2002-30
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Marc Joset und Bea Fuchs: Lärmsanierung der Schiessanlage Allschwilerweiher
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Autor/in:
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Marc Joset und Bea Fuchs
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Eingereicht am:
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7. Februar 2002
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Nr.:
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2002-030
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Die Gemeinden Binningen und Allschwil können dem vorliegenden Sanierungskonzept nicht zustimmen und haben Einsprache erhoben.
Bei der Gestaltung der baulichen Sanierungsmassnahmen ist nicht nur zu berücksichtigen, dass der Schiesslärm auf ein erträgliches Mass beschränkt wird, sondern es sind auch weitere öffentliche Interessen namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes in die Planung mit einzubeziehen.
Die geplante Lärmschutzmauer führt zu einem massiven Eingriff in die Landschaft und der Lärmschutz für die benachbarten Wohngebiete kann trotzdem nicht erreicht werden (keine Einreihung in die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II).
Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1.
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Haben zwischen dem Bauherrn (Basel-Stadt) und den zuständigen kantonalen Instanzen von Baselland Vorabklärungen stattgefunden, wie dies bei solchen Bauvorhaben üblich ist?
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2.
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Handelt es sich um ein Sanierungsprojekt oder gar um eine
neue
Anlage, bei der nicht nur die Lärmschutz-Grenzwerte, sondern die tieferen Planungswerte gelten?
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3.
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Wird von Baselland ein Umweltverträglichkeitsbericht verlangt?
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4.
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Wie beurteilt der Regierungsrat die geplante Mauer (300 m lang und bis zu 13 m hoch!) bezüglich Landschaftsschutz?
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5.
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Steht die unterirdische Variante nicht mehr zur Diskussion? (Diese ist heute bei den Schützen nicht mehr umstritten und käme nicht teurer.)
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Ist eine umfassende Bodensanierung des frei werdenden Geländes vorgesehen und wer bezahlt sie?
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