2001-224

In Beantwortung der Interpellation von Bruno Krähenbühl hat Frau RR Schneider am 5.April 01 den Ausstieg aus der Landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm angekündigt. Im Regierungsprogramm 2001 wird auf Überlegungen für eine Kantonale Vergärungsanlage hingewiesen. Auch in der Presse (BZ) vom 17.08.01 konnte man darüber lesen.


Da in einer Vergärungsanlage neben Gas - das energetisch genutzt werden kann - auch ein hochwertiger Kompost produziert wird, welcher gewissermassen als Ersatz für den Klärschlamm landwirtschaftlich verwertet werden kann (Kreislaufwirtschaft), ist dieses Vorhaben nicht nur für den Bauernstand, sondern für die gesamte Öffentlichkeit unseres Kantons von sehr grosser Bedeutung.


In diesem Zusammenhang sind für mich folgende Fragen von Interesse:
1. Auf welchen Zeitpunkt ist der Ausstieg aus der Landw. Klärschlammverwertung geplant?
2. In wie weit kann der in einer Vergärungsanlage produzierte Kompost als Ersatz für Klärschlamm betrachtet werden?
3. Welche qualitativen Anforderungen gelten für die Landw. Verwertung dieses Produktes (Kompost) und können diese eingehalten und garantiert werden?
4. Wie weit sind die Abklärungen des Kantons und wie sieht das weitere Vorgehen aus?
5. Wann ist mit einer Landratsvorlage für den Bau einer solchen Anlage zu rechnen?


Ich bitte die Regierung um schriftliche Antwort.



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