Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss betreffend Ergänzung des Dekretes zum Schulgesetz "Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotoriktherapie" - Entwurf

Vom


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.


Das Dekret zum Schulgesetz vom 3. Dezember 1979 (1) wird wie folgt geändert:


neu


§ 25a Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie (§ 68)


1 Für die Behandlung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsauffälligkeiten werden Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie als Massnahmen der ambulanten IV-Sonderschulung angeboten.


2 Die Erziehungs- und Kulturdirektion kann mit Gemeinden und privaten, gemeinnützigen Organisationen Leistungsvereinbarungen über die Durchführung der Therapien abschliessen.


3 Die Kosten werden vom Kanton übernommen, soweit sie nicht durch Leistungen der Invalidenversicherung gedeckt sind. Die Einwohnergemeinden beteiligen sich gemäss § 60 zu drei Vierteln an den Kosten.


II.


Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.



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Fussnote:


1 SGS 640.1, GS 27.245