2002-33
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Urs Baumann: Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei Institutionen mit Globalbudget
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Autor/in:
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Urs Baumann, CVP (Bachmann, Franz, Jermann Walter, Jourdan, Klein, Lusser, Rohrbach, Schneider, Schuler, Tanner, Zwick)
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Eingereicht am:
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7. Februar 2002
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Nr.:
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2002-033
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Ausstattung von Institutionen mit Globalbudgets klar geregelt wird, allenfalls unter Änderung der gesetzlichen Grundlagen:
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Vor der Gewährung eines Globalbudgets muss der Nachweis einer qualifizierten, aussagekräftigen Buchführung und eines Controllings erbracht werden, wobei der Stellvertretungsfrage die nötige Beachtung geschenkt werden muss.
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Bis spätestens 30. November sind die Budgets für das kommende Jahr der verantwortlichen Aufsichtsbehörde sowie der Finanzkontrolle einzureichen.
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Sämtliche mit Globalbudgets ausgestatteten Institutionen haben nebst dem
Jahresabschluss mindestens einen zusätzlichen Semesterabschluss zu erstellen. Beide Abschlüsse sind je spätestens zwei Monate nach Abschlussdatum der verantwortlichen Aufsichtsbehörde und der Finanzkontrolle einzureichen. |
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Der Bericht einer qualifizierten Revisionsstelle ist bis drei Monate nach Jahresabschluss vorzulegen.
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Begründung
Durch das Globalbudget erhalten Institutionen, welche bis anhin Teil der Verwaltung waren, die Möglichkeit weitgehender unternehmerischer und finanzieller Autonomie. Das Parlament spricht dabei - oft für mehr als 1 Jahr - die notwendigen finanziellen Mittel. Gerade in einem Kanton, welcher die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung auf seine Flagge schreibt, sind solche Modelle grundsätzlich zu begrüssen und wurden teilweise bereits realisiert.
In letzter Zeit kommen jedoch Zweifel auf, ob wir die nötigen Voraussetzungen für die zufriedenstellende Einführung bzw. Umsetzung der Globalbudgets auch wirklich geschaffen haben. Sowohl beim UKBB als auch bei der FHBB kamen erhebliche Mängel im administrativen bzw. buchhalterischen Bereich zu Tage. Negative Budgetabweichungen in Millionenhöhe mögen deshalb auch nicht überraschen. Es darf nicht sein, dass das Controlling derart vernachlässigt wird und man derart lange auf aussagekräftige Zahlen warten muss. Aufgrund des Leistungsauftrages bzw. der doch gebundenen Ausgaben ist der Kanton gefordert. Oder wer zahlt denn anfallende Defizite, welche durch die Institutionen nicht aufgefangen werden?
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