2001-230

Die Abschaffung der Billettsteuer ist im Kanton Basel-Landschaft vom Landrat auf den 1. Januar 2001 mit breitester Zustimmung erfolgt. In der Begründung nicht nur in meiner Motion vom 17. Dezember 1998, sondern vor allem auch in der entsprechenden Landratsvorlage vom 9. Mai 2000 ( 2000-105 ) ist wörtlich festgehalten worden:

"Im Vordergrund steht also die Förderung einer wirtschaftlich attraktiven Regio, zu welcher auch der Kanton Basel-Landschaft gehört. Dieser "Regiogedanken" verpflichtet den Kanton Basel-Landschaft zu einer partnerschaftlichen Beziehung und Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton, denn nur gemeinsam kann der wirtschaftliche und kulturelle Standort der Regio erhalten bleiben und ausgebaut werden. Deshalb sollte auch der Kanton Basel-Landschaft die Abschaffung der Billettsteuer befürworten, nicht nur aus politischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen."


Ebenso ist festgehalten worden:
Ausser Frage steht jedoch, dass die Billettsteuer heute in gewissen Bereichen einen Wettbewerbsnachteil für die Veranstalterinnen und Veranstalter selbst und den Standort St. Jakob-Halle/Basel darstellt. Steuererleichterungen zum Abbau von Wettbewerbshindernissen oder zum Anreiz für Investitionen sind in der Steuerpolitik ein anerkanntes und bewährtes Instrument.
Nun ist inzwischen auf den 1. Juli 2001 eine neue Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft in Kraft getreten (SGS 145.35), nach welcher bei allen kommerziellen Anlässen die Kosten bis zu 100 Prozent den Veranstaltern verrechnet werden können. Die Verordnung lässt aber auch noch einen gewissen Spielraum offen.
In der Basler Zeitung vom 6. August 2001 war unter dem Titel "Die Billettsteuer ist weg -dafür kostet die Polizei" von Kosten die Rede, die nun den Veranstaltern verrechnet werden und die einen schönen Teil der Wirkung, welche mit der Abschaffung der Billettsteuer unbestrittenermassen hätte erreicht werden sollen, zunichte macht.


Aus diesem Grunde möchte ich folgende Fragen stellen:


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