2001-296

Dass das von der Regierung vorgelegte Budget 2002 einen Aufwandüberschuss aufweist, wäre noch verkraftbar, dass jedoch die Netto-Investitionen lediglich zu 2 Dritteln aus eigenen Mitteln finanziert werden können, ist beunruhigend und wenn gemäss Finanzplan im Jahr 2005 die Netto-Investition vollumfänglich und zusätzlich noch ein Teil der laufenden Aufwendungen durch fremde Mittel bezahlt werden müssen, dann ist dies unerträglich.

Die CVP/EVP-Fraktion hat durchaus zur Kenntnis genommen, dass der zuständige Finanzdirektor ob dieser Entwicklung sehr besorgt ist. Unsere Fraktion ist es ebenfalls. Besorgt sein allein genügt aber nicht. Es reicht auch nicht, wenn neue Aufgaben oder neue Forderungen, die mit entsprechenden Mehraufwendungen verknüpft sind, konsequent mit dem Hinweis auf die prekäre Finanzlage abgeleht werden, und zwar auch dann, wenn sie in der Sache durchaus berechtigt wären. Es braucht im Minimum eine Überprüfung, ob nicht andere Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen redimensioniert oder gestrichen werden müssten, deren Berechtigung nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben sind.


Nach Auffassung der CVP/EVP-Fraktion braucht es jedoch ein verfassungsmässig oder mindestens gesetzlich abgestütztes Instrumentarium, welches - für Regierung und Parlament verpflichtend - gewährleistet, dass

In diesem Sinne wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat einen konkreten Vorschlag für eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung zu unterbreiten, welche Regierung und Parlament verpflichten - mittel- bis längerfristig betrachtet - die vollumfängliche Selbstfinanzierung der Netto-Investitionen zu gewährleisten, die Verschuldung in massvollen Grenzen zu halten und den Finanzhaushalt dadurch ausgeglichen und gesund zu gestalten.



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