2001-311 (1)
Bericht Nr. 2001-311 an den Landrat |
Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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19. Juni 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Teilrevision des Konkordates der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft
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Bemerkungen:
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1. Die Vorlage im Überblick
Die Hochschule für Landwirtschaft wurde 1964 als Landwirtschaftliches Technikum in Zollikofen (BE) gegründet; der Kanton Basel-Landschaft gehörte zu den Gründerkantonen. Aus dem Technikum wurde 1990 die Schweizerische Ingenieurschule für Landwirtschaft und 1999 - als Folge der Fachhochschulgesetzgebung - erhielt die Institution den Namen "Berner Fachhochschule - Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft" (SHL). Das Fächerangebot umfasst: Agrarwirtschaft, Pflanzenprodukion, Tierproduktion, Internationale Landwirtschaft, Milchwirtschaft und (auf Betreiben der kantonalen Forstdirektoren) ganz neu Forstwirtschaft. Aus unserem Kanton besuchen pro Jahr durchschnittlich 4 Studentinnen und Studenten die SHL, was für den Kanton mit jährlichen Kosten von rund CHF 140'000.- verbunden ist.
Die Revision des Konkordates hängt im Wesentlichen mit der oben geschilderten Entwicklung der letzten Jahre, namentlich der Fachhochschulgesetzgebung, zusammen. Das 1964 abgeschlossene und zwischenzeitlich zweimal (1973 und 1990) geänderte Konkordat muss in folgenden Punkten den neuesten Gegebenheit angepasst werden:
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Angliederung an die Berner Fachhochschule
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Erweiterter Leistungsauftrag (insbesondere Forschung und Entwicklung)
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Einführung des New Public Management
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Aus diesen Änderungen erwachsen dem Kanton keine zusätzlichen Verpflichtungen und schon gar nicht irgendwelche Nachteile.
2. Die Beratung in der Kommission
Die Erziehungs- und Kulturkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 30. Mai 2002 in Anwesenheit von Martin Leuenberger, Generalsekretär der EKD, sowie von Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain.
Die Kommission liess sich durch Werner Mahrer nochmals über die Bedeutung dieser Ausbildungseinrichtung für die Landwirtschaft (u.a. auch im Zusammenhang mit Entwicklungshilfeaktivitäten in der dritten Welt), aber auch für die Verwaltung, die Bildung und die Forschung informieren. Im Konkordat sind sämtliche Kantone und das Fürstentum Liechtenstein zusammengeschlossen. Im Zeitpunkt der Kommissionsberatung lag die Zustimmung von 11 Kantonen vor.
Bezüglich finanzieller Auswirkungen wurde betont, dass durch die Änderungen keine Mehrkosten auf den Kanton zukommen werden, auch nicht im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Übergang von der Restkostenfinanzierung zu einer Leistungspauschale. Mehr- oder Minderkosten entstehen im Zusammenhang mit der Anzahl jener, welche an der SHL studieren.
Ein Änderungsbedarf des Konkordatstextes wird nicht geortet. Die eher rhetorisch aufgeworfene Frage eines Austritts wird klar dahingehend beantwortet, dass damit keine Einsparungen erreicht werden könnten und ein solcher Schritt Unverständnis und Unmut bei den anderen Konkordatsmitgliedern auslösen würde. Der Sache wäre damit kein Dienst erwiesen.
3. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen ohne Enthaltung, den Änderung vom 22. Juni 2001 des Konkordates betreffend die Schweizerische Ingenieurschule für Landwirtschaft vom 20. Juni 1964 zuzustimmen.
Pfeffingen, den 19. Juni 2002
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner
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