2001-230
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Remo Franz: zur Frage von "Ersatzkosten" für die Billettsteuer
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Autor/in:
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Remo Franz, CVP
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Eingereicht am:
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20. September 2001
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Nr.:
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2001-230
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"Im Vordergrund steht also die Förderung einer wirtschaftlich attraktiven Regio, zu welcher auch der Kanton Basel-Landschaft gehört. Dieser "Regiogedanken" verpflichtet den Kanton Basel-Landschaft zu einer partnerschaftlichen Beziehung und Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton, denn nur gemeinsam kann der wirtschaftliche und kulturelle Standort der Regio erhalten bleiben und ausgebaut werden. Deshalb sollte auch der Kanton Basel-Landschaft die Abschaffung der Billettsteuer befürworten, nicht nur aus politischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen."
Ebenso ist festgehalten worden:
Ausser Frage steht jedoch, dass die Billettsteuer heute in gewissen Bereichen einen Wettbewerbsnachteil für die Veranstalterinnen und Veranstalter selbst und den Standort St. Jakob-Halle/Basel darstellt. Steuererleichterungen zum Abbau von Wettbewerbshindernissen oder zum Anreiz für Investitionen sind in der Steuerpolitik ein anerkanntes und bewährtes Instrument.
Nun ist inzwischen auf den 1. Juli 2001 eine neue Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft in Kraft getreten (SGS 145.35), nach welcher bei allen kommerziellen Anlässen die Kosten bis zu 100 Prozent den Veranstaltern verrechnet werden können. Die Verordnung lässt aber auch noch einen gewissen Spielraum offen.
In der Basler Zeitung vom 6. August 2001 war unter dem Titel "Die Billettsteuer ist weg -dafür kostet die Polizei" von Kosten die Rede, die nun den Veranstaltern verrechnet werden und die einen schönen Teil der Wirkung, welche mit der Abschaffung der Billettsteuer unbestrittenermassen hätte erreicht werden sollen, zunichte macht.
Aus diesem Grunde möchte ich folgende Fragen stellen:
1.
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Ist sich die Regierung bewusst, dass ein guter Teil der in der Landratsvorlage zur Abschaffung der Billettsteuer genannten Gründe durch neue Tarife zunichte gemacht werden könnten?
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2.
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Ist der Regierungsrat bereit, die Verordnung nochmals ausdrücklich zu flexibilisieren, damit die von Direktionssekretär Stephan Mathis zitierte"Gratwanderung" zwischen Verordnung und Fördergedanke weniger gefährlich wird?
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3.
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Ist der Regierungsrat mindestens bereit, die allenfalls unveränderte Verordnung im Sinne der Idee und Absicht der Abschaffung der Billettsteuer so flexibel zu handhaben, dass für die Veranstaltungen in unserer Region keine neuen Nachteile entstehen?
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