Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Vorlagentitel: | Ergänzung des Dekretes zum Schulgesetz (SGS 640.1) "Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie" | |
vom: | 29. Januar 2002 | |
Nr.: | 2002-022 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss betreffend Ergänzung des Dekretes zum Schulgesetz "Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotoriktherapie" - Entwurf
Vom
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret zum Schulgesetz vom 3. Dezember 1979 (1) wird wie folgt geändert:
neu
§ 25a Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie (§ 68)
1 Für die Behandlung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsauffälligkeiten werden Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie als Massnahmen der ambulanten IV-Sonderschulung angeboten.
2 Die Erziehungs- und Kulturdirektion kann mit Gemeinden und privaten, gemeinnützigen Organisationen Leistungsvereinbarungen über die Durchführung der Therapien abschliessen.
3 Die Kosten werden vom Kanton übernommen, soweit sie nicht durch Leistungen der Invalidenversicherung gedeckt sind. Die Einwohnergemeinden beteiligen sich gemäss § 60 zu drei Vierteln an den Kosten.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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Fussnote: