2002-38
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Urs Baumann: Veranlagung von selbständig Erwerbenden
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Autor/in:
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Urs Baumann, CVP
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Eingereicht am:
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7. Februar 2002
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Nr.:
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2002-038
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Bekanntlich werden selbständig Erwerbende für ihr Einkommen am Ort ihrer Erwerbstätigkeit besteuert. Die Veranlagung wurde ebenfalls durch die dortige Steuerbehörde vorgenommen. Vermögen und Kapitalerträge werden durch die Steuerbehörde des Wohnsitzkantons veranlagt.
Nun wurde die Praxis auf den 1.1.2002 dahingehend geändert, dass sich betreffend Steuerdomizil zwar nichts ändert, die Veranlagung für das Erwerbseinkommen aber neu durch den Wohnsitzkanton erfolgt. Gleichzeitig findet eine Steuerausscheidung statt.
Obwohl durch diese Praxisänderung zwar eine Rationalisierung erreicht wird, stellen sich doch folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitten möchte:
1.
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Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser auf eidg. Ebene eingeführten Praxisänderung?
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2.
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Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die Prüfung der Jahresrechnungen selbständig Erwerbender für den Veranlagungskanton zum Nachteil gelangen kann, weil der veranlagende Kanton kein Interesse daran haben könnte, die eingereichten Jahresrechnungen ordnungsgemäss zu prüfen - ohne erkennbaren Nutzen für ihn?
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3.
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Wie kann die Steuerbehörde im Arbeitskanton überprüfen, ob die Jahresrechnungen gründlich geprüft sind?
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4.
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Wie kann gewährleistet werden, dass keine selbständigen Erwerbseinkommen am Fiskus vorbei gelangen?
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