2002-18

Ende Dezember letzten Jahres haben die Regierungen der beiden Basel den von der französischen Fluglärmbehörde Acnusa (Autorité de Contrôle des Nuances Sonores Aéroportuaires) empfohlenen Aenderungen der Abflug- und Landeverfahren zugestimmt.

Ausgangspunkt war die grössere Lärmbelastung von Elsässer Gemeinden, welche durch die Einführung der 270° - Schlaufe nach dem Südstart im Mai 2000 entstanden ist. Mit den Acnusa-Empfehlungen wird eine Lärmentlastung der französischen Nachbarn erreicht, erkauft durch eine Mehrbelastung der Schweizer Seite.


Zu dieser Vereinbarung, welche die französische Behörden offensichtlich tel quel durchsetzen wollen, stellen sich einige Fragen:

Wir bitten den Regierungsrat um genaue Auskünfte.


Ist der Regierungsrat bereit, sich im Verwaltungsrat dafür einzusetzen, dass sich auch die Expressfracht-Maschinen an die allgemeine Nachtflugregelung halten müssen?



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