2001-301

Am 31. August 2001 haben die beiden Sanitätsdirektoren BS/BL die Eckpunkte für eine gemeinsame Spitalplanung bekannt gegeben und gleichzeitig die Projektorganisation vorgestellt [vgl. Medienmitteilung des Regierungsrats vom 31.08.2001 ].

Daraus geht hervor, dass sie aus folgenden Gremien besteht: aus einem Lenkungsausschuss, dem - mit Stimmrecht - die beiden Sanitäts- und Finanzdirektoren angehören, ergänzt durch den Departementssekretär BS, den Generalsekretär BL und die beiden Gesundheitsplaner BS und BL sowie ein externer Berater, alle ohne Stimmrecht.

Dem Lenkungsausschuss unterstellt ist die Projektleitung mit den Gesundheitsplanern BS/BL, dem Departementssekretär BS und dem Generalsekretär BL sowie dem externen Berater und je einem Delegierten der Finanzdepartemente BS und BL.

Die Analyse der Zusammensetzung dieser Gremien zeigt, dass in einer Organisation, in der es um die Planung der optimalen medizinischen Versorgung geht, keine einzige medizinsche Fachperson Einsitz hat. Zwar ist ein Fachgremium vorgesehen, das wohl von Fall zu Fall beratend eingesetzt werden soll, aber in den Entscheidungsgremien fehlen das medizinische Fachwissen und der medizinische Sachverstand. Wir sind der Meinung, dass dies keinesfalls genügt.

Wir fordern deshalb den Regierungsrat auf, gemäss Landratsgesetz, Paragraph 35, 1 (den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Handeln auffordern)

den Lenkungsausschuss mit einer unabhängigen externen medizinischen Chefarztpersönlichkeit mit grosser organisatorischer Erfahrung zu ergänzen, damit in die gesundheitsplanerische und politische Arbeit gleichzeitig die medizinische Sicht eingebracht werden kann.



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