im Rahmen des Projekts Regio-S-Bahn Basel 2005 behoben werden können. Ein 15-Minuten-Takt für diese Linie ist erst nach der Realisierung der 2. Etappe der Bahn 2000 möglich.




4.04.11 Erhaltung der Biodiversität


Es geht nicht darum, Inventare zu machen oder zu vervollständigen, sondern darum, ein Kontrollsystem zu entwickeln, mit dem Veränderungen frühzeitig erfasst werden können.




5 JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITAERDIREKTION


5.1 Berichterstattung zum Amtsbericht


5.01 Oeffentliche Sicherheit/Kriminalitätsbekämpfung, Bevölkerungsschutz


5.01.x (?) Ausbildung und Einführung der Jugendsachbearbeitenden


Die Jugendsachbearbeitenden haben die Aufgabe, der zunehmenden Jugendkriminalität durch professionelles und konsequentes Handeln präventiv und repressiv entgegenzuwirken. Bis Ende 2002 soll deren Zahl von drei auf sechs Personen erweitert werden.


Die Früherkennung von Fehlentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen sowie von Gruppen erfordert eine Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden, Gemeinden, Schulen, Jugendtreffs - und mit den Sicherheitsabteilungen/Polizeistellen. Der Präventionsansatz beinhaltet auch die Hilfestellung an hilfesuchende Jugendliche und an Eltern. Der Schutz der nicht verhaltensauffälligen Kinder und Jugendlichen selbst soll gewährleistet bzw. verstärkt werden.




Ergänzung:
Einbruchdiebstähle, begangen durch Angehörige der sogenannten MEM (mobile ethnische Minderheiten):


Erneut ist in den letzten Monaten eine deutliche Zunahme - vorwiegend im unteren Kantonsteil - festzustellen. Kinder und Jugendliche werden von Erwachsenen zu deliktischen Handlungen in die Schweiz geschickt. Sie logieren meistens in entsprechenden Camps im nahegelegenen Frankreich. Oft sind sie weniger als 15 Jahre alt. Diese Kinder jenischer Herkunft führen in der Regel keine Ausweispapiere auf sich. Meistens bleibt den Polizeiorganen nichts anderes übrig, als die Betroffenen nach Frankreich auszuschaffen.


Massnahmen: Einerseits wurden Fahndungselemente geschaffen, welche offensichtlich auch in der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität erfolgreich eingesetzt werden. Zum anderen erhofft man sich bei der Justiz bessere Möglichkeiten aus dem seit kurzem in Kraft getretenen Staatsvertrag mit Frankreich. Die GPK ist der Meinung, diese Angelegenheit müsse aufmerksam weiterverfolgt werden.




5.01.21 Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen


Mit dem Bund besteht ein Vertrag, im Jahr 2001 zusätzlich 6'600 Kontrollen vorzunehmen. Der Kanton wird hiefür entschädigt. Es wurde eine Zunahme der Uebertretungen festgestellt. Ob dies als Folge der Intensivierung der Kontrollen zu bewerten ist oder auf ein generelles Ansteigen des Fehlverhaltens der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist, wird sich erst später durch statistische Vergleiche zeigen.




5.01.14 Arbeitserziehungsanstalt Arxhof


Die GPK liess sich im vergangenen Jahr, ausgelöst durch Fragen von Landräten, über die Situation des Arxhof informieren. Sie ist auch anlässlich des Gesprächs über den Amtsbericht auf das Thema eingegangen und liess sich u.a. mit dem Feedbackbogen über die Zufriedenheit der zuweisenden Stellen dokumentieren. Die ersten Resultate - offenbar arbeitet man noch nicht lange damit - zeigen ein recht positives Bild. Man wird mit der Befragung weitere Erfahrungen sammeln, um mittels einer breiteren Erfassung die qualitativen Aussagen allenfalls erhärten zu können. Die GPK erachtet die Befragung der Zuweiser als wichtig und sinnvoll. Die Erfüllung der (ökonomischen) Saldovorgaben ist gemäss dem Direktionsvorsteher gegeben.




5.02 Gesetzgebung


5.02.01 Systematische Ueberprüfung der Gesetzessammlung auf ihre Notwendigkeit und Aktualität


Ein entsprechender Regierungsratsbeschluss steht noch aus. Sobald dieser vorliegt, wird er der GPK Subko IV zugestellt.




5.2 Berichterstattung aus der übrigen Tätigkeit der Verwaltung


Häusliche Gewalt:
Nach zweijähriger Pilotphase wurde im April 2001 ein Definitivum mit einer 50 %-Stelle geschaffen und im Januar 2002 erfolgte eine Aufstockung auf total 100 Stellenprozente. Nicht zuletzt die Behörden sind zunehmend auf die neu geschaffenen Angebote angewiesen. Seit einem Jahr erfasst die Polizei die Fälle explizit, monatlich werden über 60 Fälle verzeichnet.




6 ERZIEHUNGS- UND KULTURDIREKTION


6.01 Bildung


6.01.02 Lernen mit Internet


Lernen mit Internet und Multimedia wird als Pilotprojekt in der Sekundarschule Reinach sowie in den Realschulen angeboten. Für die übrigen Schulen sind im Rahmen des Verpflichtungskredites nur minimale Investitionen getätigt worden. Die Fortbildung der Lehrpersonen wurde intensiviert. Es sind nicht nur wenige «Internetlehrpersonen» auszubilden, sondern grundsätzlich müssen sich alle Lehrpersonen eine qualifizierte, didaktische Nutzung erarbeiten. Der Bund will 100 Mio. Franken für diese Förderung aufwenden, trotzdem entstehen dem Kanton Basel-Landschaft Mehrkosten in den Bereichen Fortbildung, Schulentwicklung und -ausstattung.




6.01.06 Schulpsychologie


Der Schulpsychologische Dienst wird schrittweise um gut drei Stellen ausgebaut. Die Inanspruchnahme ist tendenziell steigend. Den Eltern und Lehrpersonen werden ungefähre Wartezeiten bekanntgegeben, diese liegen für Schulreifeabklärungen bei zwei bis drei Wochen, sonst durchschnittlich zwischen zwei bis drei Monaten.




6.01.18 Ombudsstelle für Menschen mit einer Behinderung


Mit der neu eingeführten Bewilligungspflicht für Heime für Erwachsene wurde eine unabhängige Beanstandungsstelle für jedes Heim verlangt. Viele heikle Situationen können so intern geklärt werden. Es werden nicht sehr viele Fälle bis zum Ombudsman gelangen, weshalb keine eigene Ombudsstelle eingerichtet wird.




6.01.19 Evaluation der Gymnasien


Die externen Evaluationen wurden von auswärtigen Expertinnen und Experten mit professionellen Kompetenzen in Pädagogik und Betriebsführung durchgeführt. Die Gymnasiallehrpersonen sind sich externer Ueberprüfung ihrer Arbeit durch die Maturexpertinnen und -experten gewohnt. Es existieren Pläne, ein schweizerisches Kompetenzzentrum aufzubauen, das von den Kantonen mit externen Evaluationen beauftragt werden könnte.




6.01.22 Berufsschule


Neu wird an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal die Ausbildung zum Logistiker/zur Logistikerin und zum Betriebspraktiker/zur Betriebspraktikerin für die beiden Basel angeboten. Für diese Ausbildungen wurden erfreulicherweise auch die passenden Betriebe gefunden.


Die Attestausbildung wird die Anlehre ablösen und soll auch den Uebergang zur Normallehre gewährleisten.




6.01.36 Erwachsenenbildung


Die Fachstelle soll über das gesamte Erwachsenenbildungsangebot im Kanton und in der Region sowie über alle entsprechenden inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekte informieren. Sie handelt Leistungsaufträge im Erwachsenenbereich aus und ist Controllinginstanz für diese Leistungsaufträge. Weiter schafft sie Finanztransparenz im gesamten Erwachsenenbildungsbereich (Finanzierungsmodell), betreut Akkreditierungs- und Zertifizierungsfragen in Zusammenarbeit mit dem Bund, ist für die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Stelle in Basel-Stadt besorgt und vertritt den Kanton in Erwachsenenbildungskonferenzen.




6.02 Kultur


6.02.12 Römerhaus


Trotz teilweiser Sanierung infolge Renovation war 2001 für das Römermuseum Augst mit 68'490 Eintritten eines der erfolgreichsten Jahre seit dessen Eröffnung.




6.03 Sport


6.03.05 Kommunikationszentrum für Sportverbände, Sportvereine und Institutionen


Der Erweiterungsbau des Kunstturn-Zentrums in Liestal verzögert sich aus finanziellen Gründen, weshalb das Kommunikationszentrum vorerst kein Thema mehr ist. Das nordwestschweizerische Kunst- und Geräteturnzentrum hat bisher die notwendigen Finanzen nicht aufbringen können.




3. SCHLUSSBEMERKUNG


Die Geschäftsprüfungskommission dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dienste des Kantons Basel-Landschaft, die erfreuliche Leistungen erbracht haben.




4. ANTRAG


Die GPK beantragt dem Landrat, den Amtsbericht 2001 des Regierungsrates zu genehmigen.


Liestal, 25. April 2002


Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident



Back to Top