2002-18
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke: Empfehlungen der französischen Fluglärmbehörde (Acnusa)
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Autor/in:
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Madeleine Göschke, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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24. Januar 2002
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Nr.:
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2002-018
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Ausgangspunkt war die grössere Lärmbelastung von Elsässer Gemeinden, welche durch die Einführung der 270° - Schlaufe nach dem Südstart im Mai 2000 entstanden ist. Mit den Acnusa-Empfehlungen wird eine Lärmentlastung der französischen Nachbarn erreicht, erkauft durch eine Mehrbelastung der Schweizer Seite.
Zu dieser Vereinbarung, welche die französische Behörden offensichtlich tel quel durchsetzen wollen, stellen sich einige Fragen:
1.
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Weshalb haben die Regierungen beider Basel dieser Vereinbarung zugestimmt, ohne sie von der Fluglärmkommission beider Basel diskutieren zu lassen? Diese Kommission wurde doch zur Beratung solcher Fragen eingesetzt.
Im Gegensatz dazu hat die Acnusa die elsässischen Gemeinden in die Diskussion einbezogen. |
1 a.
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Hat die Fluglärmkommission immer noch eine Alibifunktion?
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1 b.
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Besteht die viel gerühmte Gleichberechtigung der beiden Partner F und CH nicht mehr?
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2.
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Wurde überhaupt in Betracht gezogen,
das im Mai 2000 eingeführte Startverfahren Elbeg ( 270°- Kurve nach dem Start nach Süden), das der elsässischen und deutschen Nachbarschaft mehr Fluglärm gebracht hat,
wieder aufzuheben und durch bessere Lösungen zu ersetzen?
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3.
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In den Medien war zu erfahren, dass die Regierungen beider Basel bei den Schweizer Gemeinden eine Vernehmlassung durchführen wollen.
Ist es sinnvoll, eine solche Vernehmlassung durchzuführen, nachdem die Franzosen die Acnusa-Empfehlungen offenbar kompromisslos durchsetzen wollen? |
4.
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Nach der geplanten Einführung des Blindlandesystems ILS Süd sollen die Landungen von Süden bereits ab einem Nordwind von 5 Knoten (ca 9 km/h) erlaubt sein, ebenso bei Nordwest- oder Nordostwind mit einer Nordkomponente von 5 und mehr Knoten. Bisher war man sich einig war, Landungen von Süden nur bei zwingenden Windverhältnissen, d.h. wie bisher bei 10 Knoten Nordwind zuzulassen.
Wenn "grössere Flexibilität" erlaubt ist, wird der Flughafen die Chance nutzen und mehr Landungen von Süden anordnen. Betroffen vom Mehrverkehr und damit von Mehrlärm sind fast nur Baselbieter Wohngebiete (Neuallschwil, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Dornach SO, Arlesheim, Aesch). Ist die Regierung bereit, sich weiterhin für die auch in der Risikoanalyse ausgesprochene Bedingung von 10 Knoten Gegenwind einzusetzen? |
5.
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Ist dem Regierungsrat bekannt, dass die Expressfracht-Flugzeuge auch in der Nachtsperrzeit (24 -05 Uhr) starten und landen?
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Wir bitten den Regierungsrat um genaue Auskünfte.
Ist der Regierungsrat bereit, sich im Verwaltungsrat dafür einzusetzen, dass sich auch die Expressfracht-Maschinen an die allgemeine Nachtflugregelung halten müssen?
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