Vorlage an den Landrat


7. Die Finanzierung der HPSA-BB

7.1 Allgemeines


Basis für die Festsetzung des Kostenrahmens der HPSA-BB sind die Rechnungen 2000 von PI und Seminar bzw. das Globalbudget der FHS-BB für die Jahre 2000-2002. Die Gesamtkosten des PI und des Seminars im Jahr 2000 bilden das Kostendach für das zukünftige Departement Pädagogik. Dieses Kostendach wird aufgestockt um diejenigen Kosten, die die Umwandlung der bisherigen Institutionen in eine Fachhochschule mit sich bringt, und die nicht über eine Reduktion der Lektionenzahl aufgefangen werden können (s. Tab. 5a). Für das zukünftige Departement Pädagogik wird der Verteilschlüssel aufgrund der Studierendenzahlen des Jahres 2000 festgelegt. Im Falle der FHS-BB sind das Globalbudget für die Jahre 2000-2002 und die Kostenverteilung zwischen den Trägerkantonen im Staatsvertrag und in der Leistungsvereinbarung vom 12./13. Januar 2000 vereinbart. Dieser Kostenrahmen und der Verteilschlüssel bilden auch die finanzielle Grundlage für das zukünftige Departement Soziale Arbeit, wobei eine allfällige Leistungserweiterung nicht innerhalb dieses Kostenrahmens abgedeckt werden kann.




7.2 Finanzierung des Departements Soziale Arbeit


Mit dem am 12./13. Januar 2000 von beiden Parlamenten genehmigten Staatsvertrag über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die "Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel" (heute FHS-BB) wurde das Finanzierungssystem der FHS-BB an dasjenige der FHBB angeglichen. Die Betriebskosten der FHS-BB werden seit dem Jahr 2000 gemäss dem Anteil an Studierenden aus den beiden Partnerkantonen auf diese verteilt. Bis zum Jahr 2002 ist die Quote von Basel-Stadt mit


55 % und diejenige von Basel-Landschaft mit 45 % festgelegt. Der im geltenden Staatsvertrag über die FHS-BB vereinbarte Finanzierungsmodus wird auf das Departement Soziale Arbeit der HPSA-BB übertragen und bis zum Ende des Jahres 2004 verlängert. Ab dem Jahr 2005 wird ein einheitlicher Schlüssel über die gesamte HPSA-BB festgelegt.




7.3 Rahmenbedingungen für das Departement Pädagogik


Im Gegensatz zum bereits analog zur FHBB geregelten Finanzierungsmodus für die heutige FHS-BB, muss die Finanzierung der Lehrkräftebildung zwischen den beiden Partnerkantonen bei der Gründung der HPSA-BB völlig neu geregelt werden. Die Finanzierung des Bereichs Soziale Arbeit bleibt im Vergleich zum heute gültigen Vertrag unverändert.


Das Departement Pädagogik der HPSA-BB entsteht aus der Zusammenlegung der in beiden Kantonen geführten Kindergarten-/Primarlehrkraftausbildung mit der in BL geführten Reallehrkraftausbildung und mit der in BS geführten Ausbildung von Lehrkräften der Sekundarstufen I und II.


Die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel erhält einen Leistungsauftrag und ein Globalbudget. Die beiden Basler Kantone legen in einem ersten Schritt die bisher aufgewendeten Mittel für die Ausbildung von Lehrkräften zusammen und übernehmen die Kosten gemäss der Anzahl Studierender aus dem jeweiligen Kanton. Dies bedeutet für beide Kantone einen Systemwechsel mit unterschiedlichen Kostenfolgen: Die Ausbildungsgänge Kindergarten/Primar werden bisher sowohl in Liestal als auch in Basel angeboten. Die diesbezüglichen Posten in der Rechnung 2000 werden addiert, das Total bildet das Kostendach für diese Studiengänge. In diesem Bereich fallen für keinen der beiden Trägerkantone nennenswerte Kostensteigerungen an; hingegen werden sich die baselstädtischen Studiengänge im Primarschulbereich mit der Anpassung an schweizerische Standards verteuern. Diese Kostensteigerung wird aber im gegebenen Budgetrahmen aufgefangen (vgl. Finanzieller Ausblick, s. Ziff. 8.2).


Anders sieht die Situation bei den Studiengängen der Lehrkräfte auf der Sekundarstufe I und II aus. Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags über die HPSA-BB wird die Vereinbarung über die Lehrkräfteausbildung, welche die beiden Kantone am 14./15. Mai 1984 abgeschlossen haben, aufgehoben (GS 28.554). Diese Vereinbarung verpflichtete Baselland, pro Student/in und Semester einen Beitrag von knapp 12'000.-- Franken (Oberlehrer/innen), resp. 13'300.-- Franken (Mittellehrer/innen) zu bezahlen. Diese Tarife deckten die Vollkosten nicht; mit der geteilten Trägerschaft werden nun aber die Vollkosten gemäss Studierendenanzahl geteilt. Da etwas mehr als die Hälfte der Studierenden der HPSA-BB aus dem Kanton Basel-Landschaft stammt, bringt die neue Regelung für Baselland Mehrkosten mit sich (vgl. unten).




7.3.1 Die Gesamtkosten der Lehrkräftebildung


Gemäss den Rechnungen für das Jahr 2000 wenden die Kantone BL und BS für die Kosten der Institutionen, welche Lehrkräfte ausbilden, 16.26 Mio. Franken auf. Davon gehen 6.70 Mio. Franken an das Seminar Liestal, 9.56 Mio. Franken an das Pädagogische Institut in Basel. Die beiden Kantone bezahlen für Studierende, die im jeweils anderen Kanton ausgebildet werden, Beiträge. Der Kanton Basel-Stadt trägt Fr. 75'000.-- zu den Einnahmen des Seminars Liestal bei, der Kanton Basel-Landschaft Fr. 916'000.-- zu den Einnahmen des Pädagogischen Instituts. Verrechnet man die kantonalen Aufwendungen und Abgeltungen miteinander, beträgt der Gesamtaufwand für die Ausbildung der Lehrkräfte für BL 7.54 Mio., für BS 8.72 Mio. Franken. Die beiden Kantone teilen sich die Gesamtkosten heute also im Verhältnis von 46.4 % für BL zu 53.6 % für BS (s. Tabelle 1).


Tabelle 1: Beiträge der Kantone gemäss Rechnungen 2000 (Pädagogik)

Mit der Gründung der HPSA-BB werden diese Beiträge neu geteilt (vgl. unten).




7.3.2 Infrastruktur


Seminar und Pädagogisches Institut sind in heute kantonseigenen Räumlichkeiten untergebracht. Die beiden Kantone stellen der HPSA-BB diese Infrastruktur zur Verfügung; die Kosten werden den Institutionen nicht belastet. Die Raumkosten sind deshalb in den heutigen Kostenberechnungen nicht berücksichtigt.


Die Berechnung der Gebäudekosten nach in den Kantonen üblichen Ansätzen (1) hätte folgende Kosten zusätzliche Kosten für das Departement Pädagogik der HPSA-BB zur Folge:


Ab dem Jahr 2003 werden in Liestal ausserdem zehn zusätzliche Klassenzimmer als Provisorium zur Verfügung gestellt. Dafür sind im Kanton Basel-Landschaft Kosten von Fr. 200'000.-- vorzusehen.




7.3.3 Anteil Studierender nach einzelnen Stufen


Die Ausbildungsplätze der Kindergarten- und Primarschulstufe sind am Seminar und am Pädagogischen Institut durch einen Numerus Clausus begrenzt. Sie verteilen sich wie folgt auf die Studiengänge:


Tabelle 2 : Die Studierenden am Seminar Liestal (Stand 1.4.2000)




Tabelle 3: Die Studierenden am Pädagogischen Institut (Stand 1.4.2000)




7.4 Der neue Beitragsschlüssel für das Departement Pädagogik


Die Finanzierung der HPSA-BB ist in den §§ 39-43 des Staatsvertrags geregelt. Wie bei der FHBB werden nun auch die Investitionen der HPSA-BB nicht mehr durch einmalige Investitionsbeiträge der Kantone finanziert, sondern - nach Abzug der Bundesbeiträge für den Sozialbereich und der Beiträge von Dritten - durch die HPSA-BB selbst. Die Finanzierungskosten (inkl. Amortisationsraten) belasten die künftigen Betriebsrechnungen der HPSA-BB und werden entsprechend dem Beitragsschlüssel zwischen den Kantonen BL und BS geteilt. Dieses Modell ebnet der zukünftigen Betriebs-Vollkostenrechnung den Weg, denn die jährlichen Kantonsbeiträge an die HPSA-BB müssen dann auch die Aufwendungen für Gebäude, den Unterhalt und die Apparateanschaffungen decken.


Die jährlichen Globalbeiträge der Kantone BL und BS werden nach einem gemeinsam festgelegten Beitragsschlüssel berechnet: Grundlage für die Beiträge an das Departement Pädagogik sind die Anzahl Studierender aus den beiden Basel an Seminar und PI per 1.4.2000 (= 100%). Für die Berechnung der prozentualen Anteile wird die Rubrik "Andere" nicht berücksichtigt.


Die Beitragsleistungen der Partnerkantone innerhalb der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) erfolgt über das Regionale Schulabkommen (RSA), die Beiträge der übrigen Schweizer Kantone über die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV). Der nach Abzug der über RSA und FHV einforderten Beiträge resultierende Nettobetrag bildet die Grundlage für den Beitragsschlüssel.


Tabelle 4: Anteil Studierender aus beiden Basel an PI und Seminar


Somit beträgt die Kostenbeteiligung für das Departement Pädagogik- mit Ausnahme der Kosten für den Hochschulrat (s. Ziff. 7.5) - nach Inkrafttreten des Staatsvertrages für den Kanton BL 63 % für den Kanton BS 37 %. Dieser Beitragsschlüssel gilt für die ersten zweieinhalb Betriebsjahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags, d.h. vom 1.7.2002 bis zum 31.12.2004.



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Fussnote:


1 Die Berechnung der Mietkosten basiert auf den bisher geltenden Berechnungsgrundlagen. Das Hochbauamt BL entwickelt zur Zeit ein neues Modell zur Verrechnung von Mietkosten.