2001-314
Bericht Nr. 2001-314 an den Landrat |
Bericht der:
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Petitionskommission
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vom:
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28. Dezember 2001
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Titel des Berichts:
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Petition betreffend Abbruch der Wohnhäuser Rheinstrasse 86 - 90, Liestal, infolge Strassenbau H2
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Bemerkungen:
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I. Hintergrund der Petition
Sobald die Umfahrungs-Hauptstrasse H2 gebaut wird, müssen die alten Wohnhäuser an der Rheinstrasse 86 - 90 in Liestal abgerissen werden. Deswegen wurden die Mietverträge für diese Liegenschaften durch die Bau- und Umweltschutzdirektion per 31. März 2002 aufgekündigt. Um der Mieterschaft genügend Zeit für die Wohnungssuche zu lassen, erfolgte die Orientierung und Kündigung mit der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung bereits im Januar 2000. Gegen diese Kündigungen wurden innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwände erhoben, womit diese rechtswirksam wurden.
II. Inhalt der Petition
Mit Datum vom 21. Oktober 2001 wandte sich Herr Fritz Weber im Namen der übrigen Mieter an die Petitionskommission des Landrates. In seiner Zuschrift führt er aus, man habe im Sommer 2001 aus der Presse erfahren können, dass der Baubeginn der H2 erst im Jahr 2004 erfolgen werde. Darum sollte geprüft werden, ob der Abbruch der betroffenen Liegenschaften nicht auf jenen späteren Zeitpunkt verschoben werden könnte, an welchem das betreffende Grundstück für den Bau der H2 tatsächlich benötigt wird. Als Beweggründe führt der Petitionär soziale Aspekte an und betont, dass die Mieterinnen und Mieter gern noch länger in diesen Häusern wohnen würden.
III. Stellungnahme der Bau - und Umweltschutzdirektion
Die Bau- und Umweltschutzdirektion liess die Petitionskommission in ihrer Stellungnahme wissen, dass der eingangs erwähnte Petitionär ein gleiches Begehren schon am 3. Februar 2001 an die BUD gestellt hatte, welches jedoch abgelehnt wurde. Dieser Umstand wurde damit begründet, dass sich die BUD um eine frühere Beitragszusicherung des Bundes bemühen werde, weshalb nicht mit einer Verzögerung des Baubeginns zu rechnen sei. Unabhängig davon könnten gewisse Vorarbeiten bereits früher in Angriff genommen werden. Dazu gehört unter anderem auch der Abbruch jener Liegenschaften zur Ermöglichung der notwendigen Installations- und Deponieflächen auf dem Trassee der H2.
Im Weiteren führte die BUD aus, dass sich am Terminplan für die Realisierung des Baus der Hauptstrasse H2 Liestal-Pratteln nichts geändert habe. Da diese drei Häuser direkt im Trassee der Bergspur des Tunnels der H2 stünden, sei es zwingend notwendig, diese im Sommer 2002 abzubrechen. Ausserdem befänden sich die Liegenschaften in einem baulich sehr schlechten Zustand, was jährliche Investitionen von Fr. 30'000.- erfordern würde. Aus wirtschaftlichen Gründen wären solche Investitionen jedoch nicht sinnvoll. Weiter wurde die mangelnde Verkehrssicherheit für Fussgänger vor diesen Liegenschaften angesprochen. Aus all diesen Gründen empfiehlt die BUD, die Petition abzulehnen.
IV. Beratung in der Kommission
Die Kommissionsmitglieder stellten fest, dass die Kündigungen sehr frühzeitig und rechtskräftig erfolgt sind. Dennoch wurde dem Anliegen der Antragstellenden grosses Verständnis entgegengebracht, weil sie durch eine Pressemeldung über eine Verschiebung des Baubeginns der H2 verunsichert worden waren. Man war sich aber darin einig, dass die Liegenschaften nicht erst im letzten Moment geräumt werden können und dass der Bau dieser wichtigen Strasse nicht mehr verzögert werden dürfe. Stünden die betroffenen Häuser jedoch nicht mehr als Wohnraum zur Verfügung, obwohl der Baubeginn der neuen Strasse erst längere Zeit später erfolgt, könnte dies den Unmut der Bevölkerung hervorrufen. In der Kommission wurde denn auch die Frage aufgeworfen, welche zwingenden Gründe den Abbruch der fraglichen Liegenschaften bereits im Sommer 2002 erfordern, soll doch mit dem Bau der Strasse erst im Jahr 2004 begonnen werden. Darum wäre es ratsam, die jetzigen Bewohner noch möglichst lange in ihren Wohnungen verbleiben zu lassen.
In der Folge beschloss die Kommission fast einstimmig, die Petition zwar abzulehnen, der BUD jedoch eine Empfehlung in obigem Sinne abzugeben. Da die Zeit drängt, wurde dieser Kommissionsbeschluss der BUD zur Kenntnisnahme übermittelt.
V. Antrag an den Landrat
Die Kommission beantragt dem Plenum mit 6:1 Stimmen, die Petition abzulehnen. Der BUD wird empfohlen, nach einer Lösung zu suchen, welche es erlaubt, die Mieter so lange als möglich in ihren Wohnungen verbleiben zu lassen.
Pratteln, 28. Dezember 2001
Im Namen der Petitionskommission
Der Präsident: Heinz Mattmüller
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