2001-260 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation von Peter Holinger, SVP, "betreffend Kaserne Liestal und eidg. Zollschule"
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vom:
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18. Dezember 2001
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Nr.:
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2001-260
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 25. Oktober 2001 hat Peter Holinger, SVP, eine Interpellation betreffend zunehmende Gewaltanwendung von Ausländern eingereicht. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
"Vor knapp einem Jahr hat das Stimmvolk des Kantons Basel-Landschaft dem Neu- und Umbau der Kaserne Liestal klar zugestimmt. Am vergangenen Freitag fand die letzte Infanterie-RS mit einem Vorbeimarsch im Stedtli ihren Abschluss. Nach dem Umbau werden Angehörige einer anderen Truppengattung die Kaserne belegen. Die Struktur der Schweizer Armee ist nach wie vor "im Umbau". Der Nonnenbodenweg der Stadt Liestal ist bald fertig gebaut. Es bestehen viele Miet- und Pachtverträge der Zollschule und der Kaserne zum Teil mit der Bürgergemeinde Liestal.
Nebst der Kaserne ist in Liestal auch die eidg. Zollschule beheimatet. Mit dem Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU wird es auch für die Zollschule Veränderungen geben. Aus meiner Sicht kann es sein, dass künftig weniger "Zöllner" in Liestal ausgebildet werden.
All diese Veränderungen werfen einige Fragen auf. Ich bitte den Regierungsrat höflich, wenn möglich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie ist der Stand der Planung zum Um- und Neubau der Kaserne Liestal?
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2.
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Wann findet der "Spatenstich" der Umbauarbeiten voraussichtlich statt?
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3.
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Kann die Kaserne während dem ETV 2002 noch benützt werden?
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4.
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Wird jetzt ein öffentliches Parkhaus unter dem Kasernenplatz gebaut?
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5.
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Im Moment parkieren die Rekruten auf dem Gitterli, wo diese Autos eigentlich stören. Dieser Parkplatz wird meines Wissens nicht bewirtschaftet, die Rekruten parkieren gratis. Wo parkieren die Armeeangehörigen, die in Liestal Dienst leisten in Zukunft ihre privaten Fahrzeuge und zu welchem Preis?
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6.
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Die Besucher der Zollschule parkieren auf einem Platz zwischen Frenke und H2 am Ende des Altbrunnenweges. Wie wird dieser Parkplatz bewirtschaftet?
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7.
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Kann es eintreffen, dass zukünftig die bestehenden Infrastrukturen von Kaserne und Zollschule mit Synergien gemeinsam genutzt werden? Zum Beispiel bei Oberbelegung der Kaserne "Ausquartierung" in die Zollschule, gegenseitige Nutzung der Turnhallen etc.?
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8.
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Wie werden die Aussenplätze Sichtern, Oris und Seltisberg künftig genutzt und müssen an den bestehenden Miet- und Pachtverträgen Änderungen vorgenommen werden? Auf der Sichtern ist die Nutzung der Chornschüüre mit dem Restaurant Sichtern, resp. der Bürgergemeinde geregelt.
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9.
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Werden die neuen Truppen auf dem Schiessplatz Sichtern auch noch schiessen und diese grosse Infrastruktur noch nutzen?
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10.
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Haben diese neuen Situationen Konsequenzen auf vorhandene Arbeitsplätze im Raume Liestal (Zollschule, Kaserne, Zeughaus etc.)?"
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Der Regierungsrat nimmt zur Interpellation wie folgt:
Der Zeitpunkt der Überführung der Armee 95 in die Strukturen der Armee XXI wird auch für die Kantone in unterschiedlichem Masse Veränderungen zur Folge haben. Der heute fortgeschrittene Reformprozess für die tiefgreifenden Veränderungen des schweizerischen Wehrwesens lässt schon klar erkennen, in welchen Segmenten die Kantone inskünftig ihren Beitrag bei der Armee XXI zu erbringen haben. Als Grundsatz gilt dabei neu der Begriff der kantonalen Mitverantwortung. Die Kantone werden ihre Aufgaben nach dem Leistungsprinzip mit einer Leistungsvereinbarung erfüllen. Diese neue Form der Zusammenarbeit löst die bisherige kantonale Militärhoheit ab. Als offensichtlichste Änderung kann dabei das Wegfallen der "kantonalen Truppen" genannt werden.
Nachdem der Bundesrat unlängst das Leitbild und das Gesetz über den Bevölkerungsschutz XXI verabschiedet hat, kann ebenso abgegrenzt werden, wie die zivile Zusammenarbeit bei Katastrophen und Notlagen zu erfolgen hat. Daraus lässt sich die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen auch in diesem Bereich bereits klar ableiten.
Von einer gewissen Tragweite ist sodann die Belegung des Waffenplatzes Liestal mit Rekrutenschulen und Wiederholungskursen. Von dieser Belegung ist die Bestückung des Zeughauses und dessen Arbeitsplätzen abhängig.
Der Chef Heer hat in diesem Zusammenhang der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion erneut bestätigt, dass bei der sogenannten "Standortplanung für die Armee XXI für Waffenplätze, BABHE-Betriebe und Kommando Stellen" das kantonale Zeughaus Liestal sowie der Waffenplatz Liestal für die Nutzung definiert sind. Das entsprechende Detailkonzept liegt vor. Es bildet unter anderem die Grundlage für die neu zu erstellenden Verträge zwischen dem Kanton und der schweizerischen Eidgenossenschaft (Waffenplatzvertrag, Benützungsvertrag, Vertrag über die finanzielle Abgeltung).
Vom neuen Nutzer des Waffenplatzes Liestal (Führungsunterstützung / Übermittlungstruppen) wissen wir, dass die Kaserne eine hohe Auslastung aufweisen wird. Es ist vorgesehen, dass in der Arme XXI die Dauer der Rekrutenschule 21 Wochen betragen wird. Die Kaserne Liestal wird als Ergänzung zu den bestehenden Kasernen Kloten und Bülach, wo die Grundausbildung absolviert wird, als Standortkaserne für die Verbandsausbildung dienen. Sie wird voraussichtlich pro Jahr 3 mal 8 Wochen betragen. In der übrigen Zeit wird die Kaserne beziehungsweise der gesamte Waffenplatz für Wiederholungskurse, ebenfalls von der Führungsunterstützung, beansprucht. Bereits heute steht fest, dass in den kommenden Jahren die Grösse der Kaserne, die gemäss dem Sanierungs- und Umbauprojekt auf eine Kapazität von 3 Kompanien ausgerichtet ist, für die Unterbringung aller Rekruten nicht ausreichen wird. Deshalb werden umliegende Gemeinden von Liestal als Aussenstandortgemeinden in ein gesamtes Belegungskonzept miteinbezogen. Es handelt sich dabei um Gemeinden, die bereits bisher über Infrastrukturen für die Aufnahme von Truppen verfügen. Mit diesen Gemeinden haben erste Gespräche unter der Federführung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und dem neuen Nutzer stattgefunden. Diese Gemeinden werden bis im Frühjahr 2002 ebenfalls über Detailinformationen verfügen, die es ihnen dann ermöglichen, allfällige bauliche Anpassungen ihrer Infrastrukturen in die Wege zu leiten, damit sie im Hinblick auf den Bezug der Kaserne ab Herbst 2004 gerüstet sind.
Die einzelnen Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt :
Frage 1:
Wie ist der Stand der Planung zum Um- und Neubau der Kaserne Liestal?
Im Anschluss an die Orientierung des neuen Nutzers (Lehrverband Führungsunterstützung Heer) im April 2001 über Hauptauftrag, Ausbildungsbedürfnisse und benötigte Infrastruktur dieser Truppengattung, die im vorliegenden Standortmodell Armee XXI für die Belegung der Kaserne Liestal vorgesehen ist, gab der Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Weiterbearbeitung des Projektes zur Vorbereitung der Bauausführung frei.
Gegenwärtig sind die Planenden am Ausfertigen der Werk- und Detailpläne mit dem Ziel, bei Baubeginn 70 % der Arbeiten zur Vergabe ausgeschrieben zu haben.
Frage 2:
Wann findet der "Spatenstich" der Umbauarbeiten voraussichtlich statt?
Nach der letzten Belegung der Kaserne durch eine militärische Truppe wird Mitte Februar 2002 mit den Demontage- und Räumungsarbeiten angefangen. Mit den Abbrucharbeiten von Küchentrakt und Magazinen kann im April 2002 begonnen werden. Der Spatenstich soll nach dem Abschluss der Vorbereitungsarbeiten im Sommer 2002 erfolgen.
Frage 3:
Kann die Kaserne während dem ETV 2002 noch benützt werden?
Die Planung sieht vor, dass das Hauptgebäude (mit WC und Duschen, aber ohne übrige Infrastruktur) bis im Juli benützt werden kann. Es sind folgende zivilen Belegungen vorgesehen: Eidg. Jungschützenkurs im Frühling und die Kampfrichter für das Eidg. Turnfest im Sommer 2002.
Frage 4:
Wird jetzt ein öffentliches Parkhaus unter dem Kasernenplatz gebaut?
Die Option zur Einräumung eines unselbständigen Baurechtes für den Bau einer unterirdischen Einstellhalle für zivile Zwecke gemäss Landratsbeschluss vom 8. Juni 2000 kann nicht ausgelöst werden. Ein entsprechender Entscheid wurde am 19. November 2001 dem Regierungsrat beantragt. Die Stadt Liestal ist bekanntlich in ihrer gegenwärtig angespannten finanziellen Situation nicht in der Lage, eine solche Investition zu tragen. Ebenfalls haben sich Gespräche sowohl mit der Basellandschaftlichen Pensionskasse als auch der Gebäudeversicherung nach anfänglich eher positiven Signalen infolge nicht gesicherter Rentabilität eines solchen Parkhauses zerschlagen.
Frage 5:
Im Moment parkieren die Rekruten auf dem Gitterli, wo diese Autos eigentlich stören. Dieser Parkplatz wird meines Wissens nicht bewirtschaftet, die Rekruten parkieren gratis. Wo parkieren die Armeeangehörigen, die in Liestal Dienst leisten in Zukunft ihre privaten Fahrzeuge und zu welchem Preis?
Gemäss einer tripartiten vertraglichen Vereinbarung zwischen der Bürgergemeinde Liestal, vertreten durch den Gemeinderat Liestal, dem Kanton und der Schweiz. Eidgenossenschaft vom 28.1.1981 über die Erstellung und Benützung von Parkplätzen auf Parzelle Nr. 1783 im Gitterli wurden Abstellplätze für Zivilfahrzeuge angelegt, die in erster Linie den Truppen des Waffenplatzes Liestal für die Belegung zur Verfügung stehen. Die Vereinbarung gewährleistet, dass die auf dem Waffenplatz Liestal Dienst leistenden Angehörigen der Armee ihre zivilen Fahrzeuge abstellen können. Es stehen insgesamt 137 Parkplätze zur Verfügung.
Die Benützung der Parkplätze wird durch den Waffenplatzkommandanten angewiesen. Dieser orientiert auch die Gemeinde, wenn keine Truppe auf dem Waffenplatz ist und die Gemeinde über die Parkplätze verfügen kann, so unter anderem bei einer Vermietung an Zirkusveranstalter und andere Anlässe.
Die Vereinbarung enthält im weiteren, dass die Gemeinde das notwendige Terrain unentgeltlich zur Verfügung stellt. Von den approximativen Erstellungskosten von Fr. 120'000.-- hat der Bund Fr. 60'000.--, die Gemeinde Fr. 10'000.-- und der Kanton den Rest übernommen.
Diese Vereinbarung war auch Bestandteil des militärischen Planungsgenehmigungsverfahrens für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne betreffend Parkplatznachweis für Zivilfahrzeuge der Truppe gemäss Art. 106 des kant. Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998.
Die Gemeinde Liestal erhält im Übrigen vom Bund eine jährliche Entschädigung von Fr. 12'174.50 im Sinne einer Verzinsung für das gesamte Areal im Gitterli von 18'730 m 2 von 1 % für Fr. 65.-- je m 2 .
Frage 6:
Die Besucher der Zollschule parkieren auf einem Platz zwischen Frenke und H2 am Ende des Altbrunnenweges. Wie wird dieser Parkplatz bewirtschaftet?
Das Ausbildungszentrum Liestal der Eidgenössischen Zollverwaltung (Zollschule) ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement unterstellt. Der Kanton Basel-Landschaft ist - im Gegensatz zum militärischen Bereich (Kaserne und Waffenplatz) - nicht in die Geschäfte der Eidg. Zollverwaltung eingebunden.
Die Abklärung bei der Zollschule über die Bewirtschaftung der Parkplätze hat ergeben, dass die Eidg. Zollverwaltung mit der Bürgergemeinde Liestal im Jahre 1980 einen Pachtvertrag über das Areal der Parkplätze am Altbrunnenweg abgeschlossen hat. Der Pachtzins in Jahre 2001 beläuft sich auf Fr. 11'555.--.
Frage 7:
Kann es eintreffen, dass zukünftig die bestehenden Infrastrukturen von Kaserne und Zollschule mit Synergien gemeinsam genutzt werden? Zum Beispiel bei Oberbelegung der Kaserne "Ausquartierung" in die Zollschule, gegenseitige Nutzung der Turnhallen etc.?
Das Ausbildungszentrum Liestal der Eidgenössischen Zollverwaltung weist einen hohen Auslastungsgrad auf. Bereits heute, wie auch in der Vergangenheit, hat die Eidg. Zollverwaltung der Truppe ihre Infrastrukturen zur Verfügung gestellt. So konnten zum Beispiel die Turnprüfungen an den Rekrutierungstagen in den vergangenen Jahren in der Turnhalle der Zollschule durchgeführt werden, weil die Einwohnergemeinde Liestal keine Turnhalle mehr zur Verfügung stellen konnte.
Ferner fanden einige militärische Einquartierungen wie Regimentsstäbe oder Offizierskurse in den Unterkünften der Zollschule statt, weil in der Kaserne keine ausreichenden Unterkünfte verfügbar waren.
Frage 8:
Wie werden die Aussenplätze Sichtern, Oris und Seltisberg künftig genutzt und müssen an den bestehenden Miet- und Pachtverträgen Änderungen vorgenommen werden? Auf der Sichtern ist die Nutzung der Chornschüüre mit dem Restaurant Sichtern, resp. der Bürgergemeinde geregelt.
Der neue Nutzer wird die gesamten Anlagen des Waffenplatzes, also auch die Aussenplätze Sichern, Oristal und den Schiessplatz Seltisberg, intensiv nutzen. Neben den Rekrutenschulen mit der Verbandsausbildung werden noch weitere Truppen der Führungsunterstützung ihre Fachdienste in Liestal absolvieren. Das bereits heute im Entwurf vorliegende Ausbildungskonzept sieht auch Verbandsübungen ausserhalb des Waffenplatzes vor. Das Gelände und die Topographie unseres Kantons mit seinen vielen Tälern und den Jurahöhen birgt besondere übermittlungstechnische Herausforderungen.
Wegen der zukünftig anderen Nutzung des Waffenplatzes wird zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowohl ein neuer Waffenplatzvertrag, wie auch ein neuer Benutzervertrag erstellt werden müssen. Die entsprechenden Verträge liegen in einem ersten Entwurf bereits vor.
Frage 9:
Werden die neuen Truppen auf dem Schiessplatz Sichtern auch noch schiessen und diese grosse Infrastruktur noch nutzen?
Die Schiessanlage Sichtern gliedert sich in folgende Teile:
Schiessanlagen
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300 Meter Distanz
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Schiessanlage
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50 Meter Distanz
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Schiessanlage
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25 Meter Distanz
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Die Benützung dieser Grossschiessanlage ist in einem Vertrag zwischen der Schweiz. Eidgenossenschaft, der Bürgergemeinde Liestal, der Einwohnergemeinde Liestal, der Einwohnergemeinde Frenkendorf und der Schützengesellschaft Liestal geregelt. Eigentümerin der Gebäude ist die Einwohnergemeinde Liestal, welche das Land im Baurecht von der Bürgergemeinde Liestal nutzt.
Die Schützengesellschaft Liestal partizipiert daran mit einem Stockwerkeigentum der Scheiben Nr. 51 - 60 300 Meter, 10 Pistolenscheiben 50 Meter, der gesamten 25 Meter Schiessanlage sowie einem Wirtschaftslokal und einer Luftdruck-Waffenanlage.
Der Bund besitzt das Nutzungsrecht des Schiessstandes 300 m im Bereich der Scheiben 1- 40. Er ist Stockwerkeigentümer des Scheibenstandes 1-40, der Scheibenwerkstätte sowie der militärischen Kurzdistanzanlagen. Die technischen Einrichtungen, 20 elektronische Scheiben und 20 konventionelle Scheiben (nicht mehr in Betrieb), sind ebenfalls Eigentum des Bundes
Die elektronischen Scheiben Nr. 41 - 50 300 Meter sind Eigentum der Einwohnergemeinde Liestal. Auf diesen Scheiben hat die Gemeinde Frenkendorf ein Nutzungsrecht für die Obligatorischschützen ihrer Gemeinde.
Die Beantwortung der Benützerfrage bezieht sich ausschliesslich auf den militärischen Teil und nicht auf den Bereich des Schiesswesens ausser Dienst, weil dieser Bereich Angelegenheit der Gemeinde beziehungsweise der Schützenvereine ist.
Im heutigen Zeitpunkt kann die Detailfrage der militärischen "Schiessausbildung" noch nicht abschliessend beantwortet werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der Verbandsausbildung das Standschiessen in der Schiessanlage Sichtern weniger ausgebildet wird, als dies bei der Grundausbildung der Fall ist. Deshalb wird die Schiessanlage Sichtern wahrscheinlich eine Scheibenüberkapazität auf die Distanz 300 m ausweisen. Vorbehalten bleiben allenfalls Verschiebungen der Ausbildungssegmente Schiessen innerhalb der 21 Wochen dauernden Rekrutenausbildung zu Gunsten der idealen Schiessanlage Sichtern.
Frage 10:
Haben diese neuen Situationen Konsequenzen auf vorhandene Arbeitsplätze im Raume Liestal (Zollschule, Kaserne, Zeughaus etc.)?
Das Bundesamt für Betriebe des Heeres hat für den Bereich des kantonalen Zeughauses Liestal und des Zeughauses Basel ein Detailkonzept vorgestellt, in dem die zukünftigen Aufgaben und Leistungen umschrieben sind. Das kantonale Zeughaus Liestal wird Standortzeughaus für den Waffenplatz Liestal bleiben und die Leistungen an den neuen Nutzer für das Einsatz- und Ausbildungsmaterial erbringen müssen. Über diesen Aufgabenbereich wird auf den 1.1.2003 eine neue vertragliche Regelung mit dem Bund betreffend die Zeughausverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft abzuschliessen sein.
In der Militärverwaltung wurden seit 1995 im Hinblick auf anstehende Veränderungen 16 Stellen abgebaut. Eine Stellenneubesetzung wurde nur noch vorgenommen, wenn eine Tätigkeit über das Jahr 1998 hinaus sichergestellt werden konnte. Es kam deshalb zu keinen
Härtefällen. Mit der jetzt bekannten Neuausrichtung des kantonalen Zeughauses ist es möglich, dass einige vakante Stellen wieder besetzt werden müssen.
Die Personalsituation kann aber erst schlüssig geklärt werden, wenn die laufenden Vorbereitungen zur Zusammenführung des Amts für Bevölkerungsschutz und der Militärverwaltung abgeschlossen sind. Diese soll per 1. Januar 2003 wirksam sein.
Die aufgeworfenen Fragen betreffen hauptsächlich Anlagen und Einrichtungen des Bundes, des Kantons und der Einwohnergemeinde Liestal. In verschiedenen Verträgen und Vereinbarungen werden Nutzung und Abgeltung geregelt.
Zur Abrundung der Fragenbeantwortung soll die nachfolgende Zusammenstellung über jährliche Entschädigungen und Abgeltungen an die Einwohnergemeinde Liestal dienen:
Entschädigungen des Bundes:
Entschädigung Pacht Parkplätze Zollschule
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Fr. 11'555.00
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Entschädigung Parkplätze Gitterli
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Fr. 12'174.50
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Entschädigung für Waffenplatz-Areal Sichtern
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Landwirtschaftsland Parzelle 340, 86 Aren
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Fr. 129.00
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Parzellen 339 und 340, 229 Aren
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Fr. 3'996.85
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Waldareal Fuchsrütti
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Fr. 1'284.70
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Entschädigung Kornspeicher auf Sichtern
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Fr. 16'000.00
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Total
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Fr. 45'140.05
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Ferner leistet der Bund auf Gesuch hin Beiträge an ausserordentliche Aufwendungen bei Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an der Schiessanlage Sichtern.
Leistungen des Kantons:
Gratisnutzung des Kasernenareals für besondere Anlässe und Parkierfläche Advents-/ Weihnachtszeit. Gratisnutzung der neuen Turnhalle Kaserne an 5 Abenden pro Woche. Bezüglich dieser auf Zusehen hin ermöglichten Nutzung durch turnende Vereine. Hierzu muss mit der Einwohnergemeinde Liestal noch eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden.
An den Unterhalts- und Energiekosten der Turnhalle beteiligt sich der Bund anteilsmässig. Er ist indessen nicht bereit, Kosten zu übernehmen, die nicht durch die Nutzung der Truppe verursacht werden.
Liestal, 18. Dezember 2001
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
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