2001-296
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der CVP/EVP-Fraktion: "Massvolle Verschuldung - Gesunder Finanzhaushalt"
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Autor/in:
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CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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12. Dezember 2001
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Nr.:
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2001-296
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Die CVP/EVP-Fraktion hat durchaus zur Kenntnis genommen, dass der zuständige Finanzdirektor ob dieser Entwicklung sehr besorgt ist. Unsere Fraktion ist es ebenfalls. Besorgt sein allein genügt aber nicht. Es reicht auch nicht, wenn neue Aufgaben oder neue Forderungen, die mit entsprechenden Mehraufwendungen verknüpft sind, konsequent mit dem Hinweis auf die prekäre Finanzlage abgeleht werden, und zwar auch dann, wenn sie in der Sache durchaus berechtigt wären. Es braucht im Minimum eine Überprüfung, ob nicht andere Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen redimensioniert oder gestrichen werden müssten, deren Berechtigung nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben sind.
Nach Auffassung der CVP/EVP-Fraktion braucht es jedoch ein verfassungsmässig oder mindestens gesetzlich abgestütztes Instrumentarium, welches - für Regierung und Parlament verpflichtend - gewährleistet, dass
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sich der Kanton für sogenannte Konsumausgaben nicht verschulden darf
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die Netto-Investitionen über einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum (beispielsweise die letzten 5 Rechnungsjahre sowie das laufende und das anstehende Budgetjahr) aus eigenen Mitteln finanziert werden müssen
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die Netto-Verschuldung eine am gesamten Steueraufkommen orientierte Grenze nicht überschreiten darf.
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Mit diesen Massnahmen soll erreicht werden, dass der Kanton Basel-Landschaft
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die dringend erforderliche Handlungsfreiheit zurückgewinnt
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die durch die Verschuldung verursachten Fremdzinsen nicht unnötig viele Mittel der laufenden Rechnung binden
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seine Standortvorteile (sowohl hinsichtlich Arbeitsplätze als auch als Wohnkanton) auch in Zukunft wenigstens halten kann.
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gerüstetet ist, die sich abzeichnenden, längerfristigen Probleme im Zusammenhang mit einer sich abzeichnenden Überalterung aufzufangen
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den kommenden Generationen nicht einen unverantwortlichen Schuldenberg hinterlässt.
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In diesem Sinne wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat einen konkreten Vorschlag für eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung zu unterbreiten, welche Regierung und Parlament verpflichten - mittel- bis längerfristig betrachtet - die vollumfängliche Selbstfinanzierung der Netto-Investitionen zu gewährleisten, die Verschuldung in massvollen Grenzen zu halten und den Finanzhaushalt dadurch ausgeglichen und gesund zu gestalten.
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