2001-228

Der Kanton Basel-Landschaft hat früh erkannt, dass die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) die politische und strategische Ebene erfassen muss und der Entwicklungsprozess schrittweise und ganzheitlich zu erfolgen hat.


Kritiker der Bürokratie bemängelten in der Vergangenheit vor allem die Überregulierung des Verwaltungshandelns, die zu starke Hierarchisierung der Strukturen, die zu langen Entscheidungswege, die daraus resultierende „Null-Fehler-Kultur" und die geringe Risikobereitschaft. Heute stellt sich die Frage, inwieweit WoV in unserer Kantonsverwaltung gegenüber dieser Kritik erste Erfolge aufzuweisen hat.


Im Bericht zur wirkungsorientierten Verwaltungsführung von GPK/FIK (Vorlage Nr. 2001/182 ) wird festgestellt, dass die Bereitstellung moderner Instrumente allein nicht genügt zur Erreichung der WoV, der Reformprozess müsse die Veränderungs- dimensionen Prozesswandel, Strukturwandel und Kulturwandel beinhalten.


Mit den Leistungsaufträgen werden die Leistungs-/Qualitätsziele des Verwaltungs- handelns vorgegeben. Ein angestrebtes Ergebnis lässt sich effizienter erreichen, wenn Tätigkeiten und dazugehörige Ressourcen als Prozess geleitet und gelenkt werden. Mit dem prozessorientierten Ansatz werden die Voraussetzungen geschaffen, auch der in einer grösseren Anzahl parlamentarischer Vorstösse geäusserten Kritik der zu langen Entscheidungswege / zu langen Behandlungsdauer zu entsprechen. Prozesswandel kommt heute, unabhängig vom gewählten WoV-Modell, nicht mehr ohne diese Dimension aus.


Der Regierungsrat wird gebeten, die Integration von Prozessmanagement in der Kantonsverwaltung zur Optimierung der Verwaltungsabläufe zu prüfen und zu berichten.



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