2002-17 (2)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. September 2002 |
Nr. 1660
24 2001/300
Postulat von Ruedi Brassel vom 13. Dezember 2001: Interdisziplinäres Zentrum für Konflikt- und Kooperationsforschung
Ursula Jäggi
stellt voran, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.
Bruno Steiger
ist der Auffassung, die Gewaltzunahme an den Schulen sei hausgemacht und gründe in der unverantwortlichen Einwanderungspolitik. Es gelte nun, die Ursachen und nicht die Symptome zu bekämpfen, er beantrage diesen ungeeigneten Vorstoss abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger ab.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2002/300 von Ruedi Brassel mit grossem Mehr.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1661
25 2001/302
Interpellation von Barbara Fünfschilling vom 13. Dezember 2001: Schülerkosten im Kanton Basel-Landschaft. Antwort des Regierungsrates
://: Das Traktandum ist abgesetzt, weil die Antwort noch nicht vorliegt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1662
26 2002/017
Interpellation von Hanspeter Ryser vom 24. Januar 2002: Kostenermittlung im neuen Bildungsgesetz. Schriftliche Antwort vom 9. April 2002
://: Der Landrat gewährt Hanspeter Ryser die Gelegenheit zu einer kurzen Erklärung.
Hanspeter Ryser , üblicherweise ein sehr friedliebender Mensch, ärgerte sich über die Beantwortung seiner bereits im Januar eingereichten Interpellation sehr. Er hätte erwartet, dass seine konkreten Fragen mit Zahlen belegt worden wären. Stattdessen werde eine einzige Zahl von 90 Millionen genannt und im Übrigen werde auf spätere Vorlagen verwiesen. Das Landwirtschaftsgesetz habe man zwar bereits zwei Jahre nach Inkraftsetzung ändern müssen - wie Hanspeter Frey kürzlich monierte -, doch das Bildungsgesetz müsse wegen den Sekundarschulbauten, über die er gerne Auskunft erhalten hätte, schon vor der Volksabstimmung in § 101 revidiert werden.
://: Damit ist die Interpellation 2002/017 von Hanspeter Ryser erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1663
27 2001/303
Interpellation der SP-Fraktion vom 13. Dezember 2001: Schlussfolgerung aus der internationalen Pisa-Studie für das Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 9. April 2002
://: Der Landrat gewährt auf Antrag von Eva Chappuis Diskussion.
Eva Chappuis bedankt sich beim Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung der Interpellation. Sie stelle fest, dass das bereits bei den Beratungen zum neuen Bildungsgesetz immer wieder diskutierte Thema Integration in Zukunft angegangen werden müsse, wenn die Qualität an den Schulen bewahrt und verbessert werden soll.
Die Landrätin geht davon aus, dass gesamtschweizerisch vertiefte Studien zu PISA angestellt werden und erst danach über das weitere Vorgehen und die Umsetzung von Massnahmen im Kanton Basel-Landschaft entschieden werden kann.
://: Damit ist die Interpellation 2001/303 der SP-Fraktion erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1664
28 2002/007
Interpellation von Dieter Völlmin vom 10. Januar 2002: Lotteriefonds: "Gare du Nord" oder Baselbieter Vereine?. Schriftliche Antwort vom 9. April 2002
://: Der Landrat gewährt auf Antrag von Dieter Völlmin Diskussion zur Interpellation.
Dieter Völlmin ist mit Bezug auf die Antwort zu Frage 1 der Auffassung, dass der Regierungsrat das Thema falsch verstanden hat oder falsch verstehen wollte. Um eine Wertung des Projektes "Gare du Nord" gehe es ihm nicht. Mehr als ein Ja beziehungsweise ein Nein hätte er auf diese Frage auch gar nicht erwartet. Das Thema laute, ob es den Spielregeln der Demokratie entspricht, kurz nach einer Abstimmung unter dem Motto "Ja zu Lotteriegeldern für Baselbieter Vereine", schwerpunktmässig einen Viertel des jährlichen Budgets fern der Baselbieter Vereine zu investieren.
Die Behauptung, es sei durch die Investition bei "Gare du Nord" für die Vereine kein Geld verloren gegangen, lässt sich nicht halten, denn von den rund 2,5 Millionen gingen 600'000 weg, so dass noch 1,9 Millionen für die Baselbieter Vereine übrig blieben.
Der Regierungsrat hätte seine Absicht, den namhaften Betrag abzuzweigen, gegenüber dem Komitee "Ja zu Lotteriegeldern für Baselbieter Vereine" zumindest kund tun können.
Zum Dispositionsteil führe der Regierungsrat in seiner Antwort aus, wer als Institution Beiträge beziehe, erhalte zusätzlich über den Dispositionsteil Gelder, wer aber als Institution nichts erhalte, gehe auch beim Dispositionsteil leer aus. Es wäre doch sehr seltsam, wenn eine solche Vorgabe im Kulturvertrag aufgenommen wäre. In Tat und Wahrheit steht im Kulturvertrag dazu Folgendes: Der Dispositionsteil soll der punktuellen Unterstützung in besonderen Situationen beispielsweise im Sinne von Investitionen zur Überbrückung von Startzuschüssen, von einmaligen Defizitgarantien und Beiträgen an die Mehrkosten ausserordentlicher Produktionen und Veranstaltungen dienen. Bei den Empfängern handelt es sich vornehmlich um diejenigen, die auch aus dem Institutionsteil gefördert werden. Bei anderen Kulturinstitutionen oder Projekten muss die regionale Bedeutung offensichtlich sein.
Anlässlich der Beratung des Kulturvertrags meinte die Kommissionspräsidentin zum Dispositionsteil: Die Veranstaltungen müssen von regionalem Interesse und professionell geführt sein, kontinuierlich ein ganzjähriges Programm anbieten und im Kanton Basel-Landschaft so nicht existieren.
In den Abstimmungserläuterungen zum Kulturvertrag sagt der Regierungsrat am Schluss: Ein Prozent aus dem Steueraufkommen der natürlichen Personen steht für das überregionale Kulturangebot in Basel-Stadt zur Verfügung, nicht mehr und nicht weniger.
Nun bleibt leider das Gefühl zurück, zusätzlich gestellte Forderungen würden über andere Wege befriedigt. Als Paradebeispiel eines demokratischen Verfahrens darf der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft von 600'000 Franken an "Gare du Nord" sicherlich nicht bezeichnet werden.
RR Peter Schmid merkt vorab an, tatsächlich deckten sich die Einschätzungen des Regierungsrat nicht mit jenen von Dieter Völlmin. Dass die Unterstützung des angesprochenen Projektes nicht still und leise abgewickelt werden soll, war für die Regierung von Beginn an klar. Der Regierungsrat betrachtet das Projekt - und das ist der wesentliche Punkt - als ein Baselbieter Projekt.
Die Beiträge an Neuuniformierungen und Neunistrumentierungen der Baselbieter Blasmusik-Vereine werden gemäss einer seit Jahren gültigen Vereinbarung mit dem kantonalen Musikverband abgewickelt. Kein einziges diesbezügliches Gesuch sei zurückgestellt worden. Kämen aus diesem Bereich häufiger Gesuche, dann müsste der Kanton zweifelsohne bei anderen Begehren zurückstecken. Keine Rede also von einer Diskriminierung der Blasmusik-Vereine.
Christoph Rudin erachtet "Gare du Nord" nicht als geeignet zum Statuieren eines Exempels für schlecht investiertes Geld. Das Projekt entspreche einem grossen Bedürfnis und habe bereits kurz nach Betriebsaufnahme ein grosses Ansehen gewonnen.
In der Kulturregion sei es zudem nicht ratsam, nur innerhalb seines eigenen Gartens zu denken. Wäre "Gare du Nord" im Bahnhof Tecknau stationiert, so hätte Dieter Völlmin die Interpellation wohl nicht geschrieben.
Zum Demokratieverständnis hält Christoph Rudin fest, tatsächlich könnte sich der Landrat überlegen, ob es nicht angezeigt wäre, den Kulturvertrag gelegentlich neu zu fassen und die Kulturbeiträge beispielsweise im Vierjahresturnus im Landrat zu diskutieren.
://: Damit ist die Interpellation 2002/007 von Dieter Völlmin erledigt.
Nr. 1665
29 2002/013
Postulat von Beatrice Fuchs vom 24. Januar 2002: Schaffung eines Ausbildungsmoduls "Informatikmittelschule"
RR Peter Schmid erklärt, die Regierung verstehe den Vorstoss wirklich als Postulat im Sinne von "Prüfen und Berichten". Aktuell würde die Erziehungsdirektion eine Informatikmittelschule nicht einrichten wollen, doch werde sie die Entwicklungen auf diesem Feld genau beobachten.
Eugen Tanner kann nicht als richtig erkennen, wenn zum Zeitpunkt, da die Berufsbildung über das Berufsbildungsgesetz verstärkt werden soll, der schulische Weg eingeschlagen und damit ein Nebengeleise geschaffen wird. Im Kanton Aargau wurde ein ähnliches Postulat im Jahre 2000 entgegengenommen. Aufgrund der getroffenen Abklärungen wurde auf die Führung einer Informatikmittelschule aber verzichtet. Zudem machte der Kanton Zürich, wo eine solche Schule geführt wird, die Feststellung, dass der Markt für rund einen Drittel der Absolventen keine Stellen bot.
Christine Mangold führt aus, zur Zeit befänden sich etwa 400 Jugendliche in einer Informatikausbildung, bis 2003 sei mit 600 Absolventen zu rechnen. Man müsste Vorsicht walten lassen, und keinesfalls in eine vom Markt nicht nachgefragte Richtung ausbilden. Weiter erscheine es der FDP-Fraktion problematisch, dass die Mittelschulausbildung dieselbe Abschlussqualifikation wie eine Berufslehre bieten soll. Die FDP stehe klipp und klar für eine duale Berufsbildung ein. Mit dem Angebot einer Informatikmittelschule würden die Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung der Berufslehre unterlaufen. Nicht logisch erscheint es der FDP-Fraktion zudem, dass die mit beträchtlichen Bundesmitteln erfolgreich aufgebaute Informatiklehre nun mit einem staatlichen Ausbildungsgang in einer Mittelschule konkurrenziert werden soll. Die Gefahr, dass Lehrbetriebe auf eigene Ausbildungs-Anstrengungen verzichten könnten, sei gross.
Die FDP lehnt das Postulat ab.
Beatrice Fuchs bedankt sich für die Entgegennahme des Postulates. Die Landrätin würde es sehr bedauern, wenn die Ideen jetzt schon, bevor der Regierungsrat geprüft und berichtet hat, gebodigt würden. Mit dem Vorstoss stelle sie die duale Ausbildung absolut nicht in Frage. Die Gegner müssten aber sehen, dass ein bestimmter Anteil von Jugendlichen eher den schulischen Weg bevorzuge. Der Run auf die Informatikausbildung am Wirtschaftsgymnasium in Basel habe doch gezeigt, dass viele Jugendliche den Weg zur Informatikerin oder zum Informatiker über die schulische Ausbildung gehen möchten.
Der Regierungsrat soll die Gelegenheit erhalten, zu prüfen und zu berichten, der Rat sollte das Postulat deshalb überweisen.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates 2002/013 von Beatrice Fuchs mit 41 zu 27 Stimmen ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1666
30 2002/016
Postulat von Robert Ziegler vom 24. Januar 2002: Werbung für Augusta Raurica
Ursula Jäggi erklärt, die Regierung nehme das "Postulätchen" betreffend Werbung für Augusta Raurica von Röbi Ziegler entgegen.
://: Das Postulat 2002/016 von Röbi Ziegler wird überwiesen.
Nr. 1667
Frage der Dringlichkeit:
2002/219
Dringliche Interpellation; Budgetierung der Gemeinden im Hinblick auf das neue Bildungsgesetz
RR Adrian Ballmer lehnt die Dringlichkeit der Interpellation ab. Mit dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden, VBLG, hat sich die Regierung am 5. September über die Frage der Budgetierung in den Gemeinden beraten und sich über das Vorgehen geeinigt. Am 9. September richtete die Finanzdirektion ein Schreiben mit der Offerte an die Gemeinden, sie könnten sich mit ihren spezifischen Fragen an die Steuerverwaltung, die Finanzverwalterin oder an das Statistische Amt wenden.
Die Beantwortung erachtet der Regierungsrat für den Landrat nicht als dringlich, weil der Landrat in den Gemeinden nicht budgetieren müsse und weil die Finanzdirektion mit den Gemeinden weiterhin direkt und nicht über die Medien kommunizieren wolle.
Die aufgeworfenen Probleme betreffen zudem Schnittstellen zwischen der FKD, der EKD und der BUD. Inhaltlich abgestimmte Antworten auf die teilweise sehr komplexen Fragen darf das Parlament schriftlich bis in einer Woche erwarten.
Karl Rudin weist darauf hin, dass die Gemeinden gerade jetzt am Budgetprozess arbeiten und die Unklarheiten - nicht zuletzt unterschiedliche Aussagen von Regierungsmitgliedern - gerne aus dem Weg geräumt sähen. Der von Regierungsrat Ballmer angesprochene Brief sei bereits bei den Gemeinden eingetroffen, zum Bildungsgestz beinhalte er beispielswiese einen einzigen Satz.
Ursula Jäggi schlägt dem Rat vor, zu Beginn der Sitzung vom 19. September über die Aufnahme der Interpellation zur Budgetierung der Gemeinden auf die Traktandenliste zu befinden (Zweidrittelsmehrheit erforderlich!).
://: Karl Rudin ist mit dem Vorschlag der Präsidentin einverstanden.
Begründung des Vorstosses
2002/220
Verfahrenspostulat von Paul Schär vom 12. September 2002: Die Neuformulierung von § 51 der Geschäftsordnung des Landrates: FRAGESTUNDE
Auf die Begründung des Verfahrenspostulats wird verzichtet.
Ursula Jäggi wünscht guten Appetit und kündigt die Bürositzung für 13.45 Uhr an.
Schluss der Vormittagssitzung: 12.05 Uhr
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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