2002-30

Nach dem positiven Entscheid des Basler Souveräns zum Sanierungsprojekt für die Schiessanlage Allschwilerweiher ist nun das Baubewilligungsprozedere im Gang.

Die Gemeinden Binningen und Allschwil können dem vorliegenden Sanierungskonzept nicht zustimmen und haben Einsprache erhoben.


Bei der Gestaltung der baulichen Sanierungsmassnahmen ist nicht nur zu berücksichtigen, dass der Schiesslärm auf ein erträgliches Mass beschränkt wird, sondern es sind auch weitere öffentliche Interessen namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes in die Planung mit einzubeziehen.


Die geplante Lärmschutzmauer führt zu einem massiven Eingriff in die Landschaft und der Lärmschutz für die benachbarten Wohngebiete kann trotzdem nicht erreicht werden (keine Einreihung in die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II).


Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

Ist eine umfassende Bodensanierung des frei werdenden Geländes vorgesehen und wer bezahlt sie?



Back to Top