2002-17
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hanspeter Ryser: Kostenermittlung im neuen Bildungsgesetz
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Autor/in:
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Hanspeter Ryser, SVP
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Eingereicht am:
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24. Januar 2002
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Nr.:
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2002-017
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Das neue Bildungsgesetz ist zurzeit innerhalb der Erziehungs- und Kulturkommission weit fortgeschritten. Es enthält verschiedene Neuerungen im Bildungsbereich, sowohl bildungspolitischer als auch organisatorischer Natur.
Ich bitte den Regierungsrat, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Die Schulhäuser der heutigen Sekundarschulen werden in das Eigentum des Kantons überführt.
- Mit welchen einmaligen Kosten ist zu rechnen? - Welches sind die künftig zu erwartenden jährlichen Unterhaltskosten der Gebäude? - Mit welchem jährlichen Personalaufwand (Abwarte, Administration etc.) muss gerechnet werden? - Ist der Regierungsrat der Meinung, dass mit den heutigen Erkenntnissen (trotz positiver Volksabstimmung) dieses Vorgehen sinnvoll ist? |
2.
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Wenn das neue Bildungsgesetz vollumfänglich umgesetzt wird, mit welchen zusätzlichen jährlichen Gesamtaufwendungen muss der Kanton rechnen?
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3.
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Welche finanziellen Mehraufwendungen werden auf die Gemeinden zukommen?
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4.
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Aufgrund des Budgets 2002 können die entstehenden Mehrkosten nicht einfach von der laufenden Rechnung aufgefangen werden.
- Wie sieht der Regierungsrat die Verteilung dieser Mehrkosten? - Werden Kosten auf die Gemeinden übertragen? - Wenn ja in welcher Art und welchem Umfang? - Muss eventuell mit einer Steuererhöhung gerechnet werden? - Wie viele Steuerprozente machen die Erneuerungen im neuen Bildungsgesetz aus? |
5.
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Wenn der Regierungsrat eine Gesamtschau hält, ist er der Meinung, das Kosten/Nutzenverhältnis stimme überein?
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