2001-222

Unter dem Begriff E-Government werden neue Möglichkeiten und Formen des elektronischen Verwaltungs- und Behördenverkehrs sowie der politischen Partizipation diskutiert. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Guichet virtuel und dem E-Voting zu.


Für den Regierungsrat ist die Steigerung der Standortattraktivität ein erklärtes Ziel in der laufenden Legislaturperiode. Dazu kann E-Government einen wesentlichen Beitrag leisten, indem z. B. Bürgerinnen und Bürger am Guichet virtuel während 24 Stunden an 7 Tagen ihre"Geschäfte" erledigen können. Auch wäre es denkbar, dass mit E-Voting die Wahl- und Abstimmungsbeteiligung attraktiver wird.


Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Frage:
1. Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat im Zusammenhang mit E-Government?
2. Weiche Zeitvorstellung hat er zu einer allfälligen Einführung von E-Government?
3. Wie gedenkt er die Entwicklung zu E-Government mit dem Bund und anderen Kantonen zu koordinieren?



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