2001-216

Im Baselbiet sollen mit grossem Aufwand die illegalen Sprayereien entfernt werden. Dies ist eine anspruchsvolle aber auch sehr teure Angelegenheit. Viele der illegalen Sprayereien werden mittels Spraydosen verursacht, während die Kosten der Entfernung durch Private und durch öffentliche Gelder finanziert werden, da die Aufklärungsquote relativ klein ist. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Spraydosen für illegale Sprayereien Verwendung finden, wäre eine Teilfinanzierung der Renovationsarbeiten im Sinne des Verursacherprinzips wünschbar.


Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,


1.) wieweit beim Verkauf von Spraydosen im Baselbiet, auf den Verkaufspreis auch ein entsprechender finanzieller Zuschlag möglich ist, der zweckgebunden für die Entfernung illegaler Sprayereien Verwendung finden soll?


2.) ob in Absprache mit den anderen Kantonen in der Region Basel, ein gemeinsames Vorgehen (Preiszuschlag) möglich wäre?



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