2002-22 (1)
Bericht Nr. 2002-022 an den Landrat |
Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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28. Mai 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Ergänzung des Dekretes zum Schulgesetz (SGS 640.1) "Heilpädagogische Früherziehung und Psychomotorik-Therapie"
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
[PDF-Format] (Fassung der Kommission)
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Entwurf Änderung des Dekretes zum Schulgesetz
[PDF-Format]
(Fassung der Redaktionskommission) |
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1. Die Vorlage im Überblick
Im Kanton Basel-Landschaft stehen seit Jahren für behinderte Kinder zwei Angebote zur Verfügung, nämlich:
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Heilpädagogische Früherziehung (HFE) für Kinder, die seit der Geburt in ihrer Entwicklung erheblich gefährdet, gestört oder behindert sind; mit pädagogisch-therapeutischen Massnahmen werden die Kinder bis zur Einschulung in Bezug auf Wahrnehmung, Motorik und Sprache gefördert und auf die Einschulung vorbereitet. HFE findet familienorientiert statt und beinhaltet auch die Beratung und Unterstützung der Bezugspersonen, vor allem der Eltern.
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Psychomotoriktherapie (PMT) richtet sich an Kinder/Jugendliche im Kindergarten- resp. Schulalter, die in ihrem Bewegungs- , Wahrnehmungs- sowie Beziehungsverhalten eingeschränkt oder behindert sind. Die Behandlung trägt dazu bei, dem Kind den Besuch des öffentlichen Kindergartens resp. der öffentlichen Schule zu ermöglichen, also den Besuch einer Sonderschule zu vermeiden.
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Beide Therapien werden durch die Stiftung "pädagogisch-therapeutisches Zentrum für Kinder, Baselland" (ptz) durchgeführt (bis zum Jahr 2000 wurde der Dienst von der Gemeinnützigen Gesellschaft Baselland getragen). HFE für Kinder mit Hörbehinderungen übernimmt die Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen, während für sehbehinderte Kinder vor wenigen Monaten in Münchenstein ein Früherziehungsdienst bei den Regionalen Kindergärten für seh- und motorischbehinderte Kinder geschaffen worden ist.
Beide Therapien sind von der eidgenössischen IV anerkannt und werden von ihr auch teilweise finanziert; allerdings ist nicht in allen Fällen eine IV-Leistung erhältlich (fehlende Aufenthaltdauer bei ausländischen Kindern resp. Kriterien bezüglich Schweregrad der Behinderung sind nicht erfüllt).
Da einerseits die Kosten für Kinder mit einer IV-Verfügung de facto nicht kostendeckend sind und andererseits für Kinder ohne IV-Verfügung keine Versicherungsleistungen erhältlich sind, hat die Regierung bei der PMT zu verschiedenen Zeiten beschlossen, Defizite bei den Betriebskosten - vor allem für Kinder ohne IV-Leistungen - zu übernehmen. Bei der HFE hat die zuständige Dienststelle der EKD in Ausnahmefällen Kostengutsprache für die Behandlung von Kindern ohne IV-Verfügung erteilt. Eine klare Rechtsgrundlage für diese Kostenübernahmen fehlt allerdings, weshalb mit dieser Vorlage für die Zeit des noch geltenden Schulgesetzes eine Ergänzung des Dekrets beantragt wird. Im neuen Bildungsgesetz hat der Landrat in erster Lesung beschlossen, diese Leistungen im Bereich der Sonderschulung anzusiedeln, weil für die Organisation und Durchführung dieser Angebote der Kanton federführend ist.
2. Die Beratung in der Kommission
Die EKK hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 16. Mai 2002 in Anwesenheit von Regierungspräsident Peter Schmid und René Broder, Leiter der Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, behandelt.
2.1 Eintretensdebatte
Sinn und Notwendigkeit der vom Kanton und im Bereich der PMT z.T. auch von Gemeinden (Muttenz, Laufen) angebotenen Therapien sind grundsätzlich unbestritten. In der Diskussion wurden die folgenden Themen/Fragen angesprochen:
2.1.1 Angebot
Hinterfragt wurde vor allem die in der Vorlage dargelegte hälftige Aufteilung bei der PMT für Kinder mit und einer solchen ohne IV-Verfügung. Diese Aufteilung entspricht einem Verhältnis, das von Fachleuten als verantwortbar taxiert wird. Die in der Vorlage angekündigte Neuregelung, nämlich ein Pensum a 100 % pro 3000 Schüler/innen des Kindergartens und der Primarschule vorzusehen, bedeutet eine Aufstockung des Angebotes um 1,3 auf insgesamt 6,6 Pensen a 100 %. Mit dieser Aufstockung wird allzu langen Wartelisten entgegengewirkt, wobei Kinder mit einer IV-Verfügung auch weiterhin mit Priorität behandelt werden. Die Erfahrung zeigt überdies, dass Therapien nicht ausschliesslich aufgrund einer absolut klaren Indikation verschrieben werden, sondern oft auch unter Berücksichtigung des vorhandenen Angebotes.
Die Erfolgskontrolle auf der operativen Ebene erfolgt dadurch, dass die Therapien von den Ärzten befristet verschrieben werden, durch ein internes Qualitätsmanagement und im Leistungscontrolling durch die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe als Auftraggeber. Im finanziellen Bericht wird mit dem Instrument der Plafonierung gearbeitet, was den Leistungserbringer zwingt, Prioritäten zu setzen.
2.1.2 Sonderschulung oder Spezielle Förderung
Im Rahmen der Behandlung des Bildungsgesetzes wurde die PMT der Sonderschulung zugeordnet, auch wenn bezüglich der Nicht-IV-Situationen die Spezielle Förderung denkbar gewesen wäre. Da jedoch weiterhin der Kanton mit der Organisation der PMT betraut bleiben soll, ist die getroffene Zuordnung korrekt. Falls einzelne Gemeinden weitergehende Angebote für Kinder, die keine IV-Leistungen beanspruchen können, vorsehen möchten, müssten sie für die Mehrkosten selber aufkommen.
2.1.3 Kosten
Gemäss Vorlage muss mit folgenden Mehrkosten gerechnet werden:
Bisher
(Jahr 2000) |
Neu
(ab 2002) |
Mehrkosten
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HFE
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140'000
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205'000
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+ 65'000
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PMT
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170'000
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750'000
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+ 415'000
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+ Laufen/Muttenz
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165'000
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Total
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475'000*
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955'000
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+ 480'000
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Zuzüglich einmalige Restdefizitkosten für die Jahre 1991 bis 2001 von CHF 450'000.- (davon entfallen rund CHF 182'000.- auf das Jahr 2001)
* entspricht den im Punkt 5.3 der Vorlage (S. 10) erwähnten CHF 500'000.-
Die Mehrkosten werden einerseits mit einer Angebotserweiterung (+ 1,3 Pensen bei der PMT und Ausdehnung der HFE auf eine begrenzte Zahl von Kindern ohne IV-Verfügung) und andererseits mit dem Ausgleich von Defiziten begründet. Die Defizite sind u.a. auch dadurch entstanden, dass die IV-Leistungen nicht kostendeckend waren. In der obigen Aufstellung nicht berücksichtigt ist eine mögliche Restdefizitübernahme bei der HFE für IV-Kinder. Dieses sollte gering ausfallen, falls die IV weiterhin zusätzlich Betriebsbeiträge ausrichtet. Die letzten zwei Jahre hat das BSV noch nicht abgerechnet.
2.1.4 Leistungsauftrag mit privatem Anbieter
Der EKK ist die nicht sehr transparente Rechnungsführung der ptz und das damit verbundene späte Erkennen von Defiziten durch die Fachstelle mehr als nur aufgefallen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die vergangenen zehn Jahre durch den Betriebswirtschafter der Fachstelle (unter Einbezug der Finanzverwaltung) nachgeprüft wurden. Ferner geht sie davon aus und erwartet, dass der Leistungsanbieter nach der allgemeinen Aufräumarbeit mit einem wachen Auge begleitet und kontrolliert wird, allenfalls unter Beizug der Finanzkontrolle. Dass man der privaten Trägerschaft nochmals eine Chance geben will, blieb in der Kommission nicht ohne kritische Bemerkungen. Die EKK verlangt deshalb, dass die Fachstelle nach 2 Betriebsjahren dem Parlament einen Bericht über die Erfahrungen mit der neuen Organisation und über die Art und Weise der erbrachten Dienstleistungen gemäss Leistungsvereinbarung vorlegt.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
2.2 Detailberatung
In der Detailberatung des Landratsbeschlusses werden folgende Ergänzungen und Erweiterung beschlossen:
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Im neuen § 25a des Dekretes zum Schulgesetz sind der § 68, der im Titel aufgeführt ist, und der im Absatz 3 erwähnte § 60 mit
"Schulgesetz"
zu ergänzen.
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Ferner ist im Landratsbeschluss folgender Auftrag festzuhalten:
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Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat bis Ende 2004 einen Bericht über die Erfahrungen mit der neuen Leistungsvereinbarung zwischen der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft und der Stiftung "pädagogisch-therapeutisches Zentrum für Kinder Baselland, ptz".
3. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat mit 8 zu 0 Stimmen - bei 2 Enthaltungen - dem gemäss Ziffer 2.2 erweiterten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Pfeffingen, den 28. Mai 2002
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner
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