2001-211

(im Sinn von § 35.1 b) des Landratsgesetzes: den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Handeln einladen.

Im Zusammenhang mit dem Vorentscheid über den Standort des zukünftigen UKBB haben sich die Regierungen der beiden Basel richtigerweise auf die partnerschaftliche Planung der zukünftigen Gesundheitsversorgung in unserer Region verständigt. Wegen der sehr vielschichtigen und anspruchsvollen Fragestellungen, wegen der sehr weitreichenden Konsequenzen von Planungsentscheiden und in Anbetracht der zur Diskussion stehenden Kosten für Investitionen und Betrieb aber auch damit die Interessen des Kantons Basel-Landschaft optimal vertreten werden, müssen dringen die erforderlichen personellen Ressourcen in der VSD bereit gestellt werden.


Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, umgehend den Aufbau eines Kompetenzzentrums "Gesundheitsversorgung" zu konzipieren, die erforderlichen Stellen zu schaffen und qualifizierte Fachleute zu rekrutieren.


Hauptaufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Kompetenzzentrums wären:


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