2002-15
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Urs Baumann: Ermittlung von wirtschaftlich interessanten Industrie- und Gewerbezonen im Kanton Basel-Landschaft
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Autor/in:
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Urs Baumann, CVP
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Eingereicht am:
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24. Januar 2002
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Nr.:
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2002-015
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Hinzu kommt, dass sich im Aufbau befindende Unternehmen die nötigen Expansions-möglichkeiten nicht wahrnehmen können, weil Arealreserven nicht innert nützlicher Frist freigemacht bzw. ermittelt werden können. Dadurch steigt die Abwanderungsgefahr ansässiger Unternehmen. Bisher nicht aktiv und gezielt gefördert wurde zudem die Umsiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben aus möglichen Wohn- oder Dienstleistungszonen.
Diesem Manko soll mit einer Untersuchung abgeholfen werden. Darunter fallen nebst einem rein räumlichen Inventar auch das erzielte Steuersubstrat. Selbstverständlich sollen sämtliche Faktoren, die den Datenschutz nicht verletzen, gebührend berücksichtigt werden
Durch diese umfassende Untersuchung sollen deshalb die bestehenden und möglichen Industrie- und Gewerbezonen analysiert werden, und zwar unter Berücksichtigung des Steuerertrages z.B. pro m2, dem Entwicklungspotenzial, der Umnutzung bestehender Flächen, usw. Die Untersuchung könnte - um auch Kosten zu sparen und im Hinblick auf ein gutes Kosten- und Nutzen-Verhältnis - zweistufig erfolgen, weil einerseits Neuland beschritten wird und anderseits möglichst rasch erste Ergebnisse vorliegen sollten. In einer ersten Stufe wären Umfang und Tiefe abzuklären und mit Stichproben erste 'Trendmeldungen' zu erarbeiten. An diese würde sich gegebenenfalls die Volluntersuchung über das gesamte Kantonsgebiet anschliessen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, Untersuchungen durchzuführen um festzustellen,
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in welchem Ausmass durch nicht optimal genutzte Gebiete Nachteile für Kanton und Gemeinden entstanden sind und wie das Steuerpotenzial verbessert werden kann;
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wo unter- oder gar nicht genutzte Industrie- und Gewerbezonen vorhanden sind und wie diese optimal entwickelt werden können;
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wie die von der öffentlichen Hand getätigten Vorinvestitionen in die Erschliessung rückerstattet werden können.
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