Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Sammelvorlage betreffend 24 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2000 - Juli 2001 / Genehmigung |
|
vom: | 16. Oktober 2001 | |
Nr.: | 2001-242 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Prüfung und Verantwortlichkeit
Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.
Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde damals auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:
- Summe der Nominalkredite: | 163,93 Mio. Franken |
- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung) | 165,44 Mio. Franken |
- Summe der abgerechneten Gesamtkosten | 160,69 Mio. Franken |
Es wird auch in dieser Vorlage deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Sieben der 24 Abrechnungen mit jeweiligen Kredithöhen von 10.5 Mio. bis 22 Mio. Fr dominieren von Kredithöhe und Abrechnung her mit je 70%. Die Abrechnung betreffend Ausbau Archäologische Schwerpunkte in Augusta Raurica belegt eine Abrechnungssumme gerade noch 0.27%
4 . Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen
Trotz der Aufforderung an alle Direktionen und Dienststellen und trotz der Umfragen bei den Direktionscontrollern werden nach wie vor Abrechnungen gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet vorgelegt. Die Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die vorgeschriebene Frist einzuhalten. Mit der vorliegenden Sammelabrechnung konnten weitere Pendenzen aufgefunden und abgetragen werden. Die Frist seit der letzten Sammelabrechnung wurde genutzt, um verspätete Abrechnungen aufzuarbeiten. Der Zeitbedarf der koordinierten Abrechnung ist als Grund für Verspätungen bis zu einem Jahr zu sehen. Daher wird künftig in einer BUD-internen Weisung die interne Abrechnungsfrist verkürzt, damit die Frist bei der koordinierten Abrechnung verbessert eingehalten werden kann.
Es wird weiterhin jährlich eine Umfrage bei den Controllern aller Direktionen über offene Abrechnungen geben.
Fortsetzung >>>
Back to Top