2001-236 (1)


1. Organisation der Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 2. und 15. November sowie am 6. Dezember 2001 und am 17. Januar 2002 beraten. Für Erläuterungen und Fragen standen zur Verfügung: Regierungsrat Erich Straumann sowie Rosmarie Furrer, Generalsekretär. Zudem wurde ein Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungrates Basel-Landschaft beigezogen.




2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage


A. Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)


Ausgangslage und Standortevaluation


Die Ausgangslage zur Schaffung eines gemeinsamen Kinderspitals beider Basel soll hier nur kurz gestreift werden. 1986 wurde ein Projekt mit Standort Bruderholz, welches ein vom Kanton Basel-Landschaft geführtes Universitätskinderspital vorsah, durch Volksabstimmungen in Basel-Stadt (1992) und Basel-Landschaft (1995) gestoppt. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten beider Kantone wollte eine Kinderklinik auf dem eigenen Kantonsgebiet. Die rasante Entwicklung im Gesundheitswesen hat jedoch den Handlungsbedarf verstärkt. 1995 hiessen deshalb die beiden Regierungen, gestützt auf eine Machbarkeitsstudie, ein Projekt für ein gemeinsames Universitätskinderspital mit zwei Standorten als politische Zielsetzung gut. Im Jahr 1998 stimmte Basel-Landschaft einer diesbezüglichen Änderung des Spitalgesetzes zu und sagte mit grossem Mehr Ja zum heutigen UKBB.


Am 1. Januar 1999 nahm dieses seinen Betrieb auf mit den beiden Standorten Römergasse (Basel-Stadt) und Bruderholz (Basel-Landschaft). Durch die Zusammenführung der beiden Kinderkliniken sollten die damals bestehenden Doppelspurigkeiten weitgehend abgebaut, der hohe Standard der universitären Kinder- und Jugendmedizin gesichert und dem Resultat aus der vorangegangen Volksabstimmung Rechnung getragen werden. Die Bewältigung der Anforderungen an zwei Standorten war jedoch problematischer als angenommen und es gab bald kritische Stimmen. Trotz sofort eingeleiteten Massnahmen setzte sich die Erkenntnis durch, dass Korrekturen zu einer partiellen, nicht aber einer vollständigen Optimierung führen können. Die Regierungen beider Kantone haben sich deshalb am 16.8.2000 für einen einzigen Standort ausgesprochen und eine Standortevaluation in Auftrag gegeben. Es sollten keine politischen, sondern allgemein definierte, objektive Beurteilungskriterien ausschlaggebend sein.


Ein Projektierungs- resp. Lenkungsausschuss wurde gegründet und die Firma Helbling Management Consulting als Experte beigezogen. Auswahl- und Bewertungskriterien, wie auch der Leistungskatalog für das künftige UKBB wurden festgelegt. Die in Betracht fallenden 14 Standortvarianten durchliefen eine Vorselektion mittels eines "Vorfilter-Prozesses". Nach Anwendung dieses Vorfilters verblieben noch fünf Varianten - ein Grobfilter beliess dann noch die beiden Standorte Bruderholz und Schällemätteli/Frauenspital. (Kriterien für die Vor-, Grob- und Feinfilter siehe Vorlage). Der Feinfilter ergab für die nachfolgenden Szenarien folgende Wertung:

Mittels einer Sensitivitätsanalyse wurde zudem noch festgestellt, wie stark sich die Gewichtung der wesentlichen Kriterien verschieben müsste, um ein anderes Resultat zu erhalten: So müssten z.B. die Kosten mit 55 Prozent statt mit 35% gewichtet werden, bis der Neubau hinter das Hochhaus zurückfällt. Bezüglich der Investitionskosten und der Erfolgsrechnung sei ebenfalls auf die Vorlage verwiesen. Die Realisierungsfristen für die drei Szenarien liegen bei acht bis zehn Jahren, wobei die Variante " Hochhaus " mit voraussichtlich 8 Jahren am schnellsten verwirklicht werden könnte. Bei der Variante " Neubau " lassen sich sowohl die Qualität der medizinischen Dienstleistungen als auch die betriebliche Optimierung in hohem Masse realisieren.



Abschlussbericht über die Evaluation der Zusammenführung der beiden Kinderspitäler der Prognos AG


Im November 1998 wurde ein Auftrag erteilt, welcher die Zusammenführung beider Kinderkliniken, aus interner wie externer Sicht, zu begleiten und unterstützen hatte. Die Evaluation erfolgte in drei Phasen. Als Resultat von Phase 2, (Zwischenbericht vom Juli 2000), wurde im Herbst 2000 ein Massnahmenkatalog erarbeitet und beschlossen, sich in Phase 3 auf die Frage zu konzentrieren, ob und in welchen Belangen durch die eingeleiteten Massnahmen eine Verbesserung der UKBB-Situation erzielt werden könnte.


Kapazitäten
Zwischen Mai 2000 und 2001 wurde der Personalbestand des UKBB um 45,5 Stellen erhöht. Trotz dieser Massnahme gilt der Personalbestand im Bereich Therapie / Sozialdienst / Pädagogik und Informatik als weiterhin ungenügend. Die Bettenauslastung in den ersten fünf Monaten des Jahres 2001 lag bei über 85%. Trotz der neu eingeführten zentralen Bettendisposition wird nicht ausgeschlossen, dass mit weiteren Massnahmen versucht werden muss, die Überbelegung zu entschärfen. Der Massnahmenkatalog sieht die Schaffung eines Treffpunkts für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Personal am Standort Bruderholz vor. Seitens der Bau- und Umwelschutzdirektion Basel-Landschaft ist eine Verwirklichung mittels Containeranbauten eingeleitet.


Organisastorische und qualitative Aspekte
Die Folgen des Zweistandortebetriebs, wie disziplinübergreifende Zusammenarbeit / Verfügbarkeit der Spezialisten, Führungsprobleme, Doppelspurigkeiten und Ineffizienz wurden im Rahmen der Befragungen fast einstimmig als weiterhin ungelöst bezeichnet. Die Leistungsaufteilung von zwei auf drei Standorte (Eröffnung einer Neonatologie im alten Frauenspital) hat zu erheblichen innerbetrieblichen Problemen geführt. So ist z.B. die Notfallversorgung an der Römergasse durch fehlendes Intensiv-Pflegepersonal tangiert und die Informatik bietet unverändert Anlass zu Reklamationen.


Aus-, Fort- und Weiterbildung
Das Weiterbildungsangebot für Assistenzärztinnen und -ärzte am Standort Bruderholz ist ungenügend, da Weiterbildungsveranstaltungen ausschliesslich am Standort Basel angeboten werden und Videoübertragungen noch nicht realisiert sind. Die Fort- und Weiterbildung für das Pflegepersonal finden im Wechsel an beiden UKBB-Standorten statt; die Teilnahme ist leider gering.


Information und Kommunikation, Führung und Klima
Trotz Lob für den neu eingeführten Monatsbrief an alle Mitarbeitenden gibt es Klagen wegen unklaren oder verspäteten Informationen oder Missverständnissen. Das Klima am UKBB wird überwiegend als "leicht gebessert aber weit weg von gut" bezeichnet.




Beschlüsse der Regierungen BS und BL


Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 zum Thema UKBB unter anderem beschlossen:




B. Gemeinsame Spitalplanung Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Ausgangslage und aktueller Stand der Umsetzung


Artikel 39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verpflichtet die Kantone zum Erstellen einer bedarfsgerechten Spitalplanung sowie zum Erlass von Spitallisten. Die gemeinsame Spitalliste, die seit 1. Januar 1998 in Kraft ist, basiert auf einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, welche das Angebot aller Versicherungsklassen umfasst und private Spitalträgerschaften angemessen berücksichtigt. Sie definiert das Leistungsangebot der akutsomatischen stationären Spitalversorgung für alle Patienten und Patientinnen mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt unter Berücksichtigung der Nachfrage nach stationären Leistungen aus anderen Kantonen und aus dem Ausland. In der Spitalliste sind die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler nach medizinischen Fachbereichen definiert, wobei drei Versorgungskategorien (Grundversorgung, spezialisierte Versorgung und hochspezialisierte Versorgung) unterschieden werden.


Die durch zwei externe Gutachten erarbeiteten Daten galten als Entscheidungsgrundlagen. Daraus erarbeiteten das Sanitätsdepartement und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zuhanden der beiden Kantonsregierungen die aktuelle gemeinsame Spitalliste. Als Akut-Sollbettenbestand für beide Halbkantone gilt ein Wert von 3,8 Betten für den Binnenbedarf (eigene Bevölkerung) resp. von 4.7 Betten inkl. Importbetten (Behandlung von Dritten) auf 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner gerechnet. Der in der Zeit von 1995 bis 2000 vorgenommene Bettenabbau von 512 Einheiten bei den "Binnenbetten" erfolgte nach intensiven Verhandlungen mit den Leistungserbringern. Bis Ende 2002 sollen zusätzlich 115 "Importbetten" abgebaut werden.


Die aktuelle Spitalplanung und die heute geltende gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt decken den Planungshorizont bis Ende 2002. Dann muss die gemeinsame Spitalliste unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen ( Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes KVG) überarbeitet werden.




Zielsetzungen einer gemeinsamen Spitalplanung BS/BL


Die Zusammenarbeit der beiden Basler Kantone besteht seit vielen Jahren und hat sich im Laufe der Zeit intensiviert (gemeinsame Spitalliste 1998 - UKBB 1999). Diese Entwicklung soll fortgesetzt werden, wobei sich die anstehenden Arbeiten an den folgenden Zielsetzungen orientieren:

Um eine tragfähige Lösung auszuarbeiten, sollen die gesundheitspolitischen und finanziellen Aspekte in allen wichtigen Fragestellungen aufgearbeitet werden. Die "Projektorganisation Spitalplanung BS und BL" setzt sich aus Lenkungsausschuss (Vorsitz BS) mit den Sanitäts- und Finanz direktoren beider Kantone und Projektleitung (Vorsitz BL) mit unter anderem je einer/m Delegierten der Baudirektionen BL und BS zusammen. (Genaue Zusammensetzung beider Gremien siehe Vorlage). Ferner setzt der Lenkungsausschuss ein Expertengremium als Begleitgruppe ein.

An ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 haben beide Regierungen unter anderem, nebst den unter Zielsetzungen erwähnten, folgende Prämissen und Eckwerte beschlossen:




3. Detailberatung


Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)


Nachdem die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission seit der Planung/Realisierung des UKBB gemeinsam mit der Gesundheitskommission des Grossen Rates etappenweise informiert wurde, kann sie den Beschluss der beiden Kantonsregierungen zur Schaffung eines Universitätskinderspitals an einem Standort nachvollziehen. Im Interesse aller Beteiligten ist anzustreben, dass die Realisierung innert zehn Jahren erfolgen sollte. Je länger das UKBB an zwei Standorten weiter geführt wird, desto höher dürften die unumgänglichen Investitionen dieser Einrichtung ausfallen; solche Kosten müssen unbedingt vermieden werden. Die Kommission nimmt ferner zur Kenntnis, dass 200 Millionen Franken für das neue Kinderspital die oberste Grenze sein müsste, gilt es doch, Synergien durch die Nähe des Frauenspitals zu nutzen.


Wie auch für die regionale Spitalplanung zutreffend, müsste sich das Parlament mit der künftigen Regelung der Steuerungs- und Interventionsmöglichkeiten beschäftigen, ohne in die Aufgabenbereiche der Exekutive eingreifen zu wollen.




Gemeinsame Spitalplanung Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Die Ausführungen in der Vorlage betreffend die gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stehen nicht im Zentrum der Spitalplanungsdiskussion. Von grösserer Bedeutung sind die universitäre Versorgung, die Organisation der universitären Versorgung sowie die Organisation der medizinischen Fakultät. Ausschlaggebend für die Vorlage waren zudem eine Reihe von Vorstössen zum Thema UKBB und regionale Spitalplanung . Die diesbezügliche Stellungnahme der Kommission ist aus dem Entwurf des Landratsbeschlusses ersichtlich.


Die Vorlage bietet die Möglichkeit, sich zu den durch die Regierungen festgelegten Eckwerte zu äussern. So wird z.B. die Forderung nach einer politischen Gewichtung gestellt, (Berücksichtigung der Einwohnerzahlen der beiden Kantone bei der regionalen Spitalplanung), oder die Frage nach der Gewichtung der medizinischen Kriterien innerhalb einer so begrenzten Region. Die Vorlage zeigt ferner den derzeitigen Stand der Arbeiten auf. Bei der Beratung entwickelte sich eine intensive Diskussion über die Möglichkeiten der Mitsprache des Parlamentes in einer für den Kanton so wichtigen Frage. Geplant ist, dass die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission laufend informiert wird. Da jedoch zu erwarten ist, dass die regionale Spitalplanung in einem Staatsvertrag zwischen den beiden Basler Kantonen zu regeln ist (welcher dem Landrat lediglich zur Genehmigung unterbreitet wird), könnte § 24 des Landratsgesetzes angewendet werden: Der Landrat kann bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge, die seiner Genehmigung unterliegen, Kommissionen einsetzen, die den Regierungsrat bei den Vertragsverhandlungen begleitend beraten (§ 64 Staatsverträge Absatz 3 Kantonsverfassung).


Für die Kommissionsmitglieder ist unbestritten, dass es sich bei der regionalen Spitalplanung um ein Vorhaben handelt, welches für unseren Kanton von grosser Tragweite sein wird. Zudem stellt sich die Frage, ob es sich bei der regionalen Spitalplanung nicht auch um eine grundlegende (staatsleitende) Planung handelt (§ 65 KV). Obwohl das Spitalgesetz den Regierungsrat ausdrücklich für die Durchführung der Spitalplanung § 2 Absatz 3 Er beteiligt sich an der Regionalen Spitalplanung als zuständig erklärt, wäre - in Anbetracht der Bedeutung dieses Unterfangens - ein pragmatischer, lösungsorientierter Ansatz im Sinne einer begleitenden Beratung der Regierung ebenfalls denkbar und vermutlich auch sinnvoll. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission möchte damit - wenn dereinst der Landrat zum Staatsvertrag lediglich "ja" oder "nein" sagen kann - ein Scheitern arbeits- und kostenintensiver Bemühungen vermeiden. Gestützt auf diese Überlegungen empfiehlt die VGK dem Landrat in Punkt 8 des Landratsbeschlusses: Sie (die VGK) wird im Hinblick auf Staatsverträge (§ 24 Landratsgesetz) als begleitende Kommission bestimmt. Sie empfiehlt des Weiteren in Punkt 9: Über Variantenentscheide und wesentliche Weichenstellungen wird der Landrat in Form von Zwischenberichten informiert". Zudem explizit in Punkt 10: Es ist anzustreben, Vorlagen im Bereich der koordinierten regionalen Spitalplanung als partnerschaftliche Geschäfte zu behandeln.




4. Antrag der Kommission


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 8 Ja und 2 Enthaltungen, dem von der Kommission mit den Ziffern 8 bis 10 ergänzten Antrag zuzustimmen.


Muttenz, 21. Januar 2002


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer



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