2002-10 (1)
Bericht Nr. 2002-010 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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12. Februar 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Informatik in der Finanz- und Kirchendirektion
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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Geänderter Leistungsauftrag GS FKD
[PDF; 86 KB]
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1. Ausgangslage
1.1 Inhalt
Mit Vorlage 2002/010 vom 22. Januar 2002 stellt die Regierung dem Landrat den Antrag auf Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz vom 06. Juni 1983. Diese Änderung ist durch die Absicht bedingt, die bisherige Organisation der Informatik in der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) in eine geänderte Struktur zu überführen.
Heute ist in der FKD neben der zentralen Informatikplanung und -koordination (IPK) als strategischem Organ das Amt für Informatik (AfI) als primär operative Dienststelle tätig. Daneben verfügt jede Direktion über eine eigene Direktionsinformatik. Zudem bestehen 2 Kompetenzzentren (Geo-Daten (VSD) und Internet bzw. Datenhaltung (Landeskanzlei / Staatsarchiv)).
Vom IST zum SOLL :
Mit dem Ziel verbesserter Koordination der Informatik wird durch die Neuorganisation eine konsequente Trennung von strategischen und operativen Aufgaben (vgl. dazu Vorlage S. 2) im Rahmen der kantonalen Informatik-Organisation angestrebt. Die ZID wird neu aus dem Generalsekretariat FKD heraus und neben der weiterhin rein strategisch ausgerichteten IPK ausschliesslich operative Querschnitt-Aufgaben erbringen.
Die Verlagerung bisher in Spezialbereichen vom AfI erbrachter strategischer Aufgaben in die IPK bedingt eine Verstärkung ihrer Ressourcen.
1.2 Rechtliche Auswirkungen
Das Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz enthält in § 4 eine Aufzählung der einzelnen Dienststellen.
Die geplante Reorganisation bedingt eine (ersatzlose) Streichung des Amtes für Informatik als Dienststelle. Dafür zuständig ist der Landrat.
2. Kommissionsberatung
2.1 Beratung und grundsätzliche Fragen
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 06. Februar 2002 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär FKD, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Franz Weiss, Chief Controller FKD und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
Seitens des Generalsekretärs FKD wurde die geplante Neuorganisation der Informatik in der FKD ausführlich begründet und insbesondere die favorisierte Lösung aufgrund einer Beurteilung von möglichen Varianten in der Kombination von zentralen / dezentralen bzw. von strategischen / operativen Bereichen dargestellt. Daran anschliessend wurden folgende Punkte erörtert:
2.1.0 Organisationsautonomie der Regierung
Der Grund für die parlamentarische Behandlung des vorliegenden Geschäfts ist die rechtliche Verankerung der Dienststellen in einem landrätlichen Dekret. Die zweckmässige Organisation der Untereinheiten der Direktionen ist eine Aufgabe, welche in erster Linie der Exekutive zukommt. Sie verfügt über das erforderliche organisatorische Fachwissen und macht unmittelbar positive bzw. negative Erfahrungen mit einem einmal gewählten System.
Die Art und der Umfang der Bereitstellung der intern und/oder extern wirkenden personellen und materiellen Ressourcen bzw. deren administrative Zuordnung ist demnach (im Rahmen der Finanzkompetenzen) als operativer Entscheid in erster Linie der Exekutive zu überlassen. Das Parlament hat ohne Not derartige organisatorische Entscheide nicht in Frage zu stellen.
Eine Beurteilung der Plausibilität des konkreten Reorganisationsvorhabens führt zu folgendem Ergebnis:
2.1.1 Zentralisierungsgrad
Die geplante Reorganisation bewirkt eine vermehrte Zentralisierung bzw. Bündelung von strategischen Aufgaben. Mit der regierungsrätlichen Verordnung vom 08.03.94 über die Organisation und den Einsatz von Mitteln der Informatik in der Verwaltung wurde die Dezentralisierung der Informatik in die Wege geleitet. Dieser Schritt ist faktisch und politisch als irreversibel zu beurteilen. Die Direktionen und weiteren Untereinheiten der kantonalen Verwaltung haben eine Grösse, welche die Beibehaltung einer dezentralen Struktur auf der operativen Ebene als zweckmässig erscheinen lässt. Mit dem aktuellen und reorganisierten Konzept der Informatikorganisation wird eine sinnvolle Klammer über den dezentralen Informatikdiensten gebildet.
2.1.2 Verbindlichkeit zentraler Strategieentscheide
In einem partiell (bzw. auf der operativen Ebene) dezentralen System kommt den zentralen Strategieentscheiden eine erhebliche Bedeutung zu. Neben den qualitativen Anforderungen an solche Entscheide ist die Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit derselben eine unerlässliche Anforderung. In der IPK sind unter Leitung des Generalsekretärs FKD alle Direktionsinformatiker und (aktuell) der Leiter des AfI vertreten. Die von diesem Gremium und bei Grossprojekten von der Regierung gefällten Entscheide sowie die definierten Standards sind verbindlich und könnten nötigenfalls auch durchgesetzt werden.
2.1.3 Modifikation Leistungsauftrag
Der Leistungsauftrag ist im WoV-Umfeld das zentrale Instrument für die gezielte Steuerung von Leistungen und Kosten. Die geplante Änderung bewirkt, dass für das Generalsekretariat ein überarbeiteter Leistungs-auftrag erstellt werden muss. Derjenige des AfI entfällt.
Die Leistungsaufträge werden im WoV-Modell Baselland durch den Regierungsrat und nicht durch das Parlament beschlossen sondern von letzterem lediglich zur Kenntnis genommen. Im Regelfall geschieht dies gestützt auf § 21 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landrats zusammen mit dem Voranschlag.
Im Falle einer Reorganisation mit Wegfall einer Dienststelle ist es indes aus naheliegenden Überlegungen zur systematischen Bedeutung der Leistungsaufträge angezeigt, dass die damit verbundenen Änderungen dem Parlament über die entsprechende Modifikation des Leistungsauftrages kommuniziert werden.
Ein modifizierter Leistungsauftrag wurde der Vorlage nicht beigelegt. Aus diesem Grunde wurde von der Finanzkommission, auch wenn mit der Reorganisation nach Darstellung der verantwortlichen Fachleute keine materiellen Auswirkungen in der Leistungserbringung verbunden sein sollen, auf die korrekte Überarbeitung des Leistungsauftrages Wert gelegt. Die überarbeitete Version liegt dem Bericht bei.
2.1.4 Personelle Auswirkungen
Nach den Erklärungen der Verantwortlichen wird das Generalsekretariat durch die verschiebungsbedingte Einbindung des AfI (-) (neu: ZID) zwar grösser, doch bleibt insgesamt der Personalbestand unverändert. Die personelle Verstärkung der IPK erfolgt im Rahmen des aktuellen Personaletats.
2.1.5 Finanzielle Auswirkungen
Die geplante Reorganisation und die damit verbundene Optimierung lässt sich kostenneutral durchführen.
2.2 Eintreten
Das Eintreten war nach Erörterung der obigen Fragestellungen unbestritten.
2.3 Detailberatung
In der Detailberatung wurde die Dekretsänderung kommentarlos einstimmig genehmigt.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Beschluss-Entwurf (Beilage A) zuzustimmen und vom geänderten Leistungsauftrag des GS FKD Kenntnis zu nehmen.
Reigoldswil, den Februar 25, 2002
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
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