2002-14

Suchtprobleme machen nicht an den Kantonsgrenzen halt, die Suchthilfe auch nicht. Für die Suchtthematik sind jedoch in den beiden Basler Halbkantonen die Zuständigkeiten und administrativen Strukturen getrennt, obwohl die wahrzunehmenden Aufgaben ähnlich sind und in einigen Themenbereichen etlicher Koordinationsaufwand notwendig ist.

Im sog. illegalen Drogenbereich erfolgt bereits hinsichtlich der niederschwelligen Einrichtungen (Kontakt- & Anlaufstellen) eine gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzierung durch die beiden Kantone. Im stationären Bereich werden die Kantone nächstens die gesamte Finanzierung vom Bund übernehmen müssen. Hinsichtlich der Schaffung neuer administrativer Strukturen drängt sich auf, ebenfalls eine gemeinsame kantonale Lösung in den beiden Basel zu vorzusehen.


Wir bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten

Ein gleichlautender Vorstoss wird im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereicht. Eine gemeinsame Beantwortung beider Vorstösse würde begrüsst.



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