Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB); Partnerschaftliches Geschäft) | |
vom: | 18. Dezember 2001 | |
Nr.: | 2001-309 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Ausbildung, Zusatzausbildung und Weiterbildung
Die Ausbildungen im Bereich Soziale Arbeit wurden in der Vorlage zum Staatsvertrag über die Führung von Ausbildungen in Sozialer Arbeit durch die Stiftung Höhere Fachschule für Soziale Arbeit beider Basel (heute FHS-BB) vom 26. Oktober 1999 dargelegt. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung verzichtet. In der Zwischenzeit hat die FHS-BB ein neues Curriculum entwickelt, welches ab dem Herbstsemester 2001 zum Einsatz kommt.
Am Departement Soziale Arbeit der HPSA-BB können folgende Diplome erworben werden:
- Diplom für Sozialarbeit
- Diplom für Sozialpädagogik
Im Bereich Weiterbildung bietet die FHS-BB eine Reihe von Nachdiplomstudien, mehrere Nachdiplomkurse, Fachkurse und Tagungen an (vgl. Anhang zum Portfolio). Ebenso wurden die Bereiche Dienstleistungen und Forschung aufgebaut, deren Angebote auf den zugehörigen Märkten sehr gefragt sind.
Die Ausbildungsgänge und das neue Curriculum im Bereich Soziale Arbeit erfahren durch die Gründung der HPSA-BB keine erneuten Anpassungen, weshalb sich die nachstehenden Ausführungen ausschliesslich auf die umfassenden Neuerungen im Pädagogischen Bereich beziehen.
Das zukünftige Departement Pädagogik wird durch die Fusion des Pädagogischen Instituts Basel und des Lehrerseminars Liestal gebildet. Die Zusammenlegung der beiden bisher eigenständigen kantonalen Institutionen erfordert nachstehend eine ausführliche Darstellung.
5.2.1 Diplomstudiengänge
Folgende Diplome können am Departement Pädagogik der HPSA-BB erworben werden:
- | Diplom für Kindergarten/Unterstufe |
- | Diplom für die Primarschule |
- | Diplome für die Sekundarstufe I (mit Fachstudium an der Universität / Fachhoch-schule) |
- | Diplome für die Sekundarstufe II (mit Fachstudium an der Universität / Fachhoch-schule) |
Die Dauer der Ausbildung für eidgenössisch anerkannte Studiengänge wird neu einheitlich auf mindestens drei Jahre festgelegt. Die beiden Kantone können kürzere Studiengänge mit kantonaler Anerkennung schaffen (z.B. Kindergartenausbildung).
Die Zusammenlegung der pädagogischen Ausbildungsgänge in Basel und Liestal ermöglicht ein breites Grundausbildungsangebot an der HPSA-BB. Der Unterricht kann durch die Bildung von Modulen, Lerngruppen und Wahlkurssystemen flexibilisiert werden, was stufen- und anforderungsgerechte Studienangebote zur Folge hat.
Gemeinsame Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern des Seminars Liestal und des Pädagogischen Instituts Basel haben Konzepte für die einzelnen Diplomstudiengänge ausgearbeitet, die vom Hochschulrat nach dessen Amtsantritt zu genehmigen sind. Vorgabe war, dass die Grundausbildungen gesamtschweizerisch anerkannt und dass genügend Lehrkräfte mit für die Region spezifischen Kenntnissen ausgebildet werden.
5.2.2 Zusatzdiplome und Weiterbildung
Sowohl in Liestal wie auch in Basel bereits angeboten wird die Nachdiplomausbildung "Textile Gestaltung für Lehrkräfte der Primarstufe". In Liestal kann ausserdem das Nachdiplom als Reallehrkraft erlangt werden. Am Pädagogischen Institut werden Nachdiplomstudiengänge für berufstätige Lehrkräfte der Sekundarstufe I angeboten und Nachdiplome für Ergänzungs- und Integrationsfächer (z.B. Integrierter Naturwissenschaftlicher Unterricht INU, Deutsch als Zweitsprache DZA, Geografie und Naturlehre GN) erteilt. In den Ländern am Oberrhein wird zur Zeit eine trinationale Zusatzausbildung "Euregio-Lehrkraft/maître bilingue" diskutiert. Zukünftig sollen in weiteren Nachdiplomstudiengängen Praxislehrkräfte ausgebildet oder erweiterte Lehrbefugnisse erworben werden. Im Bereich der Weiterbildung wird die HPSA-BB neben verschiedenen etablierten Anbietern von Weiterbildungsangeboten für Lehrpersonen auftreten (z.B. Lehrer/innenfortbildung Basel-Landschaft in Muttenz, Institut für Unterrichtsfragen und LehreInnenfortbildung ULEF in Basel).
5.2.3 Zulassung, Aufnahmeverfahren, Prüfungen
Die Zulassung zu den Studiengängen für Lehrpersonen am Kindergarten und an der Primarschule ist bereits heute in beiden Kantonen begrenzt. Die praktizierten Auswahlverfahren werden weitergeführt und vereinheitlicht. Neben dem Zugang mit einer gymnasialen oder Berufsmatur, bleibt der in beiden Basel traditionelle Zugang für Absolventinnen und Absolventen der Diplommittelschulen erhalten. Nicht auszuschliessen sind seitens des Bundes resp. der EDK zusätzliche Auflagen für Inhaberinnen und Inhaber eines DMS 3-Diploms und einer Berufsmaturität, sofern dies aus Gründen der interkantonalen Koordination in der LehrerInnenbildung erforderlich ist.
Für den Diplomstudiengang Sekundarstufe I und für den Studiengang Sekundarstufe II wird die Maturität oder ein Fachhochschulabschluss vorausgesetzt. Die Mindeststudiendauer wird weiterhin vier bzw. fünf Jahre betragen. Die Prüfungen für den fachlichen bzw. den berufswissenschaftlichen und den berufspraktischen Teil werden weiterhin getrennt durchgeführt werden.
Die definitiven Zulassungskriterien sowie die Aufnahmeverfahren der HPSA-BB legt der Hochschulrat in einem Reglement fest.
5.2.4 Betreuung der Studierenden
Die Studierenden werden nach der Aufnahme in die Diplomstudiengänge in der Regel in Klassen oder in Lerngruppen eingeteilt. Im Verlaufe des Studienjahres werden die Studierenden zum Besuch von Lehrveranstaltungen und Praktika in allen Diplomstudiengängen verpflichtet. Die intensive Betreuung über einen klar limitierten Ausbildungszeitraum wird von den Studierenden als persönlich bereichernd erfahren und verstärkt ihre Motivation, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis auch anzuwenden. Die HPSA-BB wird mit dem straff geführten und eng betreuten Studium eine attraktive Ausbildung anbieten. Die kurze Studienzeit mit geringer Abbruchquote rechtfertigt den im Vergleich zur Universität höheren Betreuungsaufwand.
5.2.5 Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten
Die Aufgabe der HPSA-BB im Departement Pädagogik ist es, Lehrkräfte für den Kindergarten und die Schulen aller Stufen auszubilden. Die Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt zum grössten Teil an der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit bzw. an der Universität sowie an verwandten Institutionen (Musikhochschule, Departement Gestaltung der FHBB, Berufs- und Frauenfachschule, etc.). Die berufspraktische Ausbildung wird direkt in den Kindergärten und Schulen der beiden Basel, für die Sekundarstufen I und II in seltenen Fällen auch in der übrigen Nordwestschweiz durchgeführt. Für die Ausbildung der Studierenden im Kindergarten und in der Primarschule werden Tagespraktika und mehrwöchige Praktika organisiert. Diese Einsätze am künftigen Berufsort werden sorgfältig mit den an den Schulen tätigen Lehrkräften geplant und vorbereitet und unter Anleitung durchgeführt, beurteilt und abschliessend ausgewertet. Für die Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II dient in den späteren Phasen der Ausbildung in der Regel der Unterricht in der eigenen Klasse mit zusätzlichen Praktika an anderen Schulen als Grundlage der berufspraktischen Ausbildung. Diese Arbeit in den Schulen trägt wesentlich zur intensiven Verschränkung von wissenschaftsorientierter und berufspraktischer Ausbildungsarbeit bei.
Die wertvolle Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten wird ausserdem durch weitere Massnahmen gewährleistet, wie z.B Unterrichtspensen von HPSA-BB-Lehrkräften an Schulen, für die sie ausbilden, Treffen von Verantwortlichen der HPSA-BB mit Vertretungen von Schulen und deren Einbezug in Rektoratskonferenzen, Vernehmlassung von Schulleitungen, Schulpflegen und Lehrkräften bei Ausbildungsvorschriften, usw.
5.2.6 Interkantonaler und internationaler Austausch
Im traditionellen schweizerischen Verständnis ist die Ausbildung von Lehrkräften ein kantonales Geschäft (Beiträge des Bundes gibt es denn auch nur für den Sozialbereich). Die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg ist daher nur für die Sekundarstufen I und II üblich. Ein internationaler Austausch ist noch seltener, da die Teilnahme an entsprechenden EU-Programmen (Erasmus, Sokrates) eine mindestens dreijährige Hochschul-Ausbildungsdauer vorschreibt. Nur Studierende an der Universität, die das Fachstudium Sekundarstufe I oder II absolvieren, erfüllen bisher diese Voraussetzung.
Die Öffnung der Ausbildungen nach aussen, die mit der Diplomanerkennung und der Freizügigkeit in der Wahl des Studienortes gefördert werden wird, ist ein wesentliches Ziel bei der Schaffung der HPSA-BB. Die Zusammenarbeit z.B. im Oberrheingebiet, für die erst 1998 die vertraglichen Grundlagen vereinbart worden sind, wird sich auf der Basis der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit vereinfachen.
5.2.7 Ausserschulische Erfahrung
Grosser Wert wird ebenfalls auf schulexterne Berufserfahrungen gelegt. Den Studierenden wird empfohlen, sich vor oder während der Ausbildung Einblick in verschiedene Bereiche der Arbeitswelt zu verschaffen. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft drängt sich vor allem in der Ausbildung für Lehrkräfte der Sekundarstufe I auf, da sie ihre zukünftigen Schülerinnen und Schüler auf den Übertritt in die Sekundarstufe II und ins Berufsleben vorbereiten werden.
Fortsetzung >>>
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